Ehevertrag wegen Betrug nachträglich anfechten

4. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
Rosa 111
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehevertrag wegen Betrug nachträglich anfechten

Hallo zusammen, ich würde mich gerne mit Euch zu einem Thema und den Chancen eine Klage austauschen… kann man einen notariellen Ehevertrag von 2019 der im Trennungsjahr für eine
Scheidung 2020 geschlossen wurde und indem die Frau auf alles verzichtet hat
anfechten oder wegen Täuschung, Betrug widerrufen. (Es gab nur einen online
Anwalt auf der Seite des Mannes und Notar) Nicht die Scheidung soll widerrufen werden, nur den
Verzicht auf den Zugewinn. Die Frau hat auf alles
verzichtet, kein Vermögen und hatte bei Unterschrift keinen Job, leider hatte sie es nicht
angegeben, der Mann wusste es und die Frau wollte einfach nur raus aus der
Ehe so schnell wie möglich, der Mann hat viel verdient und eine Wohnung (vor
der Ehe gekauft für 400000, allerdings mit 200000 Euro Kreditaufnahme vor
der Ehe, Wert war bei Scheidung nach 8 Jahren Ehe bei 900000). Sie hat auf
alles verzichtet und nicht gewusst was ihr eigentlich zu stand, ihr ging es zu der Zeit sehr schlecht und sie hatte gerade den aktuellen Job verloren. Das Eigentum
wurde auch falsch berechnet. Sie war zu der Zeit arbeitslos, hatte aber ihr
voriges Gehalt angegeben. Der Mann hat sich natürlich gefreut. Kann man
gegen diese Manipulation noch etwas machen? Sie hat im 2019 ganze 3 Jobs verloren und ist 4 x umgezogen auf eigene Kosten und hatte psychologische Betreuung. Klagemöglichkeit läuft noch dieses Jahr… würdet ihr es versuchen mit der Anfechtung? Zwei Anwälte meine ja, zwei Anwälte meinen Nein… wie ist Eure Meinung? Danke und Mit freundlichen Grüßen Rosa

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28 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36309 Beiträge, 13526x hilfreich)

Ich fürchte, meine Antwort wird Dir nicht gefallen. Ich sehe keinen Betrug von wem auch immer. Die Frau wusste, was der Mann besaß. Sie kannte seinen Verdienst. Alles lag offen da. Der Notar hat über die Folgen des Vertrages aufgeklärt. Hätte er den Eindruck gehabt, die Frau versteht nicht, um was es geht und kann es auch im Kopf umsetzten, dann hätte der Notar die ganze Aktion gestoppt. Die Frau stand nicht unter Betreuung, konnte folglich jeden noch so blödsinnigen Vertrag abschließen.

Nach dem, was hier geschrieben wird, sehe ich keinen Betrug, auch keine arglistige Täuschung. Ich bin gedanklich mal die zivilrechtlichen Anfechtungsgründe durchgegangen, die es so gibt. Da greift nichts.

Es ist doch immer wieder dasselbe. Die Heirat kann nicht teuer genug sein, die Scheidung nicht preiswert genug. Hätte man einfach mal ein bissele Geld in einen Anwalt vor Ort gesteckt, sich einmal intensiv beraten lassen, von jemandem, der die eigenen Interessen vertritt, dann stünde die Frau heute besser da. Aber das hat man ja nicht gewollt.

wirdwerden

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#2
 Von 
Rosa 111
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

…. Ja da haben Sie absolut recht. Leider, aber… Kann man da wirklich aus Sicht der Frau gar nichts machen? Es steht doch überall immer was von Sittenwidrigkeit und Täuschung sind Gründe. Die Frau wusste eben nicht was er genau verdient hat, er hat alles finanzielle gesteuert. Die Angaben im Vertrag sind ebenfalls nicht richtig. Der Vertrag ist komplett einseitig zu Gunsten des Mannes. Sie wusste nicht was ihr zusteht. Das hat sie erst jetzt verstanden. Sie war damals krank… keine Chance ? Wirklich keine? Herzlichen Dank

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36309 Beiträge, 13526x hilfreich)

Ich wußte nicht, dass es strafbar ist, Schwiegermütter umzubringen, deshalb darf ich nicht bestraft werden. So läuft es nun mal nicht.

