Angenommen eine Frau ist aus gesundheitlichen Gründen während der Ehe dauerhaft erwerbsgemindert geworden und bezieht daher nur eine Rente von netto 850 € und hat einen Mann, der mehr verdient (50 000-60 000 brutto).
Hypothetisch sagt der Mann "Ich will ganz viel Geld alleine sparen. Entweder du akzeptierst Gütertrennung und bekommst 650 € von mir jeden Monat zusätzlich zu deiner Rente, oder ich verlasse dich!"
Wie wäre aus rechtlicher Sicht so ein Ehevertrag zu sehen?
Ehevertrag oder Trennung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ich verstehe Deine Frage nicht.
Erst geht es um Gütertrennung dann fragst Du nach dem Ehevertrag.
Berry
In dem Ehevertrag würde Gütertrennung festgeschrieben werden und die Tatsache, dass die Frau zur Rente jeden Monat 650 € dazu bekäme. Die Frau hätte die Wahl zuzustimmen, oder verlassen zu werden. Ihr wird praktisch die Pistole auf die Brust gesetzt.
Wie ist so ein Vertrag aus rechtlicher Sicht zu sehen? Ist das inhaltlich ok, oder aus irgendwelchen Gründen ungültig?
-- Editiert von ariane.steinberger am 03.07.2018 14:51
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Wenn die Drohung bewiesen werden kann, dann dürfte der Ehevertrag nach § 123 BGB anfechtbar sein.
Wie wärs mal damit, ganz vorne anzufangen? Mit rechnen, was ein ca (???) Brutto-Einkommen vor und nach der Trennung tatsächlich wert ist? Unter der Berücksichtigung der Steuer, vorrangig Berechtigter u.s.w.? Dann die Ehezeit berücksichtigen, im Fall der Scheidung auch noch den Versorgungsausgleich u.s.w.
Wie wärs damit, einfach mal fachliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, jemanden, der rechnen kann? Und da bitte alle Unterlagen mitnehmen und nicht mit ca. Brutto-Einnahmen kommen.
wirdwerden
Hmmm, ob das dann aber klappt. Er "droht" damit, sie zu verlassen - das ist weder eine Nötigung noch eine wirkliche Drohung (in meinen Augen natürlich). Ob man damit dann den Ehevertrag anfechten kann, na ich weiß nicht.
Und vielleicht sollte die bei so einem Kerl ganz einfach die Konsequenzen ziehen und "nein" sagen. Jemand, der einen so behandelt, bei dem sollte man eh nicht erweisen, sowas geht ja gar nicht.
Wie Wirdwerden sagt, jemanden hinzuziehen, der die jetzigen Unterhaltsansprüche mal konkret ausrechnen kann.
Hallo,
wie alt ist die Frau? wie lange ist es noch bis zu ihrem Rentenalter?
Wie hoch sind die "Ersparnisse" Immoblilien usw?
edy
-- Editiert von edy am 03.07.2018 15:59
Sie ist doch schon in Rente.
wirdwerden
Wie will man denn mit 60000 Brutto ganz viel Geld sparen?
Und wieso mit so einem Mann verheiratet bleiben?
Andererseits könnte das Angebot reizvoll sein, der Trennungsunterhalt könnte durchaus niedriger sein.
Hallo,
Man sollte berechnen wie hoch das EK der Frau nach einem Versorgungsausgleich ist.
Der Mann sollte wissen wie hoch seine zukünftige Rente nach dem Versorgungsausgleich ist
Dann fragen ob er seine "Drohung" aufrecht erhalten will.
edy
Die Frau wäre unter 40, bezieht aus gesundheitlichen Gründen die Erwerbsminderungsrente. Arbeiten ist aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, nicht einmal ein 450 € Job. Die Ehezeit ist kurz (3 Jahre), ein möglicher Versorgungsausgleich würde keine wesentlichen Änderungen bringen.
Ersparnisse bis zum Vertrag würden 50/50 aufgeteilt werden. Sparen wäre für den Mann sehr gut möglich, das Einkommen würde in den nächsten Jahren stark steigen.
-- Editiert von ariane.steinberger am 03.07.2018 20:45
Also, drei Jahre Ehe. Was peilt sie denn an bei dieser Dauer der Ehe? Versorgung auf ewig oder was? Das wäre doch erst einmal zu klären. Zwar ist Krankheit grundsätzlich ein Grund für Unterhalt auf nach der Scheidung, aber bei der Kürze der Ehe doch wohl auch nur entsprechend kurz.
wirdwerden
Eine Versorgung für ewig nach einer Ehe ist weder fair noch erstrebenswert. Es geht lediglich darum, ob so ein Ehevertrag rechtlich haltbar wäre oder nicht. Ich werde wohl demnächst mal einen Anwalt besuchen und ihn zum Inhalt befragen und mich beraten lassen...
Außerdem würde die Ehe ja weiter laufen können, wenn ich auf einen Ehevertrag eingehen würde. Es gibt keine Trennung/Scheidung, die gäbe es erst, wenn ich den Ehevertrag ablehne. Ich wurde ja vor dieses Charmante Angebot gestellt.^^
Ach ja: Aktuell ist es eine Zugewinngemeinschaft, seit der Eheschließung. Ich bin wegen der Erwerbsminderungsrente Hausfrau und kümmere mich um Haushalt und co und stärke dem Mann den Rücken. Das ist das aktuelle Lebensmodell.
-- Editiert von ariane.steinberger am 04.07.2018 10:55
-- Editiert von ariane.steinberger am 04.07.2018 10:56
ZitatHypothetisch sagt der Mann "Ich will ganz viel Geld alleine sparen. Entweder du akzeptierst Gütertrennung und bekommst 650 € von mir jeden Monat zusätzlich zu deiner Rente, oder ich verlasse dich!" :
Darin ist keine Drohung zu erkennen, die einen nachträglich geschlossenen Ehevertrag angreifbar macht.
Mit einfachen Worten ausgedrückt: es wird keine Zwangslage der Frau ausgenutzt.
Aber der Notar, der einen solchen Vertrag aufsetzt, wird insoweit auch neutral beraten.
ZitatEs geht lediglich darum, ob so ein Ehevertrag rechtlich haltbar wäre oder nicht. Ich werde wohl demnächst mal einen Anwalt besuchen und ihn zum Inhalt befragen und mich beraten lassen :
Versuch einen Anwalt zu finden der auch Notar ist, oder in dessen Kanzleigemeinschaft ein Notar ist. Dann hast Du sowohl den familienrechtlichen Unterhaltsteil aber auch den "Ehevertrag" abgedeckt.
Berry
Ich denke mal, dass der Mann so oder so die Scheidung anleiern wird. Eben, wenn das eine Jahr vorbei ist, nach Abschluß des Ehevertrages. Das ist jetzt einfach eine Kiste, die man auf dem Rechner sich errechnen kann. Was eben günstiger ist.
wirdwerden
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten