Einbenennung - er möchte auch gerne so heißen wie ich

9. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
PeterPopp
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Einbenennung - er möchte auch gerne so heißen wie ich

Und noch eine Frage,

ich beabsichtige wieder zu heiraten. Meine Verlobte, hat aus erster Ehe einen 10-jährigen Sohn, für den ich im übrigen der " Papi" bin. ( Hat mich vorher gefragt wie er mich nennen darf, Peter oder Papi und ich habe ihn das selbst aussuchen lassen). Meine Verlobte hat das alleinige Sorgerecht. Der Kindsvater( Adoptivvater) kümmert sich in keinster Weise ( zahlt aber pünktlich Unterhalt) um unseren kleinen. ( ruft nicht mal zum Geburtstag oder gar Weihnachten).

Ich habe mittlerweile meinen Geburtsnamen wieder angenommen ( da ich in vorheriger Ehe den Namen der Frau übernahm). Meinen Geburtsnamen werden wir auch als Ehenamen tragen. Vor wenigen Tagen, ist Dominic nun an mich heran getreten und äusserte den Wunsch,das er auch gerne so heissen möchte wie ich. Wir haben lange und intensiv darüber gesprochen und auch das für und wider abgewägt ( sofern es da eines gibt), doch er hält daran fest. Nach meiner Recherche im Netz ist dies grundsätzlich möglich, jedoch wissen wir nicht genau, ob der "leibliche Vater" der Einbenennung zu zu stimmen. Bisher habe ich nur erfahren, das aufgrund des alleinigen Sorgerechts, keine Einwilligung erforderlich ist. Aber sicher sind wir uns nicht. Achtung: Der kleine will auf jedenfall "nur" den Familiennamen tragen. Also keine Kombination oder ähnliches. Er will so sein wie ich.

Wer kann uns weiterhelfen?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Am besten fragt ihr mal beim leiblichen Vater nach, ob er einverstanden ist. Dann gibt es keine Probleme.

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#3
 Von 
PeterPopp
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nataly,

danke für deinen tip, aber der redet weder mit seinem sohn, noch seiner ex-frau geschweige mit mir. also das können wir getrost vergessen. wenns dem kleinen nicht so wichtig wäre, wär das alles auch kein problem.

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#4
 Von 
mystagog
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

wir hatten ein ähnliches Problem, bei dem uns ein Standesbeamter geholfen hat. Der 12- jährige Sohn meines Mannes lebt bei uns. seine Mutter hat die beiden vor 9 Jahren verlassen und seitdem keinen Kontakt zum Sohn. Dieser trägt (noch) den Namen der Mutter, will aber den Namen des Vaters, also unseren Familiennamen, annehmen. Die Eltern haben gemeinsames Sorgerrecht, daher ist eine Zustimmung der Mutter notwendig. Wir haben allerdings keine Möglichkeit, die Mutter zu erreichen. Vor kurzem haben wir nun geheiratet und in diesem Zusammenhang eine Einbenennung in Angriff genommen. Bei der Anmeldung zur Eheschliessung haben wir die Einbenennung angesprochen und der Standesbeamte hat seine Hilfe angeboten. Er wollte die zuletzt bekannten Kontaktdaten der Mutter. telefonisch hat er sie allerdings nicht erreicht. Daraufhin wollte er ihre Meldeadresse ausfindig machen und sie zur Unterschrift auf das für sie zuständige Amt bestellen. Offensichtlich hat sie unterschrieben. Wir haben für morgen einen Termin beim Standesamt, um die Einbennung zu unterschreiben.

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#5
 Von 
mystagog
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich muss meine gestrige Aussage leider etwas korrigieren.
Wir waren gestern beim Standesamt, um die Einbenennung zu unterschreiben. Dort mussten wir leider feststellen, dass bis jetzt lediglich die Meldeadresse beim Einwohnermeldeamt hinterfragt wurde. Wir haben nun den Antrag auf Einbenennung unterschrieben und die Mutter wird nun aufs Amt bestellt um ihrerseits ihre Unterschrift zu leisten- ob positv oder negativ für den Sohn, erfahren wir erst dann.

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