Man hätte sich einfach informieren können und müssen, man hat es nicht getan. Das ist das Problem. Man wollte einfach weg, hat alles andere ausgeblendet. Leider.

wirdwerden

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27288 Beiträge, 5044x hilfreich)

Zitat (von Rosa 111):
Es steht doch überall immer was von Sittenwidrigkeit und Täuschung
Was woanders steht, ist dann was anderes wegen was anderem.
Zitat (von Rosa 111):
Die Frau wusste eben nicht was er genau verdient hat, er hat alles finanzielle gesteuert.
Das musste sie auch nicht wissen. Viele Partner wissen das nicht oder nicht so genau.
Zitat (von Rosa 111):
Die Angaben im Vertrag sind ebenfalls nicht richtig.
Na und? Sie hat doch beim Notar alles angegeben und unterschrieben, kann sie lesen?
Wer krank ist und nicht so richtig versteht, braucht nichts/gar nichts unterschreiben.
So krank, dass sie nicht zum Notar konnte, war sie aber nicht?

Ich sehe auch kein Licht.

Seltsam ist, dass 4 Anwälte dazu etwas sagen und jeweils konträr. Wie kommts?
Haben die Anwälte den Ehevertrag gelesen? Und die Frau angehört?
Warum fragt man nicht die beiden, die die Anfechtung für möglich halten, weiterhin nach?



Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Rosa 111
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Beteiligung und Diskussion darum geht es mir ja. Also der ein Anwalt hat der Frau auf die gleiche Rückfrage ua Folgendes geantwortet: „Wenn der Vertrag ein deutliches Ungleichgewicht darstellt (wie dargestellt), kann eine Anfechtung sinnvoll sein. Nach der Schilderung halte ich die Chancen für eine Anfechtung für sehr gut."
Will der nur Geld machen oder übersehen wir hier doch etwas? Danke, für Eure Gedanken.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36309 Beiträge, 13526x hilfreich)

Wenn man es sich genau anschaut, hat der Anwalt doch gar nichts gesagt, dieses "Nichts" jedoch sehr diplomatisch verpackt. Ungleichgewichte können zu einer Sittenwidrigkeit führen, tun es aber in der Regel nicht. Diese Haltung, der Abschluss dieser Episode sei einem vieles wert, dann sind wir schon aus dem Ungleichgewicht raus.

Und dieses Ungleichgewicht hat in der Regel eine Vorgeschichte.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 04.05.2022 21:11

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#7
 Von 
Rosa 111
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein da war nichts außer; die Frau war zu naiv und am weglaufen und der Mann wusste was er tat und hatte einen kühlen klugen Kopf… muss wohl so beendet werden.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109297 Beiträge, 38284x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Seltsam ist, dass 4 Anwälte dazu etwas sagen und jeweils konträr. Wie kommts?

Mich wundert eher, das man bei 4 Anwälten nur 2 Meinungen bekommt ...



Ein notariell beglaubigter Vertrag stellt schon mal per se eine hohe Hürde dar, wenn man eine Anfechtung ins Auge fasst.
Denn der Notar "beaufsichtigt" das ganze ja, erklärt auf Nachfragen, kontrolliert und lehnt ab, wenn er den Eindruck hat, es sei rechtswidrig oder das Gegenüber hätte es nicht verstanden etc.

Eine juristisch relevante Täuschung bzw. Betrug konnte ich in dem knappen Sachverhalt nicht erkennen.
Mag sein das sich da was ergibt, wenn man das ganze detailliert aufarbeitet. Wenn man da Motivation, Zeit und Geld investieren möchte ... das Ergebnis ist offen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Rosa 111
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Konkret:
1.Zugewinn des Mannes war nicht 500.000 Euro sondern mind 700.000 Euro
2.Er hat nicht 5.000 Netto mal verdient sondern 6500 netto
3.Seine Jobbezeichnung war nicht korrekt
4.Sie war zur Unterzeichnung arbeitslos
….
1& 2 war der Frau nicht bekannt, also Täuschung ?… der Rest war wirklich komplette Dummheit.

