Ehevertrag und Berliner Testament

21. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
inga78
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehevertrag und Berliner Testament

Frau C und Herr T sind verheiratet. Es sind noch keine Kinder vorhanden.
Sie wollen nun einen Ehe- und Erbvertrag machen (Berliner Testament).

T hat einen Betrieb gepachtet und wird ihn demnächst überschrieben bekommen.
Der Betrieb gehört den Eltern von T. C arbeitet dort mit (Vollzeit) und soll

a) im Fall einer Scheidung eine gute Abfindung bekommen, da sie auf die Ausübung eines eigenen Berufes freiwillig verzichtet.
Zugewinnausgleich ist nicht ausreichend, weil kaum EK gebildet wird, keine persönlichen Ersparnisse aufgebaut werden, alles fließt in den Betrieb.

Zu erwähnen ist noch, dass T mit dem Überschreiben einige Verpflichtungen eingeht
(z.B. häusliche Pflege = putzen und kochen etc.) die wahrscheinlich von C übernommen werden.

b) falls T etwas zustößt den Betrieb fortführen können.
D.h. wenn später Kinder da sind, sie nicht zu sehr gebunden ist (über das Betriebsvermögen frei entscheiden kann, Investitionen etc.)
Oder wenn keine Kinder da sind, nicht unnötig viel an die anderen Erben (Eltern, Geschwister von T) zahlen muss

Kann man das Berliner Testament so schreiben, auch wenn noch keine Kinder da sind?
D.h. keinen Nacherben einsetzen. Quasi "Nach dem letztverstorbenen gelte die gesetzliche Erbfolge" oder "falls keine Kinder da sind soll die Kirche nach dem letztverstorbenen erben"?

Und dass später, falls C oder T sterben, der überlebende es auch wieder ändern kann?


Der Notar meinte, dass man erst einen Ehevertrag nach dem Überschreiben des Betriebes machen sollte, denn dann weiß man um was es genau geht.
Wozu? Damit er eine höhere Gebühr verlangen kann?
Jetzt hat T ja noch kein Vermögen, später dann schon (Betrieb)




1 Antwort
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#1
 Von 
inga78
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

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