Hallo zusammen,
heute erfuhr ich, dass ein Bekannter von seiner Frau gegen 500 Euro eine Unterschrift bekam, indem sie auf das Haus verzichtet.
Die Frau brauchte Geld u. das ist nicht die einzige Aktion gewesen.
Beide werden sich sicher noch steigern.
Sie leben getrennt zwei K. bei ihr eines bei ihm.
Er zahlt für die Kinder u. für die Frau.
Hat eine Unterschrift mit dem Vermerk: Gegen 500 Euro Bestand, wenn es z. B. zur Scheidung kommt? Müsste er seine Frau u. U. noch auszahlen?
Ich habe keine genauen Infos mehr weiß ich dazu nicht.
Also, für mich klingt das:
Er hat sich die Unterschrift gekauft.
Oder.
Er hat ihre schwache Finanzlage ausgenutzt.
Wie sehr ihr das? Könnte man sich so u. U. auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht erkaufen? Kennt ihr so ein Verhalten auch?
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"LG Anny*D. Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens, den man Liebe nennt"
Eine Unterschrift f. 500 E/ rechtl. vertretbar?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Ohne Notar? Dann hätte sie Glück.
klingt nach Erpressung.
Müsste im Scheidungsverfahren aber (halbwegs) bewiesen werden.
Eine Frau kann aber sowieso nicht mit einer
simplen Unterschrift auf das Haus (ihren Anteil) verzichten.
Das geht nur mit einem Notar-Vertrag.
Darin werden beide Seiten erklären müssen, dass sie alles verstanden haben.
Und den hinterher anzuzweifeln, dürfte sehr schwierig sein.
Also: das mit der erkauften Unterschrift
für den Verzicht aufs Haus klingt zumindest merkwürdig.
Das solltest Du bei deinem Bekannten mal hinterfragen.
Grüße,
nachgefragt
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@ Catchup
"ohne Notar? "
Nein, soetwas geht nicht ohne Notar!
Da kann ja nicht jeder zum Grundbuchamt gehen und mal eben kurz 'was ändern lassen....
nachgefragt
Ja, daher meinte ich ja auch "Glück gehabt". Die Vereinbarung kann in die Tonne.
LG
ja, von daher klingt die Geschichte ja aber auch unlogisch.
Denn so lange ER nur einen Zettel mit ihrer Unterschrift hat, gehört ihm ja noch nicht das Haus. Das dürfte ihm doch klar sein.
Grüße,
nachgefragt
Hallo nachgefragt hallo catchup,
beim Notar waren sie noch nicht. Könnte das denn so, wie es unterschrieben wurde beglaubigt werden?
Ich denke mal es ging ihm darum auch sie zu erpressen oder unter Druck zu setzen.
Kann es aber nicht hundert pro sagen.
Ich kannte mal einen der hat sich seine Kinder gekauft auf ähnliche Weise und hatte Erfolg.
So etwas beschreibt schon den Charakter, sicher von beiden und, ob ein Richter das später interessiert?!
Werde da mal weiter hin hören was die beiden so treiben.
Bis dahin einen schönen Tag noch:)
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"LG Anny*D. Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens, den man Liebe nennt"
Hallo Anny,
natürlich kann so etwas in einem Ehevertrag, der das Getrenntleben und auch eine Scheidungsregelung beinhaltet, geregelt werden. Es kann durchaus Umstände geben dem Noch- und möglicherweise Expartner weniger zu geben als die gesetzliche Regelung es vorsieht. Dies gilt für a) Unterhalt, b) Zugewinn (z.B. das Haus) und c) Versorgungsausgleich (Rente). Da das alles gravierende Folgen haben kann und unter Umständen Grundbucheintragungen vorgenommen werden müssen, muss ein Notar beauftragt werden der alle Beteiligten darüber eingehend aufklärt. Natürlich sind Verträge die einen Partner extrem benachteiligen und dadurch möglicherweise sittenwidrig sind nicht zulässig (Knebelverträge). Was das im Einzelnen heisst, würde hier allerdings zu weit führen....
Danke catchup,
heute habe ich erfahren, dass beide schon beim Notar waren, also scheint es insoweit geklärt zu sein.
@nachgefragt hallo,
nein das dürfte ihm nicht klar sein. Er ist da sehr naiv noch, manche probieren wirklich alles aus.
Und andere haben damit sogar erfolg.
Leider weiss ich zu wenig von denen aber ist vielleicht auch gut so.
Machts gut bis die Tag mal.
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