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36309 Beiträge, 13526x hilfreich)

Ich weiß jetzt nicht, wieso man doch relativ lange nach der ganzen Sache Erkenntnisse hat, die man seinerzeit nicht hatte. Und was der Mann angegeben hat, das ändert doch nichts. Hinzu kommt noch, dass ja die Gegenstandswerte bei Notaren und Anwälten gerne gedrückt werden, aus Kostengründen.

Ich stehe immer ratlos vor so viel Lebensuntüchtigkeit. Ich verstehe es einfach nicht, dass man für das Erreichen eines bestimmten Ziels jedweden Verstand ausschaltet. Und wenn dann das Ziel erreicht ist, dann kommt das Erwachen. Nur, dann ist in der Regel der Zug abgefahren. Der Gesetzgeber hat ja nicht von ungefähr eine Frist von einem Jahr bis zur Scheidung gesetzt, mindestens einem Jahr. Eben damit man in Ruhe nachdenkt, alles in geordnete Bahnen lenkt. Und für den Zugewinn hätte man noch viel länger Zeit gehabt.

Harry hat völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass bei einem notariellen Vertrag die Anfechtungshürden sehr hoch sind. Der Notar müsste bestätigen, dass er nicht ordnungsgemäß aufgeklärt hat. Und das wäre ein standesrechtlicher Verstoß, der für ihn erhebliche Folgen haben könnte. Abgesehen davon war die Vereinbarung doch so schlicht und unkompliziert, dass es nun wirklich jedem Betroffenen klar sein musste, was die Folgen sind. Und, so ein Notartermin fällt ja nicht vom Himmel. Da kommunizieren die Parteien direkt, der Vertragsentwurf geht vorher den Parteien zu, und dann irgendwann kommt der Termin, wenn es denn nur einer war.

Also, man kann nicht mal mit dem Überraschungs/Überrumplungsmoment argumentieren. Man wusste genau, was man tat, wollte es so, aus was für Gründen auch immer, koste es, was es wolle.

Ich finde es überhaupt nicht gut, dass es so gelaufen ist. Aber ich fände es noch schlimmer, wenn jetzt noch zusätzlich viel Geld in ein relativ aussichtsloses Verfahren gesteckt wird.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109297 Beiträge, 38284x hilfreich)

Zitat (von Rosa 111):
1& 2 war der Frau nicht bekannt, also Täuschung ?

Nur weil etwas nicht bekannt war, ist das noch lange keine Täuschung.
Da man nicht mal einfach gefragt hat, hat man einen sehr schlechten Stand.


Eine "gute" Aussicht sehe ich höchstens bei der Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB bestehen.
Ein Rechtsgeschäft ist nichtig, wenn dadurch Vermögensvorteile entstehen, die in einem auffälligen Missverhältnis zur Leistung stehen.



Die beliebten Ausschlüsse von Zugewinnausgleich und Geschiedenenunterhalt können sittenwidrig sein.

1.
Die anfangs unvermögende Ehefrau konnte während der Ehe kein eigenes Vermögen anhäufen. der Ehevertrag wurde während der Schwangerschaft der Frau unterzeichnet, sie war finanziell voll vom Mann abhängig.

2.
Die anfangs vermögende Ehefrau hat ihr Vermögen in die Familie "investiert", ist also nun also vermögenslos, während der Ehemann ein größeres Vermögen angehäuft und nichts / nur wenig in die Familie "investiert" hat,


In wie weit der hier vorlügende psychische "Tunnelblick" vorliegen oder erfolgreich verargumentiert werden könnte, wird das Forum nicht beantworten können.


Hilfreich könnten da auch Behandlungsunterlagen und Aussagen der Behandler sein.



Hier noch etwas Lesestoff zu dem Thema:
https://opus.bibliothek.uni-wuerzburg.de/opus4-wuerzburg/frontdoor/deliver/index/docId/876/file/Diss._Andrea_Petzold.pdf

https://www.dnoti.de/fileadmin/user_upload/dnoti-reports/DNotI-Report-2004-22.pdf



Zitat (von wirdwerden):
Ich verstehe es einfach nicht, dass man für das Erreichen eines bestimmten Ziels jedweden Verstand ausschaltet.

