Einige Fragen zum Kindesunterhalt

18. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.03.2023 09:46:33
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Einige Fragen zum Kindesunterhalt

Guten Morgen, ich wollte gerne einmal einige Fragen zum Kindesunterhalt loswerden, da ich mir nicht sicher bin, dass alles mit rechten Dingen zugeht.

Ich habe 2 Kinder (4 und 9 Jahre) und sie leben bei ihrer leiblichen Mutter.
Ich verdiene im Schnitt 2500 Euro netto / Monat und zahle derzeit 591 Euro mntl.
Mein Fahrtweg beträgt 27 Km eine Tour täglich und ich habe einen Autokredit in Höhe von 204 Euro mntl. zu tilgen.

1. Kann die Arbeitsstrecke und der Kredit bei der Berechnung angerechnet werden?
2. Wie verhält es sich, wenn ich in 1-2 Jahren mit meiner jetzigen Frau /Freundin noch ein Kind bekomme ?
3. Sind die 591 Euro laut düsseldorfer Tabelle zu wenig? Ich habe den Fahrweg zur Arbeit immer mitberücksichtigt und abgezogen bei dem Gehalt.

Vielen Dank und einen angenehmen Wochenstart

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

zu 1.: Wenn man die Fahrtstrecke (Hin- und Rückweg) mit 30ct/km berücksichtigt, dann sind damit auch die Kreditkosten abgegolten. Das sind dann aber bereits 297€.

zu 2.: Da die Düsseldorfer Tabelle von 2 Unterhaltsberechtigten ausgeht, kannst Du durch ein weiteres Kind eine Stufe tiefer rutschen.

zu 3.: Den Fahrweg zur Arbeit darfst Du berücksichtigen und kommst dann auf ca. 2.200€. Damit landest Du in Stufe 2 der Düsseldorfer Tabellen und musst für die beiden Kinder 269€ + 322€ = 591€ zahlen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12329.03.2023 09:46:33
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

2. Verstehe ich allerdings nicht so recht.
Wenn ich nun ein 3. Kind mit meiner jetzigen Partnerin bekomme, wie wirkt sich das dann auf die Unterhaltszahlung aus?

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von Beanos):
Wenn ich nun ein 3. Kind mit meiner jetzigen Partnerin bekomme, wie wirkt sich das dann auf die Unterhaltszahlung aus?


wie schon geschrieben rutschst du eine Stufe in der DT runter.

Das Kind mit der neuen Partnerin wird auch berücksichtigt. Du hast allerdings noch genügend Einkommen

bis zum Selbstbehalt von 1080€ ( kannst also dem Kind Unterhalt leisten ohne dass sich an den Beträgen
der anderen Kinder was ändert, außer durch die Abstufung)

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12329.03.2023 09:46:33
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Heisst eine Stufe runter von stufe 2 derzeit auf Stufe 1? Sorry, aber für mich ist es nicht ganz logisch das man dann eine Stufe runtergeht... Daher frage ich so blöd

-- Editiert von Beanos am 18.06.2018 19:11

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Zitat:
Heisst eine Stufe runter von stufe 2 derzeit auf Stufe 1?


Ja, genau. Dann müsstest Du also 553€ Unterhalt bezahlen.

Zitat:
Sorry, aber für mich ist es nicht ganz logisch das man dann eine Stufe runtergeht...


Auch bei einer heilen Familie wäre pro Kind weniger Geld da, wenn ein drittes Kind kommt.

Umgekehrt rutscht man eine Stufe rauf, wenn man nur für ein Kind Unterhalt zahlen muss.

1x Hilfreiche Antwort

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