Einfach Unterhalt gekürzt

15. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Schnuckes
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 8x hilfreich)
Einfach Unterhalt gekürzt

Hallo,

ich bin seid 5 Jahren geschieden. Aus dieser Ehe gingen 2 Kinder hervor.
(heute 17 und 19) Der große hat gerade seid 2 Tagen sein Abi in der Tasche und beginnt im August seine Ausbildung. Die Kleine geht noch 3 Jahre aufs Gymi.
Jetzt hat mein Ex-Mann kurzerhand einfach mal den Unterhalt um Betrag XX Euro gekürzt( Welcher nicht unerheblich ist) Es besteht kein Titel.

Meiner Meinung nach, darf er doch nicht einfach den Unterhalt für den großen kürzen. Zumal weiß ich auch nicht, wie er gerade auf diesen Betrag kommt.
Im Juni hatte mein Sohn ja noch Schule.......
Es ist doch richtig, dass er noch für Juni und Juli noch voll zahlen muss.
Und erst eine neue Berechnung für August erfolgen kann.

Ist der Weg über das Jugendamt oder über den Anwalt besser?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2344
Status:
Schüler
(469 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo Schnuckes,

quote:
... darf er doch nicht einfach den Unterhalt für den großen kürzen.


Wenn kein Titel existiert, kann er den Unterhalt ohne weiteres unbeschadet kürzen.

Wurde der Unterhalt denn bei Erreichen der Volljährigkeit neu berechnet?

Üblicherweise wird der bisherige Unterhalt für eine Übergangszeit von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten weiter gezahlt.

Ab Ausbildungsbeginn müsste ohnehin neu berechnet werden, da die eigenen Einkünfte des Kindes dann abzüglich einer Pauschale von 90 € voll auf den Bedarf des Kindes angerechnet werden.

Normalerweise vertritt das Jugendamt Kinder nur bis zur Volljährigkeit.

Aber fragen kann man ja mal ... und das JA arbeitet kostenneutral.


Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

Hallo,
das Jugendamt ist verpflichtet, auf Antrag des Volljährigen diesen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres zu beraten - nur müssen die Ämter mitunter daran erst erinnert werden. ;)
Es berät halt nicht mehr die Mutter bzw. den betreuenden Elternteil, sondern das Kind selber, denn das Jugendamt berät grundsätzlich erst mal nur die unterhaltsberechtigten Personen - was du als Mutter in dem Moment ja nicht mehr bist sondern genauso unterhaltspflichtig wie der Vater.
Auf jeden Fall wäre es für alle die kostengünstigste Lösung.

Der Unterhalt wird seit Volljährigkeit von euch beiden direkt an den Sohn gezahlt?



-----------------
"LG KuschelbaerR

Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein"

-- Editiert am 15.06.2009 22:41

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