Das ist ein bekanntes Phänomena - man will einfach nur raus, egal wie.
Den "Tunnelblick" gibt es nicht nur optisch, sondern auch psychisch.




-- Editiert von Harry van Sell am 05.05.2022 01:02

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36309 Beiträge, 13526x hilfreich)

Harry, klar gibt es den Tunnelblick auch psychisch. Nur das allein langt doch nicht, um eine Geschäftsunfähigkeit just für diesen Vorgang festzustellen. Ich hatte ja schon weiter oben darauf hingewiesen, dass für eine erfolgreiche Anfechtung auch letztlich eine Vorgeschichte da sein muss. Und das wird ja hier von Dir bestätigt. Schwangerschaft, das Einbringen eigenen Vermögens in den gemeinsamen Haushalt, auch die Finanzierung des Studiums des Partners + besondere Umstände bei Vertragsschluss, also die Kombi kann zu einem Erfolg führen. Aber das ist ja hier nicht mal ansatzweise da.

wirdwerden

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#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45023 Beiträge, 16027x hilfreich)

Betrug und arglistige Täuschung als Anfechtungsgrund sehe ich hier auch nicht.

Dennoch halte ich eine erfolgreiche Anfechtung wegen Sittenwidrigkeit für möglich. Der Mann hat hier einfach ganz schamlos den Wunsch der Frau nach einer möglichst schnellen Scheidung deren psychische Situation ausgenutzt.

Ein Selbstläufer ist so etwas allerdings nicht, da von Seiten der Frau der Nachweis erfolgen muss, dass eine Sittenwidrigkeit tatsächlich vorgelegen hat. Der Umstand, dass der Ehevertrag sehr einseitig ausgefallen ist, reicht alleine nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Rosa 111
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke wirklich für den Austausch, evtl. Ist der Begriff Täuschung auch von mir falsch gewählt. Im Prinzip geht es aber genau um die beschriebene Sittenwidrigkeit. Der Mann wusste von dem psychischen Zustand, ja die Frau war nicht komplett „ psychisch weg", hatte aber kein gesundes Urteilsvermögen mehr und stand unter extremen Belastungen, was ja auch der dreimalige Jobverlust in 2019innerhalb von 8 Monaten aufzeigt. Sie wusste wirklich nicht was sie tat, er wusste es aber zu 100%, hat seinen Zugewinn um mind. 200.000 Euro gemindert beschrieben ( hier geht sein eine Immobilie die zwar ihm gehört, aber in der Ehe extrem an Wert gewonnen hat), das Netto runtergesetzt, seinen Jobtitel gedowngradet, über ihre Arbeitslosigkeit hinweggesehen, das Trennungsdatum runtergesetzt ( ja da hat sie auch mitgemacht), sie mit dem Argument „ die Scheidung geht schneller mit dem Scheidungsvorvertrag/ Ehevertrag" diesen Vertrag unterschreiben lassen, alles über einen Onlineanwalt abgewickelt…. Und und und… und ja, wenn alles aus Dummheit weg und vorbei ist, dann geht ist es so, aber wenn hier doch noch eine Möglichkeit besteht, diesen Vertrag anzufechten oder abzuändern beim Zugewinn, würde die Frau es definitiv machen, sie hat es leider erst vor ein paar Wochen richtig begriffen.
Beweise wären vermutlich?
Ärztliche Diagnosen
Nachweise der Jobverluste innerhalb von 8 Monaten zu Vertragsunterzeichnung
Nachweis der Umzüge
Nachweis, dass Trennungsdatum nicht richtig war
Nachweis des richtigen Jobs des Mannes
Nachweis richtiges Gehalt des Mannes
Und was bräuchte man noch um absolut sattelfest zu sein?
Danke für Eure Hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36309 Beiträge, 13526x hilfreich)

Du wirst hier nicht sattelfest werden, insbesondere nicht durch Diskussion in einem Forum. Auch ein Anwalt kann nichts voraussagen. Und das, was da so vorgetragen wird, was geschah, das ist letztlich doch der ganz normale Scheidungsstress. Wie kann man nur auf die Idee kommen, keinen eigenen Anwalt zu nehmen, wenn es denn um sehr viel geht? Er musste ihr keinen Anwalt stellen, er konnte sich für einen Internet-Anwalt entscheiden. Warum auch nicht? Nur, sie hätte sich einen nehmen sollen. In jeder, wirklich jeder Stadt gibt es außerdem Beratungsstellen wie etwa "Frauen helfen Frauen." Auch da hätte man sich Hilfe holen können.

