Einflussnahme auf das Leben des geschiedenen Ehepartners (gemeinsames Sorgerecht)

3. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
HolgerWirk
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Einflussnahme auf das Leben des geschiedenen Ehepartners (gemeinsames Sorgerecht)

Hallo,

ich bitte um rechtliche Bewertung in folgender Angelegenheit:

Adam und Eva waren verheiratet und sind geschieden.
Sie haben ein gemeinsames Kind Carlo (13 Jahre).

Sie haben gemeinsames Sorgerecht.

Sowohl Eva als auch Adam haben neue Partner.
Sowohl Evas als auch Adams aktuelle Partner haben jedoch je eine eigene Wohnung.

Wenn Carlo sich bei seiner Mutter Eva aufhält, dann kommt es
oft vor, dass Evas Partner ebenfalls anwesend ist, dort auch übernachtet.

Wenn Carlo seine Zeit bei seinem Vater verbringt, dann will Eva
jedoch auf keinen Fall, dass Adams neue Partnerin sich gleichzeitig ebenfalls
in Adams Wohnung aufhält oder dort gar übernachtet.

Kann sie das verlangen?

Dazu ist anzumerken:
Adam hatte seit der Trennung von Eva diverse Freundinnen,
und seit der Trennung von Eva nie eine lange andauernde Partnerschaft.

Und Eva will nicht, dass ihr Sohn mit einer dieser Kurzzeit-Freundinnen
zusammen lebt.
Sofern es relevant ist: Adams aktuelle Freundin ist deutlich jünger (27 Jahre).

Adam ist der Ansicht, das es Eva überhaupt nichts angeht, mit wem er zusammen ist.
Außerdem sieht er seine Freundin nicht als Kurzzeit-Freundin.
Aber das ginge Eva gar nicht an!
Und selbstverständlich will er am Wochenende /im Urlaub weder auf seinen Sohn noch auf
seine Partnerin verzichten.

Danke und Grüße
H.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 50x hilfreich)

Solange keine Kindeswohlgefährdung vorliegt, kann Adam in seiner Zeit mit Carlo machen, was und mit wem er möchte. Das ist seine Sache.

Genauso kann auch Eva in ihrer Zeit mit Carlo machen, was und mit wem sie möchte.

Immer unter der Voraussetzung, es liegt keine Kindeswohlgefährdung vor (und es ist nichts strafbares).

Wenn Eva meint, die wechselnden Partnerinnen wären eine Kindeswohlgefährdung, müsste sie sich mit diesem Verdacht an das Jugendamt oder direkt über einen Anwalt an das Familiengericht wenden, und Einschränkung des Umgangs für die Partnerin von Adam beantragen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Geht sie auch nix an.
Der Vater darf in seiner Zeit bestimmen wo und mit wem das Kind Kontakt hat. Ausnahme wäre, wenn es dadurch massiv gefährdet wäre. (Urlaub im Kriegsgebiet o.ä.)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von HolgerWirk):
Kann sie das verlangen?
Die Antwort muss lauten: Verlangen kann sie alles, aber...
Zitat (von HolgerWirk):
Adam ist der Ansicht, das es Eva überhaupt nichts angeht, mit wem er zusammen ist.
Das könnte man allgemein so sehen. A und E haben eine Vereinbarung zum Umgangsrecht? Was dort vereinbart ist, ist einzuhalten.
Das gemeinsame Sorgerecht bleibt davon unberührt.

Wahrscheinlich ist auch nicht vereinbart, dass Adam bei Carlos Aufenthalt grüne Socken tragen muss bzw. keine gelben Hosen tragen darf, oder dass es stets Spaghetti geben muss, wenn Carlo bei Adam ist, oder?

Da Carlo immerhin schon 13 ist, darf der durchaus mal gefragt werden bzw. darf der mal seine Ansicht zur Umgangsgestaltung äußern.
Ggfls. kann man die Umgangsgestaltung so anpassen, dass sie sowohl Adam, Carlo und auch der Freundin von Adam entgegenkommen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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