Ehevertrag zur Regelung des Zugewinns ?!

22. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Terramoto
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 2x hilfreich)
Ehevertrag zur Regelung des Zugewinns ?!

Hallo zusammen,
heute habe ich eine Frage zu einer Klausel eines Ehevertrages.
Wer kann hier helfen??
Folgende Klausel steht unter anderem in dem Vertrag. Dieser wurde zur Regelung der nachehelichen Aufteilung des gemeinsamen Hauses und der damit verbundenen Finanzierung aufgesetzt.

Klausel:
Die Erschienene bestätigt weiter die gegenüber dem Erschienenen eingegangene Verpflichtung, diesen von sämtlichen Verpflichtungen aus den Darlehen bei der XXXBank freizustellen.

Wie ist diese Klausel zu verstehen? Ist eine sofortige Freistellung einzuleiten?
Und ist eine Freistellung auch eine Löschung aus den Darlehensverpflichtungen?
Lieben Dank schon einmal

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
willow4
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 98x hilfreich)


Diese Klausel hat gegenüber der Bank genauso viel Wirkung, als wenn in China ein Sack Reis umfällt...

Die Bank wird sich immer an diejenigen halten, die den Kreditvertrag unterschrieben bzw. gebürgt haben.
Aber ich denke mal, diese Klausel soll nur bedeuten, dass die Erschienene im Innenverhältnis sämtliche Verpflichtungen -ab sofort oder einem festgestzten Zeitpunkt- allein trägt.

Nur, kann oder will sie das irgendwann nicht mehr, ist der Erschienene
wieder fällig....
:bang:

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