Für mich langt die vorgebrachte Argumentation auf keinen Fall. Um es mal endlich deutlich zu formulieren. Klar, sie kann es versuchen. Bei den Gegenstandswerten sollte sie allerdings ein Kostenrisiko im mittleren fünfstelligen Bereich einkalkulieren.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45023 Beiträge, 16027x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Für mich langt die vorgebrachte Argumentation auf keinen Fall.


Das sehe ich anders und dazu kann man sich gerne die höchstrichterlichen Urteil zu der Frage, wann ein Ehevertrag sittenwidrig ist anschauen.

Ein Selbstläufer ist so eine Anfechtung nicht, aber ich halte die Situation auch weit davon entfernt, die Chancen einer Anfechtung als aussichtslos zu bezeichnen. Wenn dann noch hinzu kommt, dass der Mann über die Höhe seines Einkommens und Vermögens getäuscht hat, dann halte ich die Erfolgsaussichten durchaus für gut.

Es hat sich schon so mancher Ehegatte ein Eigentor geschossen, indem er bei den Klauseln im Ehevertrag zu gierig war.

Zitat (von Rosa 111):
Und was bräuchte man noch um absolut sattelfest zu sein?


Das Thema muss man sowieso einem Anwalt überlassen, zum einen weil die erforderliche Argumentation nicht trivial ist und zum anderen, weil der Streitwert weit über 5.000€ liegt und spätestens vor Gericht ohnehin einen Anwalt erfordert.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109297 Beiträge, 38284x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nur das allein langt doch nicht, um eine Geschäftsunfähigkeit just für diesen Vorgang festzustellen.

Richti, zumal der Notar ja auch nochmal unmittelbar vor dem Avertragsschlus die Geschäftsfähigkeit prüft, weil er sonst bei fehlen derselben die Beurkundung verweigern müsste.



Zitat (von hh):
Das Thema muss man sowieso einem Anwalt überlassen,

Ja, das sollte dann idealweise auch einer sein, der darauf spezialisiert ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27288 Beiträge, 5044x hilfreich)

Zitat (von Rosa 111):
Der Mann wusste von dem psychischen Zustand, ja die Frau war nicht komplett „ psychisch weg", hatte aber kein gesundes Urteilsvermögen mehr und stand unter extremen Belastungen, was ja auch der dreimalige Jobverlust in 2019innerhalb von 8 Monaten aufzeigt.
Aber sie war geschäftsfähig?
Der Notar für den Ehevertrag und ein Richter für die Scheidung--- fragen die nicht standardmäßig danach?
Wenn es nur einen online-Anwalt und keinen echten Notartermin gab, ist da evtl. ein Ansatzpunkt?

Zuerst hast du nur geschrieben, es ging ihr sehr schlecht.
Nun formt sich ihr damaliger Zustand zu einer ziemlichen psychischen Extremsituation. Das passiert nicht nur durch Jobverlust, oft ist der Jobverlust sogar die Folge solcher psychischen Zustände.
Zitat (von Rosa 111):
Und was bräuchte man noch um absolut sattelfest zu sein?
Komische Frage. Wer soll hier sattelfest sein? Alles sagen entweder, das kannst du vergessen ODER es könnte schwer, aber nicht unmöglich sein.

Hier andauernd zu wiederholen, dass die Frau nicht ganz bei sich war, haben jetzt alle mehrfach gelesen.
Wenn man dagegen angehen will, sollte man es mit einem guten Anwalt machen.
Letztlich entscheidet ein Gericht.
Der Mann wird mauern und verzögern, verhindern, gegenhalten, andere *Beweise* bringen, seinen Anwalt machen lassen...
Davon sollte die Frau schon jetzt ausgehen und nicht auf schnellen Ritt in gutem Sattel vertrauen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36309 Beiträge, 13526x hilfreich)

Anami, für die Scheidung hatte er offensichtlich einen Online-Anwalt, die Frau hatte sich keinen Anwalt genommen. Völlig unabhängig davon ist die notarielle Vereinbarung. Der Notar, der anwaltlich für eine Seite tätig wird, darf nicht auch noch für beide als Notar aktiv werden. Denn ein Notar muss neutral sein. Und die Parteien müssen bei ihm erscheinen zu mindestens einem Termin. Der Notar muss zwingend aufklären, fragen, ob alles verstanden ist. Meist sind da aber mehrere Termine, die Parteien bekommen vorher den Entwurf zugesandt. Da fällt nichts plötzlich vom Himmel, wirklich nicht.

