Eigentumswohnung vermieten

24. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
henningbs
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentumswohnung vermieten

Hallo,

ich habe eine Eigentumswohnung auf meinem Namen im Jahr 2000 gekauft, das Baudarlehen läuft noch bis 2014.

Meine Frau habe ich 2004 geheiratet und wir wollen uns scheiden lassen.

Meine Frage:
Wenn ich meine ETW vermiete (Zinsen Baudarlehen = Kaltmiete), werden die Mieteinkünfte zur Unterhaltsberechnung mit berücksichtigt?
Ich habe die Befürchtung, das ich den Unterhalt meiner Ex dann nicht bezahlen könnte, wegen den Selbstbehalt von 1000 Euro. Die ETW kostet schon mit allen Nebenkosten 1000 Euro warm, dann bin ich ja pleite!

Wie wird das geregelt?

Gruss Henning

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 236x hilfreich)

Hallo,

die Einnahmen aus der ETW zählen natürlich zum Einkommen.

Allerdings kannst du auch Ausgaben einkommensmindernd geltend machen. Die Zinsen für das Darlehen sind abzugsfähig (nicht aber die Tilgung, denn die zahlst du ja in die eigene Tasche!) Außerdem kannst du Kosten geltend machen, die nicht umlagefähig sind, also z.B Kosten der Verwaltung etc.

Die Differenz von Einnahmen und Ausgaben ist dann dein Einkommen. Außerdem wird dein Einkommen ggf. durch die steuerwirksamen Abschreibungen erhöht.

Übrigens wirst dich deine Ex ggf. im Rahmen des Vermögensausgleichs zur Kasse bitten. Wenn ihr keinen anderslautenden Ehevertrag abgeschlossen habt, steht ihr nämlich die Wertsteigerung hälftig zu, die die Immobilie seit dem Jahr der Eheschließung erfahren hat!

Manchmal ist es auf lange Sicht günstiger, sich von der Immobilie zu trennen. Immobilien sind nämlich unbeweglich. Kapitalvermögen ist da schon eher sagen wir mal beweglich ... Aber diese Dinge musst du selbst durchrechen, das kann dir halt keiner abnehmen ...

Grüße


-----------------
"Meine private Meinung - Rechtsberatung gibt's beim Rechtsanwalt!"



-- Editiert von Groellheimer am 24.03.2008 16:24:40

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