Eigentumswohnung der Ehefrau

26. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Reica
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentumswohnung der Ehefrau

Hallo,

wie sieht es aus, wenn die Ehefrau Besitzerin einer Eigentumswohnung ist und sich trennen möchte, der Ehemann aber die Trennung nicht will? Er behauptet, sie müsste ihn rausklagen. Gibt es da keine andere rechtliche Handhabe?


Danke schonmal

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4 Antworten
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#1
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Hallo,

sofern es die Ehewohnung war/ist, sind die Eigentumsverhältnisse zunächst erst einmal irrelevant. Wenn einer nicht ausziehen will, muss man den Weg über die gerichtliche Zuweisung der Ehewohnung gehen. In der Regel wird sie dem zugesprochen, bei dem Kinder wohnen bleiben.

Wenn keine Kinder da sind, ist das Argument *Eigentum* nicht ganz unerheblich, aber nicht allein ein Grund, die Wohnung vorerst allein zu nutzen. Es ist immer eine Entscheidung im Einzelfall, wobei die Gesamtumstände zu würdigen sind.

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#2
 Von 
Reica
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Uff.

Die Ehefrau hat die Wohnung von ihren Eltern überschrieben bekommen, sie kann sie ohne deren Zustimmung nicht verkaufen.

Einzellfall? Das Gericht kann doch dem Ehemann dann nicht die Wohnung zusprechen, oder? Ich hoffe jedenfalls nicht....


Danke schonmal........

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Hallo Reica,

doch, wenn es der Einzelfall erfordert. Sicherlich würde das aufgrund der Eigentümerstellung der Frau nur vorübergehend sein, um ihm die Chance zu geben, sich anderen Wohnraum zu suchen. Sicherlich wird das Gericht festlegen, dass er einen bestimmten Betrag x als Nutzungsentschädigung an die Frau zu zahlen hat. Mögliche Gründe für eine Zuweisung an ihn wären z.B. eine Behinderung usw. (Rollstuhl oder ähnliches). Man kann das pauschal nicht sagen, auch nicht, wie dringend ein Gericht eine Zuweisung der Wohnung sieht. Regelmäßig gehen solchen Zuweisungsverfahren meistens Gewalttätigkeiten voraus, so dass eine Zuweisung erforderlich wird und auch relativ einfach erscheint (der Störer wird halt verwiesen). Das ist bei euch ja Gott sei Dank nicht der Fall, von daher wird es einem Gericht schwer fallen, den ein oder anderen der Wohnung zu verweisen. Da können dann nur *besondere Umstände* gelten. Aber auch deine Eigentümerstellung wird nicht unbeachtet bleiben, wie gesagt, es kommt darauf an, wie die wechselseitigen Argumente lauten.

Es wäre für euch beide das beste, ihr könntet euch auf einer vernünftigen Ebene (Gespräch) treffen. Das spart Geld und Nerven.

Viel Glück

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Reica
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke. Das ist gut zu wissen!

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