Und Geschäftsfähigkeit hat nichts mit der notariellen Vereinbarung zu tun. Die Frau stand nicht unter Betreuung und musste zum Zeitpunkt der Unterschrift nur wissen, was sie unterschreibt. Und davon hat sich der Notar überzeugt. Und Unterschriften unter Verträge kann man auch leisten, wenn man psychisch angeschlagen ist, man darf es auch.

Bleiben doch nur die heruntergedrückten Werte. Auch das ist in diesem Geschäft normal. Und, es ist ja nicht so, dass er die Leistungsfähigkeit quasi auf 0 gedrückt hat durch falsche Angaben. Dann würde ich hier anders schreiben, wirklich. Selbst bei den Zahlen, die der Mann genannt hat, wäre doch ein netter Betrag im Rahmen des Ausgleichs zu zahlen gewesen. Da kommen wir zu der Problematik, ob sie denn bei höheren Beträgen nicht unterschrieben hätte. Denn so dolle sind ja die Unterschiede nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27288 Beiträge, 5044x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Da fällt nichts plötzlich vom Himmel, wirklich nicht.
Weiß ich. Ich wollte wissen, ob der Notar standardmäßig nach Geschäftsfähigkeit der Erschienenen/Hauptpersonen fragen muss.
(Maleins musste ein Notartermin gleich wieder beendet werden, weil eine Hauptperson dem Notar nicht geschäftsfähig vorkam und keiner der anderen 4 Beteiligten genaueres wusste, obwohl es allen auch so vorkam.
Zum nächsten Termin brachte derjenige noch immer wutschnaubend eine feine ärztliche Bescheinigung mit. Dann ging der Termin über die Bühne.)

Zitat (von wirdwerden):
Und davon hat sich der Notar überzeugt
Ja? Dann ist das erledigt und kein Krümel mehr.
Danke.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Rosa 111
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Also bei meinem Fall wurde weder die Frau noch der Mann nach Geschäftstüchtigkeit gefragt. Es gab einen Termin den der Mann organisiert hat beim Notar. Mehr nicht. Ausweise wurden vorgelegt, das was der Mann vorher abgeklärt hatte im Vertrag erfasst und durchgegangen, dann unterschrieben. Alles in einem Termin. Hat vielleicht 15 bis 20 Minuten gedauert inkl Vorlesen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Rosa 111
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Was vielleicht noch interessant ist, die genannten Summen wurden erst bei der direkten Scheidung genannt. Nicht vorher. Also auch nicht im Scheidungsvorvertrag. Daher war auch nicht beim Vertrag bekannt um welche Höhen es ging. Es wurde erst bei der Scheidung bzw. dem Antrag genannt. Also die falschen Summen…

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7311 Beiträge, 4322x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Aber sie war geschäftsfähig?

Offensichtlich.
Zitat:
Der Notar für den Ehevertrag und ein Richter für die Scheidung--- fragen die nicht standardmäßig danach?

Nein, da wird niemand gefragt, ob er geschäftsfähig ist.

