Ein Kind bei der Mutter, eins beim Vater

21. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
muecke77
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ein Kind bei der Mutter, eins beim Vater

Hallo,

habe eine Frage über die ich nicht wirklich Infos im www. finden kann:

wie sieht es unterhaltsmäßig denn bei geteilten Erziehungsleistungen aus?
In unserem Fall ist ein Kind (11) bei der Mutter (neu verheiratet, 1 Kind vom 2. Mann, Hausfrau) und eins (14) beim Vater (auch verheiratet, Ehefrau nicht berufstätig, keine weiteren Kinder).
Wird da gegeneindander aufgerechnet oder ist in diesem Fall der Vater weiterhin voll unterhaltspflichtig für das Kind bei der Mutter, obwohl diese ja evtl. auch arbeiten gehen könnte? Oder gibt es bei so etwas Verrechnungssätze? Wer hat da Info für mich, wo kann ich so etwas nachlesen?
Danke für Eure Hife!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

jedes Kind hat seinen eigenen Unterhaltsanspruch an den barunterhaltspflichtigen Elternteil. Verrechnet kann der nicht werden, zumal die Kids sich in verschiedenen Alterstufen DDT befinden.

Die Mutter unterliegt, ebenso wie der Vater auch, einer verstärkten Erwerbsobliegenheit, den Mindest-KU zu gewährleisten. Der liegt bei einem 14-Jährigen bei 334€.

Natürlich spricht nix dagegen, sich gütlich und einvernehmlich zu einigen


Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
muecke77
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für die Antwort!!!

D.h., wenn ich das richtig verstanden habe, dass die Mutter an den 14 Jährigen mit mind. 334€ unterhaltspflichtig ist und der Vater gegenüber dem 11 Jährigen gemäß Tabellensatz/Einkommen?
Gibt es auch Gründe den Mindes-KU nicht zu zahlen? Z.B. Aufsichtspflicht für den Nachzügler oder andere "besondere Umstände"?
Ich frage daher, da sich die Mutter auf den Umstand beruft, dass sie ja kein eigenes Einkommen habe und aus sonst noch ganz "lustigen" Gründen nicht arbeiten kann/will.

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