Einkommen angezweifelt

15. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
afrolove
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Einkommen angezweifelt

Hallo,
ich habe einen 13 jährigen Sohn, der seit einem Vergleich vor dem Familiengericht
seit Juni diesen Jahres bei mir lebt.
Über das Jugendamt habe ich wegen des Unterhaltes eine Beistandschaft eingerichtet.
Leider ist meine Ex scheinbar nicht leistungsfähig, sie hat nur eine Unterhaltsurkunde
In Höhe von etwas unter 150 Euro unterschrieben, die mir auch vorliegt.
Ich bekomme also Unterhaltsvorschuss in Höhe von 309 Euro. Eigentlich würden mir ja, wäre meine Ex leistungsfähig, mindestens 418 Euro zustehen. Das heißt, mir fehlen jeden Monat mindestens 109 Euro.
Die Zahlen zweifle ich stark an, zumal ich weiß, dass meine Ex allein schon Miete in Höhe von über 1000 Euro bezahlt. Außerdem fährt sie ein neues Auto, bei dem ich ausgehe, dass es über einen Kredit finanziert wurde.
Des Weiteren weiß ich, dass sie nur 7 Stunden täglich arbeitet.

Gibt es da nicht auch die Pflicht einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit?

Habe ich ein Recht auf Auskunft der Eiinnahmen bzw. Ausgaben meine Ex hat?
Was kann ich tun damit meine Ex den vollen Unterhalt bezahlt?

Vielen Dank für Eure Antworten

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Es geht nicht so sehr bzw. nur sehr eingeschränkt um die Ausgaben, die der zur Zahlung von Unterhalt Verpflichtete hat. Entscheidend sind die Einnahmen, Was sagt denn die Beistandsschaft zu der Situation?

wirdwerden

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#2
 Von 
Sirko1975
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 20x hilfreich)

Hallo afrolove,

ich kann Dir lediglich meine Vorgehensweise schildern, aber ob sie erfolgreich sein wird, weiß ich auch noch nicht.

Ich bin in einer ähnlichen Situation wie Du. Ich habe 2 Mädels, 13 und 17, welche bei mir wohnen.
Meine Ex-Frau und Mutter der Kinder zahlt ebenfalls nur 150 €/monatlich für beide Kinder ab.
Ich habe im Mai 2020 Beratungshilfe beantragt, welche abgelehnt wurde. Mir wurde nahe gelegt, zunächst kostenfreie Angebote in Anspruch zu nehmen, also Beistandschaft und UVG. Dies habe ich gemacht, aber mir fehlen sozusagen jeden Monat 219€ (1x Kindergeld).
Ich habe allerdings zeitgleich ein kostenpflichtiges Anwaltsschreiben aufsetzen lassen, mit dem meine Ex-Frau aufgefordert wurde, doch bitte ab Mai 2020 den Mindestunterhalt zu zahlen. Das ganze habe ich ein Jahr laufen lassen und immer wieder den Stand der Dinge bei der Beistandschaft erfragt. Diese habe ich dann nach einem Jahr aufgelöst, mit der Bitte, sie mögen mir ein Schreiben ausstellen, dass sie nicht weiter kommen. Meine Ex-Frau wurde nicht auf ihre erhöhte Erwerbsobliegenheit hingewiesen. Es gab dementsprechend auch keine Nachweise, dass sie dieser Pflicht nachkommt etc.
Ich weiß, dass sie ca. 1.600€ netto bei einer 25h/Woche hat, d.h. laut Arbeitsstunden ist noch eine Menge Luft nach oben, um einen 450€ Job aufnehmen zu können. Bei einem Mindestlohn von ca. 10€ sind somit weitere 45h pro Monat bzw. ca. 10 h/Woche möglich, d.h. sie hätte dann ca. eine 35 h/Woche.
Des Weiteren ist sie neu verheiratet und hat keine Kinder zu betreuen, so dass ihr Selbstbehalt aufgrund des Zusammenlebens gekürzt werden kann. Wenn ich das alles zusammen rechne, dann kann sie sehr wohl den Mindestunterhalt zahlen, denn laufender Unterhalt hat Vorrang, d.h. die 150€ welche derzeit geleistet werden, ruhen dann gegenüber der Unterhaltsvorschusskasse. Nachdem ich das Kündigungsschreiben der Beistandschaft erhalten habe, habe ich dann auch Beratungshilfe bewilligt bekommen. Seit Mai 2021 gingen diverse Anwaltsschreiben hin und her. VKH wurde mir ebenfalls bewilligt, so dass das Ganze jetzt beim Gericht anhängig ist. Gefordert wird der Mindestunterhalt seit Mai 2020, da sie seitdem im Verzug ist. Rückwirkend natürlich nur die Differenz zwischen Unterhaltsvorschuss und Mindestunterhalt. Am 01.12.2021 ist der erste Termin angesetzt. Wie es weitergehen wird, weiß´ich nicht.

Sirko


-- Editiert von Sirko1975 am 15.11.2021 22:17

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#3
 Von 
afrolove
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Lt. Rücksprache JA wurden die Unterlagen zur Unterhaltsberechnung angefordert und anhand dieser der Unterhalt auch berechnet.
Auf meinen Einwand, dass das nicht sein kann meinte die Mitarbeiterin des Jugendamtes dass sie da nicht viel machen könnten da sie davon ausgehen dass die Zahlen stimmen. Selbst wenn meine Ex mehr als 7 Stunden arbeite würde das nichts daran ändern da das Einkommen für den Unterhalt nicht ausreicht. Die hohe Miete und das neue Auto spielen keine Rolle.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sirko1975
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 20x hilfreich)

Genau diese "Sprüche" musste ich mir auch anhören. Als die Kinder noch bei der Mutter lebten, wurde mir von der Beistandschaft mit dem Gericht gedroht, wenn ich den pfändbaren Titel nicht unterschreiben würde. Ich weiß, dass dies ein Recht des Kindes ist, aber auch der Mindestunterhalt ist ein Recht des Kindes. Und komischerweise macht die Beistandschaft hier keinen Druck. Ein Schelm, wer böses dabei denkt...

Auch mir wurde gesagt, dass das Geld mit einem 450€ Job immer noch nicht gezahlt werden könnte. Aber sie könnte sogar 2x 450€ Jobs machen. Von der Stunden wäre es möglich. Entweder einen besser bezahlten Vollzeitjob annehmen oder zusäztlich auf 450€ Basis noch arbeiten. Es können bis zu 48h/Woche "angerechnet" werden.

Und wenn ich "nur" einen Nebenjob (450€) dazu rechne, den Selbstbehalt reduziere (200€) und die 150€ Rückzahlung mit einbeziehe, dann kann sie den Mindestunterhalt zahlen.

450€ + 200€ + 150€ = ca. 800€

Sirko

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Der erste Schritt wäre doch, sich Zugang zu den Unterlagen der Verpflichteten zu verschaffen. Das JA muss diese heraus geben. Dazu gehören Gehaltsnachweise für die letzten 12 Monate, einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld, Steuerbescheide. Dann hat man einen Überblick und kann mal rechnen. Und dann sieht man weiter.

wirdwerden

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#6
 Von 
afrolove
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Eure Antworten. In der Situation von Sirko kann ich mich gut wiederfinden. Werde jetzt erst einmal das JA kontaktieren und die erforderlichen Unterlagen anfordern. Dann sehen wir weiter. Wahrscheinlich melde ich mich dann noch mal.

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