Ehevertrag nachträglich aufsetzen

18. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.08.2023 12:09:19
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehevertrag nachträglich aufsetzen

Hallo zusammen,
meine Frau (29) und ich (31) sind bald 2 Jahre verheiratet, und haben vor unserer Trauung keinen Ehevertrag aufgesetzt. Zu der Zeit hat meine Frau mich dazu überredet, dass ein Ehevertrag einen bitteren Beigeschmack hätte und die Romantik darunter leiden würde. Ich konnte es nachvollziehen und habe ihr zu dem Zeitpunkt zugestimmt. Im Gegensatz zu meiner Frau bin ich jedoch ein sehr pragmatischer Mensch und der Gedanke, „was passiert wenn…" hat mich seit dem nicht losgelassen. Ich liebe meine Frau und bin glücklich mit ihr verheiratet. Wer weiß jedoch was die Zukunft für uns bereit hält und ob wir uns in 5, 10, 20 oder 30 Jahren immer noch lieben und gleiche Ziele verfolgen. Das Thema Altersvorsorge belastet mich aktuell sehr. Ich komme aus einer Immigranten-Familie und mein Vater hat sehr hart gearbeitet, um mir ein gutes Leben zu ermöglichen. Wir sind schwer über die Runden gekommen und haben somit uns kein Vermögen aufbauen können. Im Gegensatz dazu hat meine Frau eine sehr wohlhabende Familie und erbt später von ihnen mehrere Eigentumswohnungen sowie Häuser, vermutlich im Wert von mehreren Millionen Euro. Sie ist also im Alter allein dadurch schon abgesichert, ohne das sie sich aktiv um etwas kümmern muss (sollte sie selbstverständlich dennoch. Nur hat sie zusätzlich zu mir diese Sicherheit auf ihrer Seite). Ich dagegen bin komplett auf mich selbst gelassen, Erbe nichts und muss mir selber eine Absicherung fürs Alter aufbauen. Nun komme ich zum Punkt. Da wir keinen Ehevertrag haben, sind wir automatisch in einer Güter-Zugewinngemeinschaft eingestuft. Wenn ich mir in den kommenden 20-30 Jahren mit harter Arbeit eine Finanzielle Absicherung fürs Alter aufbaue und wir uns dann scheiden, bekommt meine Frau die Hälfte von dem was ich mir hart erarbeitet habe. Und ich stehe mit verhältnismäßig sehr wenig dar. (Einen vorzeitigen Ruhestand kann ich dann ebenfalls komplett vergessen und muss mich dann vermutlich ins Grab arbeiten.) Ich bekomme im Gegensatz dazu nichts von ihrem Erbe und erleide dadurch einen starken finanziellen Verlust. In dem Kontext gilt es zu erwähnen, dass ich mehr als das Doppelte von meiner Frau verdiene. Ich bin aktuell bei circa 80 t€ Jahresbrutto und meine Frau hat keine abgeschlossene Ausbildung sowie kein Studium und verdient circa 36t€ Jahresbrutto. Ich habe drei Fragen an euch:
1) wie sieht ihr das Thema? Würdet ihr mir zustimmen, dass wir einen Ehevertrag aufsetzen sollten?
2) Wäre ein Ehevertrag rechtssicher? Weil es im ersten Blick so aussieht als würde ich meine Frau dadurch benachteiligen, da ich viel mehr verdiene als sie. Sie hat jedoch eine sehr wohlhabende Familie die ihren Rücken stärkt und ich habe nur mich selbst, und muss mich deshalb selber schützen.
3) Wie bekomme ich meine Frau von dem Thema überzeugt? Sie ist ein emotionaler Mensch und tut sich leider etwas schwer damit meine eher rationale Denkweise nachzuvollziehen. Aus ihrer Sicht sind wir im hier und jetzt eine liebevolle Familie und sollten beide gemeinsam an einem Strang ziehen. Es gibt kein Deins und Meins, es gibt Uns. Das Thema, wenn mal etwas passiert wird ungern angesprochen. Natürlich ist es ihr egal, denn wenn etwas passiert steht sie sowieso nicht auf der Straße und bekommt dann auch noch die Hälfte meiner Ersparnisse. Am Ende des Tages ein absoluter win für sie.

