Hallo,
Folgender Fall:
Ein Paar lebt seit einigen Jahren zusammen. Beide sind gut ausgebildet, er verdient jedoch wesentlich besser. Da in Kürze das erste Kind erwartet wird, hört sie erstmal auf zu arbeiten. Es ist jedoch geplant, dass sie die Arbeit später wieder aufnimmt. Beide denken nun darüber nach zu heiraten und einen Ehevertrag abzuschließen.
Jetzt ist das Paar unsicher, ob folgende Regelungen vor einem Gericht standhalten:
1. Gütertrennung, da er durchaus mit einer zukünftigen Selbstständikeit rechnet, und da er das im Bau befindliche und finanzierte Haus (er im Grundbuch) nach einer Scheidung nicht verlieren möchte.
2. Begrenzung des Unterhaltes, da beide der Meinung sind, dass das deutsche Gesetz etwas "radikal" ist
a. zeitliche Begrenzung auf max. 2-5 Jahre oder für die Dauer der Kinderbetreuungszeiten
b. wertmäßige Begrenzung der Düsseldorfer Tabelle auf max. 1.000 EUR/Monat (für Ehefrau - für Kinder natürlich keine Grenzen)
c. faktische Begrenzung, d.h. keine Zahlung bei eheähnlicher Gemeinschaft der Ehefrau
3. Versorgungsausschluss
a. Was gilt als Bestandteil der Vorsorge (nur die gesetzliche Rente oder auch eine Immobilie oder Kapitalanlagen)?
b. Kann man den Versorgungsausschluss auch mit Ausnahme der Betreuungszeiten vereinbaren.
Ehevertrag sittenwidrig? Begrenzung Unterhalt
21. Dezember 2005
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Frage vom 21. Dezember 2005 | 17:21
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehevertrag sittenwidrig? Begrenzung Unterhalt
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#1
Antwort vom 21. Dezember 2005 | 19:48
Von
Status: Beginner (70 Beiträge, 5x hilfreich)
der frau kann man nur eindringlich raten, sowas nicht zu unterschreiben
#2
Antwort vom 28. Dezember 2005 | 07:30
Von
Status: Beginner (69 Beiträge, 0x hilfreich)
Weshalb genau kann man der Frau anraten das nicht zu tun? Weil der Mann möglicherweise einfach Grenzen setzen möchte und die Frauenwelt wiedermal keine Grenzen haben sollte? Hallo?
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