Wenn der Notar Zweifel hat, wird er die Beurkundung ablehnen oder seine Zweifel im Vertrag vermerken.
Zitat:
Wenn es nur einen online-Anwalt und keinen echten Notartermin gab, ist da evtl. ein Ansatzpunkt?,

Offensichtlich gab es einen echten Notartermin, sonst gäbe es keine Urkunde.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Rosa 111
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Und noch etwas Interessantes. Ich habe gerade in den Unterlagen geschaut. Das Vermögen des Mannes wurde auch nicht beim Scheidungsantrag genannt.
Also:
-Scheidungsvorvertrag keine Beträge genannt, absolut nichts
-Scheidungsantrag vom Onlineanwalt kein Vermögen nur der Scheidungswert und einem Versorgungsausgleich. Aber keine Berechnungsgrundlage.
-Dann beim Termin zur Scheidung erschienen die falschen Vermögenssummen.
Erst da wusste die Frau worum es genau geht, klar hätte sie fragen oder stoppen können….aber…

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(109297 Beiträge, 38284x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich wollte wissen, ob der Notar standardmäßig nach Geschäftsfähigkeit der Erschienenen/Hauptpersonen fragen muss.

Nein, wäre auch sinnlos, denn ein nicht geschäftsfähiger weis in der Regel nicht, das er nicht geschäftsfähig ist und wenn er nicht geschäftsfähig ist, haben seine Aussagen in dem Falle eh keine juristische Relevanz.

Wie er das feststellt. ist alleine dem Notar überlassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27288 Beiträge, 5044x hilfreich)

Zitat (von Rosa 111):
Also bei meinem Fall wurde weder die Frau noch der Mann nach Geschäftstüchtigkeit gefragt.
Das ist doch inzwischen erledigt. Wenn, dann ging es um Geschäftsfähigkeit.
Zitat (von Rosa 111):
Was vielleicht noch interessant ist,
Wir sind schon im #24 und jedes mal bringst du noch etwas scheinbar Interessantes. Was soll das?
Zitat (von Rosa 111):
Erst da wusste die Frau worum es genau geht, klar hätte sie fragen oder stoppen können….aber…
Aber... **** happens

Der Notarvertrag und die Scheidung sind durch.
Jetzt kann nur ein Anwalt Einsicht in alle Unterlagen nehmen und Chancen bewerten.
Das Forum kann das leider nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36309 Beiträge, 13526x hilfreich)

Rosa, kapier doch endlich mal, dass man in einem Forum nicht unbedingt die Wunschantworten bekommt. Und dass wir hier in einem Erfahrungsaustausch sind, dass es qualifizierte Rechtsberatung beim Anwalt gibt.

Du bist völlig unbelastet von jedweder Sach- und Fachkenntnis. Hast das ganze System nicht mal im Ansatz verstanden. Das war bei Dir offensichtlich auch während des Scheidungsverfahrens so. Aber, ein eigener Anwalt wurde nicht genommen. Nochmals zusammengefasst:

1. Wenn Dein Mann sich für einen Online-Anwalt entscheidet, dann ist das seine Angelegenheit, hat mit Deiner rechtlichen Situation gar nichts zu tun, nicht mal im Ansatz.

2. Wenn in dem notariellen Vertrag keine Beträge genannt sind, dann ist das so. Man kann in einen Vertrag Beträge reinnehmen, man kann es lassen. Ihr habt es einvernehmlich gelassen.

3. Im Scheidungsantrag hat weder das Vermögen was zu suchen, noch können Angaben über den Versorgungsausgleich gemacht werden, das ermittelt der Richter durch Auskunftseinholung selbst. Ein Antrag auf Versorgungsausgleich muss überhaupt nicht gestellt werden, weil der Richter darüber zwingend entscheiden muss.

4. Das Gericht musste den Vertrag genehmigen. Du hattest ihn Wochen/Monate zu Hause liegen, nie durchgelesen, dem Notar nicht zugehört, nichts? Und dann auch im Gerichtssaal den Mund nicht aufgemacht, und an all dem sind jetzt andere schuld?

Komm endlich mal in der Realität an. Ich denke, der erste Beitrag von Dir kommt der Wahrheit am nächsten. Man wollte so schnell wie möglich aus dieser sehr unangenehmen Situation raus kommen, koste es, was es wolle. Keine belastenden Komplikationen. Und preiswert sollte es auch noch sein, deshalb kein eigener Anwalt. Und jetzt lange Zeit nach diesem Verfahren fängt man an, nachzudenken. Dieser Prozess ist eindeutig zu spät angekurbelt worden.

wirdwerden



2x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Rosa 111
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Eure Antworten, Eure Zeit und die Feedbacks.
Eine gute Zeit.

0x Hilfreiche Antwort

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