Wie sieht ihr das? Denke ich falsch? Bin ich ein *********? Oder sind das ganz normale Gedanken und kann man meine Sorgen nachvollziehen?

Entschuldigt den langen Beitrag und die vielen Fragen. Das Thema belastet mich jedoch aktuell sehr und ich würde mich sehr um euren ehrlichen Rat freuen!

Beste Grüße

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5486 Beiträge, 2480x hilfreich)

Zitat (von Merbabu):
1) wie sieht ihr das Thema? Würdet ihr mir zustimmen, dass wir einen Ehevertrag aufsetzen sollten?


Nein.

Zwar wäre er für dich wohl eher zweckmäßig, für deine Frau aber nicht.

Zitat (von Merbabu):
2) Wäre ein Ehevertrag rechtssicher? Weil es im ersten Blick so aussieht als würde ich meine Frau dadurch benachteiligen, da ich viel mehr verdiene als sie. Sie hat jedoch eine sehr wohlhabende Familie die ihren Rücken stärkt und ich habe nur mich selbst, und muss mich deshalb selber schützen.


Ein Vertrag, wie er dir vorschwebt, wird vermutlich nicht gültig sein. Du müsstest wohl zumindest mal auf das Erbe deiner Frau verzichten.

Zitat (von Merbabu):
3) Wie bekomme ich meine Frau von dem Thema überzeugt?


Gar nicht. So etwas klärt man auch vor der Ehe.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12318.08.2023 12:09:19
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin gar nicht an dem Erbe von meiner Frau interessiert. Das hast du vermutlich missverstanden, bzw. Ich habe mich nicht deutlich ausgedrückt. Ich will mir aus eigener Kraft selber etwas aufbauen und das für mich selber schützen.

Ich möchte lediglich eine Gütertrennung für Ersparnisse, die ich mir als Altersvorsorge aufbauen möchte. Im Grunde ein Sparplan und vermutlich in der Zukunft eine Immobilie, die im Falle einer Scheidung komplett bei mir bleiben.

Das wird ein Bruchteil meines Einkommens sein. Circa 30%. Alles andere steht meiner Familie ohnehin zur Verfügung. Es geht nur darum mich selber im Alter abzusichern. Denn ich bin im Alter und im Falle einer Scheidung komplett auf mich selbst gestellt. Meine Frau ist ohnehin schon durch ihre Familie auf der sicheren Seite.

-- Editiert von User am 18. August 2023 09:39

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5486 Beiträge, 2480x hilfreich)

Selbst wenn man den Vertrag rechtsgültig gestaltet:

deine Frau hat a) keinerlei Lust einen solchen überhaupt nur zu vereinbaren b) keinerlei Veranlassung, einen solchen Vertrag nachträglich zu unterschreiben.

Es bleibt dabei: So etwas klärt man vor der Ehe, nicht erst, wenn einem nachträglich auffällt, dass man ja den kürzeren zieht (wobei du momentan vermutlich deutlich mehr von den Steuervorteilen profitierst als deine Frau).

Zitat (von Merbabu):
Aus ihrer Sicht sind wir im hier und jetzt eine liebevolle Familie und sollten beide gemeinsam an einem Strang ziehen. Es gibt kein Deins und Meins, es gibt Uns.

Die Voraussetzungen waren dir doch vor der Ehe klar.
Wenn du das nicht mitträgst, dann solltest du nicht ohne Vertrag heiraten.

Und wenn du das nun korrigieren möchtest, dann reiche halt möglichst schnell die Scheidung ein, um deinen finanziellen "Schaden" zu minimieren. Dann arbeitest du anschließend nur noch für deine eigene Altersvorsorge.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116263 Beiträge, 39235x hilfreich)

Zitat (von Merbabu):
2) Wäre ein Ehevertrag rechtssicher?

In Ermangelung jedweder relevanter Details ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Aber ganz allgemein steigt die Quote der Rechtssicherheit mit der Kompetenz des Ausfertigers, weshalb man sich für eine versierten Fachanwalt entscheiden sollte.



Zitat (von Merbabu):
3) Wie bekomme ich meine Frau von dem Thema überzeugt?

Ernsthaft?
Wer hier kennt denn Deine Frau?



