Hallo,
folgender Sachverhalt:
A hat vor der Eheschließung ein Haus gebaut. Er ist allein im Grundbuch eingetragen und zahlt auch den Kredit alleine ab. Die Kreditzahlungen laufen noch ca. 20 Jahre.
A heiratet ohne Ehevertrag und seine Frau wird nachträglich nicht im Grundbuch berücksichtigt.
1.: Wann wird A als Eigentümer des Hauses angesehen? Schon bei Eheschließung oder erst mit vollständiger Tilgung des Kredits?
2.: Angenommen, A wird bereits als Eigentümer lt. Gesetz angesehen: welche Nachteile entstehen ihm im Falle einer Scheidung bzw. was müsste er in der Zugewinngemeinschaft ausgleichen?
3.: Angenommen, A wird noch nicht als Eigentümer angesehen, solange die Tilgungen noch laufen: was müsste er seiner Frau im Falle einer Trennung zahlen? Oder fallen hier die bestehenden Kreditschulden ins Gewicht?
4.: Wäre ein Ehevertrag mit Gütertrennung hier sinnvoll oder lohnt er sich nicht?
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!
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Eigentümerverhältnisse Haus bei Scheidung
4. Februar 2015
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Frage vom 4. Februar 2015 | 19:49
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 3x hilfreich)
Eigentümerverhältnisse Haus bei Scheidung
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#1
Antwort vom 4. Februar 2015 | 20:54
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo Mel83 ,
A ist der Eigentümer.
Bei einer Scheidung zählt der Zugewinn des Hauses.
Stichtag 1) am Tag der Hochzeit.
Haus Wert 300 000€ ,Kredit noch 250000€ =rechnerischer Wert des Hauses
50000€
Stichtag 2) Tag des Scheidungsantrages
Wert des Hauses 320000€ Kredit getilgt.
Endvermögen A = 320000€
Anfangsvermögen A = 50000€
Zugewinn A =270000€
Der Zugewinn geht zur Hälfte an B.
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
#2
Antwort vom 4. Februar 2015 | 21:26
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 3x hilfreich)
Ok, vielen Dank. Also lohnt sich ein Ehevertrag mit Gütertrennung für A auf jeden Fall.
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#3
Antwort vom 4. Februar 2015 | 22:29
Von
Status: Unbeschreiblich (124044 Beiträge, 40314x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade> Er ist allein im Grundbuch eingetragen <hr size=1 noshade>
Ich vermute mal mit dem Status als Eigentümer?
Dann wird A mit dem Datum des Eintrages als Eigentümer des Hauses angesehen.
quote:<hr size=1 noshade>Also lohnt sich ein Ehevertrag mit Gütertrennung für A auf jeden Fall. <hr size=1 noshade>
Kommt darauf an. Wenn Frauchen kurz vor der Scheidung im Lotto gewinnt war es nicht lohnenswert.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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