Hallo,
ich beschäftigt eine Frage die ihr mir vielleicht beantworten könnt.
Und zwar hat sich mein Lebensgefährte vor ungefähr 3 Wochen von mir getrennt. Wir haben einen 15 Monate alten Sohn, wo er immer noch nicht die Vaterschaft von anerkannt hat und wo auch nicht Schriftlich festgelegt wurde, das wir das Sorgerecht teilen.
Ich möchte ja das der Vater kontakt mit seinem Sohn hat, aber ich frage mich ob er sich dran halten muss, wenn ich ihm sage, solange unser Sohn noch so jung ist, möchte ich nicht,das er die Stadt verlässt. Falls mal irgendetwas ist,damit ich auch schnell hin kann. Der Vater möchte ihn gerne mitnehmen da wo er sich im moment aufhält,das ist von hier 250 kilometer entfernt. Ist also nicht gerade um die Ecke für mich auch schwer erreichbar,da ich keinen Führerschein besitze. Da mein Ex Lebensgefährte auf der Kirmes arbeitet, hat er auch nicht so Regelmässig Zeit gehabt für unseren Sohn, das hat sich halt auf ihn ausgewirkt, das er sich von seinem Vater nicht wirklich beruhigen liess,wenn mal was passiert ist. Dann kommt hin zu das ich glaube,das er den kleinen trotzdem einfach mitnehmen wird. Da er mich gefragt hat ob er den kleinen wenigstens Tags über haben kann und mit ihm was unternehmen darf. dem habe ich zugestimmt. Weil der Vater dazu neigt direkt patzig zuwerden,wenn er nicht bekommt was er möchte, habe ich (was Falsch ist,weiss ich)ihm gesagt,wenn er mit dem kleinen doch einfach fährt und ihn über Nacht dabehält, hat er ihn das letzte mal bekommen. Sagt mir muss er sich dran halten was ich sage oder nicht?
gruß djerba99
Einhaltung von absprachen bei alleinigem Sorgerecht
Wenn der Vater nicht in der Geburtsurkunde steht, und es auch keine Reaktionen beim JA gibt, dann hast du das alleinige Sorgerecht. Du gillst als alleinerziehende Mutter.
Wenn er das Kind gegen deinen willen mitnimmt und die Stadt verlässt, dann kannst du ihn sofort die Polizei wegen Kindesentführung hinter her schicken.
Klingt hart, aber wer mein Baby in Ecken von Deutschland mitnimmt in die ich nicht hin komme und von denen ich nicht möchte das mein Kind dort ist, der verdient das nicht anders.
Weis ich, ob er das Kind wieder zurück bringt, oder ob er es zu seinen Eltern schafft oder sonst wohin?
ja wo kommen wir denn da hin, die Vaterschaft nicht anerkennen, aber Ansprüche stellen, er hat garkeine Rechte.
Natürlich muss er sich dran halten, was du sagst.
Soll er doch erst mal die Vaterschaft anerkennen und seine Pflichten wahrnehmen.
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Hallo djerba,
ich bin da andere Meinung, als die der Vorschreiber.
Sicherlich sollte er die Vaterschaft anerkennen. Steht er als Vater in der Geburtsurkunde aufgeführt?
Was jedoch den Umgang angeht, so kann Vater diesen alleinig planen und gestalten, sofern das Kindswohl nicht gefährdet ist. Da hast Du als Mutter Dich rauszuhalten.
Siehe:
BGB § 1687a
Entscheidungsbefugnisse des nicht sorgeberechtigten Elternteils
Für jeden Elternteil, der nicht Inhaber der elterlichen Sorge ist und bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder eines sonstigen Inhabers der Sorge oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung aufhält, gilt § 1687 Abs. 1 Satz 4 und 5 und Abs. 2 entsprechend.
BGB § 1687
Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben
(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteils aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.
(2) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 Satz 2 und 4 einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.
@merline,
treffen diese Gesetze denn auch zu, wenn er die Vaterschaft noch garnicht anerkannt hat?
@Salfena,
wie definierst Du Vater?
Vater ist: Wer in der geburtsurkunde eingetragen ist. Vater ist, wer die Vaterschaft anerkannt hat.
Vater ist einfach der Vater der/des Kindes, oder?
Hopp oder flopp.
Alleine wegen der Unterhaltszahlungen wird es wegeb der Vaterschaft doch kein jahrelanges hick hack geben.
Sorry, ich schüttel gerade über Deine Frage den Kopf. Vater ist nun mal Vater. Ob er heute anerkennt, oder erst in 5 Jahren (moralisch gesehen zumindest)
Moralisch gesehen ist das richtig, das Gesetz sagt aber nein: § 1592 BGB
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"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"
@merline
natürlich ist Vater Vater,
Du musst nicht den Kopf schütteln, immerhin hält es de Papa nicht für nötig offiziell das Kind anzuerkennen.
Meine Frage war rein rechtlich gemeint, nicht moralisch.
Allerdings würde ich mein 15-Monate altes Kind auch nicht auf grosse Reise gehen lassen, in dem Alter sind die Kinder noch seelisch sehr empfindlich und leicht zu verstören ich denke auch nicht, dass das üblich ist.
Gruss Salfena
danke für eure antworten.
Ich habe mich zum schluß (leider) dazu entschieden, ihm den kleinen nicht mit zugeben, weil er sich nichts von dem annimmt, was ich ihm sage. Trotz wiederholten male, das ich nicht möchte, das der kleine soweit von mir weg ist, bei Leuten die er zu letzt vor 4 wochen und den Vater vor 1 1/2 Wochen gesehen hat, wollte er den kleinen einfach mitnehmen. Jetzt droht er mir mit Gericht. Soll er mal machen, seine Vorgeschichten Sprechen leider gegen ihn. Ich wollte nie Streit, damit es kein thaeter gibt,aber mit ihm kann man keine Absprachen führen, er ist der meinung alles was er macht ist richtig.
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"djerba99"
djerba99 hallo,
vielleicht hilft ein gespräch beim jugendamt weiter.
macht schon ein unterschied, wenn man ein aussenstehender? etwas erklärt, weil unbefangen, eben nicht emotional.
wünsche dem kind eine schöne kindheit mit beiden elternteilen:)
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"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."
Da der Vater sich bei mir nicht Meldet und mir auch nicht Antwortet, ist es leider schwer ein Gespräch zu dritt zu führen. Denn eben weil er nicht glaubt was ich sage, habe ich beim JA angerufen undes wurde ein Gespräch zu dritt Angeboten. Nur leider kommt von ihm keine reagtion.
Denn ich wünsche meinem Kind auch eine Kindheit mit Kontakt zum Vater. Ich will dem Vater ja das Kind nicht vorenthalten, aber er ist sehr Stur und meint immer er könne machen was er wolle.
Ich hoffe nur das alles wieder so weit in ordnung kommt, damit Lucas seinen Vater auch öfter sehen kann.
--- editiert vom Admin
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