Hallo,
mein Ex hat sich vermutlich eine Wohnung gekauft.
Was mir natürlich völlig egal wäre, wenn er nicht versuchen würde seine Einkünfte zu verschleiern.
Natürlich hat er dies nicht angegeben und zahlt angeblich Miete an einen Verwandten.
Wie könnte man herausfinden ob er tatsächlich eine Immobilie erworben hat.
Danke Gruß
Lofty
Einkünft verschleiern
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Lofty
erst mal vorweg: schreibe doch lieber die Umlaute so ue, ae,....
da es sonst ein wenig nervig zu lesen ist.
zum Thema:
erst einmal fehlen Hintergründe.
Welche finanzielle Verpflichtungen hat Sein Ex Dir gegenüber genau ?
Eine Wohnung zu kaufen, ist ja zunächst einmal kein Verschweigen von Einkünften.
Wenn er nach Zahlung seiner Raten noch genug übrig hat, eine Wohnung zu kaufen, ist es doch sein gutes Recht, oder ?
Und dann bedenke bitte auch:
Miete zahlen müsste er sowieso,
die Hypothekenzinsen sind derzeit nicht
gerade hoch, da kann es sich durchaus rechnen, eine Wohnung zu kaufen, ohne viel
mehr zahlen zu müssen als vorher an Miete.....
Ist ja auch gleichzeitig Altersvorsorge.
Arbeitest Du ?
Hast Du Kinder ?
Na ja - etwas Konkreter auf Deine Frage:
Weißt Du , welches Objekt er angeblich gekauft hat ?
Vermutlich ja. Dann müsstest Du zum Grundbuchamt gehen,
und eigentlich müsste man Dir Einblick ins Grundbuch gewähren.
Gruß,
nachgefragt
-- Editiert von nachgefragt am 24.09.2004 14:14:09
Hallo,
danke für deine Antwort..
Ich denke, wenn man statt Unterhalt zu zahlen sich lieber eine Immobilie zulegt ist das schon ein verschleiern.
Er hat sich so armgerechnet, dass er fast keinen Kindesunterhalt mehr zahlen muss.
Ich arbeite Vollzeit und benötige das Geld auch dringend für die Kinderbetreuung, damit ich arbeiten kann.
Seine neue Gattin ist nicht berufstätig und jetzt habe ich angst, dass ich noch weniger bekomme.
Die
Immobilie falls er sie gekauft hat ist zu 100% bezahlt und damit dürfte er keine Miete mehr bezahlen.
Aber ich glaube kaum, dass jeder so einfach zum Grundbuchamt gehen kann.
Es gibt doch Datenschutz.
Gruß
Lofty
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jeder der "berechtigtes Interesse" nachweist, kann zum Grundbuchamt gehen...
@ träne
korrekt!
@ Du weißt noch nicht, OB er die Wohnung gekauft hat,
aber falls er sie gekauft hat, dann hat er sie zu 100% bezahlt.....
Wenn du soooo gut informiert bist, fragt man sich, warum du noch nicht weißt, ob er sie gekauft hat.
Gruß,
nachgefragt
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