Ein-euro-Job Anrechnung Unterhaltsberechnung

19. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Laurin
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 4x hilfreich)
Ein-euro-Job Anrechnung Unterhaltsberechnung

Hallo ich hatte heute einen weiterren Gerichts-Termin
in meiner Unterhaltssache

Es kamm dort eim Punkt auf wo sowohl BEIDE Anwälte
als auch die Richterin Überfordert waren. ;)

Und zwar Folgender Punkt

Das Gesamte Einkommen was die Unterhaltsfordererin hat wird ja
mit einberechnet bei der Berechnung des zu Fordernden Unterhalt des Unterhaltspflichtigen.

So was ist aber mit denn Ein-euro-job ??
beim ALG2 sind diese ja Anrechnungsfrei.

Gilt das auch bei der Berechnung des Gesamteinkommens
bei der Gegeneinander aufrechnug

Zählt in diesen Fall Gemäß "Famillienrecht" das dort erzielte
Einkommen mit zum Gesamt einkommens der Unterhaltsfordererin.


oder kann sie sich das einfach in die Taschestecken

Also nach denn motto "ICH" habe zwar mehr Einkommen aber das
Zählt nicht..



Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hallo Laurin,
kannst du etwas mehr in den Zusammenhang bringen?
Gibt es einen anderen Thread von deiner Situation?
Wer, was und wo sind die Kinder?
Ich blicke hier nicht ganz durch.

-----------------
"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Laurin
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 4x hilfreich)

Einfach mal über die Forums suche mit meinen
Namen gehen

Aktueller Stand ist:

Stand 21.9.2005

Tja meine Anwältin Kapiturlirt vor denn Behörden Wahnsinn

Zusammen Gefasst:
Also, ich habe jetzt wieder PKH

Das OLG Hamm hat meinen Unterhalt von 152.60
wegen meiner Arbeitslosigkeit
auf 84 ab 1.6
und auf 71 ab 1.7
Reduziert

Jetzt geht der Wahnsinn in die Nächste Runde.
Neuer Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wieder durch das AG
jetzt an das Arbeitsamt
Mit Freibetrag 685€ welches mir als Rest Verbleiben darf

Mit Forderung der Gesamte Summe von Anfang an
die Bereits Gepfändete Summe (540€) wird Verworfen
Weil das Geld nicht bei der Unterhaltsempfängerring angekommen ist.


siehe hier wurde ja Gepfändet

Zitat:
Die Eintreibungs- und Forderungsstelle des
Integrationscenter für Arbeit fordert jetzt das Gepfändete Geld
Von der Anwältin meiner EX
Da dieses denn Integrationscenter für Arbeit zusteht.
Und nicht meiner EX-
Da Unterhalt einkommen ist und mit ALG II Verrechnet wird.
Ende des Zitats



Auch die Reduzierung der Unterhaltszahlung des OLG wird NICHT
vom Amtsgericht anerkannt weil.
"dieses Urteil beziehe seine Berechnung nur auf die PKH“
eine Relevanz zur Hauptforderung wird nicht Gesehen
es wird weiter 152.60€ Gefordert

aha
Also, ich bin zwar arbeitslos und habe deswegen weniger Geld, bekomme deshalb PKH
aber der Unterhalt wird weiter so Berechnet als wenn ich noch Arbeiten würde

So wenn jetzt wieder die Eintreibungs- und Forderungsstelle des
Integrationscenter für Arbeit das Gepfändete Geld
Von der Anwältin meiner EX zurück fordert
Bzw. Beitreibt
Ist das Geld wieder Lt. Gericht nicht bei der
Unterhaltsempfängerring angekommen.

Also, Trotz Pfändung des Gerichts erfolgt keine Gültigezahlung
Die, die Geforderte Unterhaltsforderung mindert

Nur das Integrationscenter für Arbeit
Hat mal wieder Geld Gespart.

========================
Stand 19.10.05

Heute Sühne Termin

Ohne Ergebnis mit nur noch mehr fragen und Ärger
1.Das Gesamte Einkommen was die Unterhaltsfordererin hat wird ja
mit einberechnet bei der Berechnung des zu Fordernden Unterhalt des Unterhaltspflichtigen.

So was ist aber mit denn Ein-euro-job ??
beim ALG2 sind diese ja Anrechnungsfrei.

Gilt das auch bei der Berechnung des Gesamteinkommens
bei der Gegeneinander aufrechnug

Zählt in diesen Fall Gemäß "Famillienrecht" das dort erzielte
Einkommen mit zum Gesamt einkommens der Unterhaltsfordererin.


oder kann sie sich das einfach in die Taschestecken

Also nach denn motto "ICH" habe zwar mehr Einkommen aber das
Zählt nicht..

2. Lt. Richterrin
Da ich ja schon Fast 6 Monate Arbeits suchend bin (nicht arbeitslos 1.6.05)
seit der Kündigung im April
überdenkt sie ob nicht jetzt schon von einen Fiktiven Einkommen aus gegangen werden muss.
Also das was ich vor der Arbeitslosigkeit gehabt habe.

Es wäre ja mein Problem das ich noch keine
Neue Arbeit Gefunden habe.
sie über denke das ich ihr (richterrin)
Beweisen soll das ich mich Pro Monat
bei Mindestens 25 Firmen Schriftlich Beworben habe.

Einwurf von mir an die Richterrin:
Ja dann nenen Sie mir doch 25 Firmen WO ich mich Bewerben könte.
Nur kopfschüttel der Richterrin ansonsten Keine einlassung.

Das Finde Ich Realitätsfremd

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.998 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen