Eigentümerverhältnisse Haus bei Scheidung

4. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Mel83
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)
Eigentümerverhältnisse Haus bei Scheidung

Hallo,

folgender Sachverhalt:

A hat vor der Eheschließung ein Haus gebaut. Er ist allein im Grundbuch eingetragen und zahlt auch den Kredit alleine ab. Die Kreditzahlungen laufen noch ca. 20 Jahre.
A heiratet ohne Ehevertrag und seine Frau wird nachträglich nicht im Grundbuch berücksichtigt.

1.: Wann wird A als Eigentümer des Hauses angesehen? Schon bei Eheschließung oder erst mit vollständiger Tilgung des Kredits?

2.: Angenommen, A wird bereits als Eigentümer lt. Gesetz angesehen: welche Nachteile entstehen ihm im Falle einer Scheidung bzw. was müsste er in der Zugewinngemeinschaft ausgleichen?

3.: Angenommen, A wird noch nicht als Eigentümer angesehen, solange die Tilgungen noch laufen: was müsste er seiner Frau im Falle einer Trennung zahlen? Oder fallen hier die bestehenden Kreditschulden ins Gewicht?

4.: Wäre ein Ehevertrag mit Gütertrennung hier sinnvoll oder lohnt er sich nicht?

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Mel83 ,

A ist der Eigentümer.

Bei einer Scheidung zählt der Zugewinn des Hauses.

Stichtag 1) am Tag der Hochzeit.

Haus Wert 300 000€ ,Kredit noch 250000€ =rechnerischer Wert des Hauses

50000€

Stichtag 2) Tag des Scheidungsantrages

Wert des Hauses 320000€ Kredit getilgt.

Endvermögen A = 320000€
Anfangsvermögen A = 50000€
Zugewinn A =270000€

Der Zugewinn geht zur Hälfte an B.

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mel83
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Ok, vielen Dank. Also lohnt sich ein Ehevertrag mit Gütertrennung für A auf jeden Fall.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124044 Beiträge, 40314x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> Er ist allein im Grundbuch eingetragen <hr size=1 noshade>

Ich vermute mal mit dem Status als Eigentümer?

Dann wird A mit dem Datum des Eintrages als Eigentümer des Hauses angesehen.



quote:<hr size=1 noshade>Also lohnt sich ein Ehevertrag mit Gütertrennung für A auf jeden Fall. <hr size=1 noshade>

Kommt darauf an. Wenn Frauchen kurz vor der Scheidung im Lotto gewinnt war es nicht lohnenswert.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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