Hallo, hab heute meine grössten Befürchtungen bestätigt bekommen.
Sachverhalt: Hatte in 1999 vor der Ehe einen Ehevertrag vor einem Notar im Beisein eines vereidigten Dolmetschers und meiner Zukünftigen geschlossen. Der Ehevertrag beinhaltete "Ehe nach Deutschen Recht", egal wo zuerst geschlossen. Gütertrennung, Versorgungsausgleich und Unterhaltsverzicht auch in Folge von Not ausgeschlossen.
Zukünftige ist aus der Karibik, 20 Jahre jünger, ohne Ausbildung. Im jahr 2000 wurde Ehe geschlossen. In diesem Jahr die Trennung und ihr Auzug aus der gemeinsamen Wohnung. (meine ET Wohnung)Ihre neue Wohnung habe ich ihr komplett ausgestattet. Trennungsunterhalt von 500,00€ zahle ich nach einer gemeinsamen Vereinbarung. Dazu verdient sie noch etwas nebenher. Nun hat sie einen RA beauftragt, der mich auffordert nicht 500,00,e sondern nach der 3/7 Regelung 830,00€ zu zahlen. Daraufhin bin ich auch zu einem RA gegangen um dies zu besprechen. Im Handgepäck meinen Ehevertrag um die Rechtslage zu besprechen. Mein RA lies mich wissen, dass mein Ehevertrag sehr warscheinlich als sittenwidrig nach heutiger Rechtslage eingestuft wird, damit auch komplett eingezogen wird. Ich überlege nun, ob ich mich nicht doch wieder mit meiner Frau zusammen tun werde. Dies in Hinsicht auf zu erwartende Armut im Alter. Ab dem 1. Januar werde ich nämlich Rentner und müsste Rentenkürzung hinnehmen (wegen Versorgungsausgleich) Gütertrennung würde rückwirkend aufgehoben, Unterhaltszahlungen würden bis auf den Selbstbehalt eingefordert,möglicherweise auf Jahre. Eine Lebensversicherung (8000,00€) die fällig wird teilen. Dazu Scheidungskosten evtl. von Ihr, auf jeden Fall von mir. Eure Meinung würde mich interessieren, macht es wirklich Sinn, aufgrund dieser Perspektive an einer Scheidung festzuhalten, oder sollten wir es noch einmal versuchen. Unsere Kluft ist noch nicht so gross, dass wir nicht noch miteinander sprechen könnten. Kinder sind keine aus der Ehe hervorgegangen. Die Gründe der Trennung müssten wir ausklammern, da hat jede Seite ihre Meinung gehabt und hat sie noch heute.
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"Holsteiner"
Ehevertrag sittenwidrig
26. September 2006
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Frage vom 26. September 2006 | 13:18
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehevertrag sittenwidrig
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#1
Antwort vom 26. September 2006 | 13:46
Von
Status: Praktikant (661 Beiträge, 97x hilfreich)
genau sowas ist der Grund wieso ich in Deutschland niemals heiraten werde.
Weil man einfach ausgenommen wird wie enie Weihnachtsgans
Wenn Sie die Trennung will, ist ihr Geld weg. Egal was sie wollen.
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"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."
#2
Antwort vom 26. September 2006 | 13:55
Von
Status: Praktikant (800 Beiträge, 254x hilfreich)
Mit sowas muß man eben rechnen, wenn man sich eine Frau aussucht, die 20 Jahre jünger ist, keine Berufsausbildung hat usw.
Ich finde, daß diese Frau klug ist und ich kann mir nicht vorstellen, daß sie sich nicht mehr trennen will, nur weil Sie das gern so hätten.
Es sei denn, daß es in dieser Beziehung nur ums Geld ging.
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