Hallo,
ich habe eine Frage für einen Bekannten der sich im Internet nicht so auskennt.
Er wurde vor ca. 10 Jahren geschieden, hatte einen Ehevertrag in dem der "Zugewinn ausgeschlossen" wurde.
Er war 10 Jahre verheiratet und es wurden ihm entsprechend Rentenpunkt abgezogen.
Nun hat ein Bekannter gemeint, dass das nicht richtig ist, denn aufgrund des Ehevertrages hätte bei der Scheidung kein Versorgungsausgleich durchgeführt werden dürfen.
Zum Zugewinn würden auch die einseitig in der Ehe angesammelten Rentenpunkte gehören.
Stimmt das ?
Kann der Bekannte sich seine Rentenpunkte zurück übertragen lassen ?
Danke !
Silvia
Ehevertrag und Scheidung
30. Mai 2007
Thema abonnieren
Frage vom 30. Mai 2007 | 14:56
Von
Status: Beginner (63 Beiträge, 7x hilfreich)
Ehevertrag und Scheidung
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#1
Antwort vom 30. Mai 2007 | 17:06
Von
Status: Praktikant (866 Beiträge, 71x hilfreich)
Die Rentenpunkte gehören nicht zum Zugewinn.
Der Versorgungsausgleich hätte zusätzlich im Vertrag ausgeschlossen werden müssen.
#2
Antwort vom 30. Mai 2007 | 17:11
Von
Status: Beginner (118 Beiträge, 25x hilfreich)
ja, habe ich auch so im ehevertrag vereinbart
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"Vetlanda"
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