Zitat (von Merbabu):
Das Thema, wenn mal etwas passiert wird ungern angesprochen

Ja, ist immer so.
Und wenn was passiert ist und man dann da steht und Fremde bestimmen ist das Gejammer groß ...
Mindestens sollte jeder mal ein notarielle Generalvollmacht inkl. Vorsorgevollmacht anfertigen lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7867 Beiträge, 4454x hilfreich)

Zitat (von guest-12318.08.2023 12:09:19):
Da wir keinen Ehevertrag haben, sind wir automatisch in einer Güter-Zugewinngemeinschaft eingestuft.

Der gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft.
Zitat:
Wenn ich mir in den kommenden 20-30 Jahren mit harter Arbeit eine Finanzielle Absicherung fürs Alter aufbaue und wir uns dann scheiden, bekommt meine Frau die Hälfte von dem was ich mir hart erarbeitet habe.

Das ist schlichtweg falsch.

Im Fall der Scheidung findet ein Zugewinnausgleich statt.

Sehr vereinfacht gesagt, nimmt man das jeweilige Anfangsvermögen (dazu zählen Schenkungen und Erbschaften) sowie das jeweilige Endvermögen beider Ehegatten. Die Differenz ist der Zugewinn und dieser wird ausgeglichen.
Zitat:
Meine Frau ist ohnehin schon durch ihre Familie auf der sicheren Seite.

Das haben schon viele gedacht und wurden dann eines besseren belehrt. :wink:
Wer weiß schon, was bis dahin passiert.

-- Editiert von User am 18. August 2023 20:01

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46699 Beiträge, 16554x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Das ist schlichtweg falsch.


Nein, das ist jedenfalls dann richtig. Wenn die Frau keine eigenen Versorgungsansprüche hat.

Neben dem Zugewinnausgleich gibt es auch noch den Versorgungsausgleich.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7867 Beiträge, 4454x hilfreich)

Zitat (von hh):
Nein, das ist jedenfalls dann richtig. Wenn die Frau keine eigenen Versorgungsansprüche hat.

M.E. ist die generelle Aussage, dass ein Ehepartner bei Zugewinngemeinschaft die Hälfte "abgeben" muss, falsch.

Maßgeblich ist hier im Fall der Scheidung, welches Vermögen die Frau erwirtschaftet und welche Rentenansprüche sie selbst erworben hat. Die Ehefrau ist offensichtlich berufstätig.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(798 Beiträge, 85x hilfreich)

Zitat (von guest-12318.08.2023 12:09:19):
wie sieht ihr das Thema? Würdet ihr mir zustimmen, dass wir einen Ehevertrag aufsetzen sollten?


Diese Frage könnt ihr letztendlich nur selber beantworten.

Zitat (von guest-12318.08.2023 12:09:19):
Wäre ein Ehevertrag rechtssicher?


Ob und wie sich in eurem Fall ein rechtssicherer Vertrag ausgestalten ließe, kann euch ein Anwalt sagen.

Zitat (von guest-12318.08.2023 12:09:19):
Wie bekomme ich meine Frau von dem Thema überzeugt?


Vermutlich gar nicht.

Zitat (von guest-12318.08.2023 12:09:19):
Wie sieht ihr das? Denke ich falsch? Bin ich ein *********? Oder sind das ganz normale Gedanken und kann man meine Sorgen nachvollziehen?


Was nützt es dir, ob hier irgendwer deine Sorgen nachvollziehen kann?

Deine Frau kann es offensichtlich nicht - und ohne ihre Zustimmung wird es keinen Ehevertrag geben.

Was ich jedenfalls überhaupt nicht nachvollziehen kann, ist, dass du dich von ihr breitschlagen lässt, ohne Ehevertrag zu heiraten, wenn dir das so enorm wichtig ist.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Nana71
Status:
Praktikant
(798 Beiträge, 85x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Ein Vertrag, wie er dir vorschwebt, wird vermutlich nicht gültig sein. Du müsstest wohl zumindest mal auf das Erbe deiner Frau verzichten.


Auf das Erbe hat der TE so oder so keinen Anspruch.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7867 Beiträge, 4454x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Ob und wie sich in eurem Fall ein rechtssicherer Vertrag ausgestalten ließe, kann euch ein Anwalt sagen

Es genügt ein Notar.

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