Hallo Leute, wer kann helfen?
In meinem Ehevertrag steht: "Ein Ausgleich von Ansprüchen nach Beendigung des bisherigen Güterstandes (Zugewinn) wird ausgeschlossen. Auf etwa bisher entstandene Ansprüche verzichten wir und nehmen den Verzicht gegenseitig an".
Nun läßt sich mein Mann scheiden. Der Versorungsausgleich wurde von Amts wegen durchgeführt. Er benachteiligt mich außerordentlich, da mein Mann während der Ehe nur private Rentenvorsorge betrieb (selbsständig) ich aber die gesetzliche Rentenkasse einzahlte. Wie ich es verstehe, schließt der Ehevertrag den Versorgungausgleich aus.
Danke , falls es jemand drüber nachdenkt. Nona
Ehevertrag/Versorgungsausgleich ausgeschlossen?
18. Februar 2007
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Frage vom 18. Februar 2007 | 08:24
Von
Status: Frischling (45 Beiträge, 4x hilfreich)
Ehevertrag/Versorgungsausgleich ausgeschlossen?
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#1
Antwort vom 18. Februar 2007 | 09:42
Von
Status: Praktikant (866 Beiträge, 71x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Ein Ausgleich von Ansprüchen nach Beendigung des bisherigen Güterstandes (Zugewinn) wird ausgeschlossen. <hr size=1 noshade>
Der Versorgungsausgleich hat leider mit der Gütertrennung nach § 1414 BGB nichts zu schaffen.

-- Editiert von armesocke am 18.02.2007 09:43:26
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