A ist verheiratet hat drei Kinder und einen Sohn aus einer außerehelichen Beziehung.
Die Ehefrau von A betreibt ein Gewerbe. Nun möchte das Jugendamt das Einkommen der Ehefrau von A heranziehen A teilweise zuordnen und dadurch eine neue Unterhaltszahlung berechnen. Das kann doch gar nicht sein das As Frau mit ihrem Gewerbe das außereheliche Kind von A unterstützt mit dem sie überhaupt nichts zu tun hat. Rechtslage?
-----------------
" "
-- Editiert von Moderator am 14.04.2014 14:02
-- Thema wurde verschoben am 14.04.2014 14:02
Einkommen der Ehefrau bei Unterhalt and Kind????
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
wird der Mindest-Kindesunterhalt geleistet?
Grüßle
-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Nein da A nur ein geringes Einkommen hat. Das Kind ist in Vollzeitpflege in einer Pflegefamilie wohnt auch nicht bei der Mutter. A hat mit seiner jetzigen Frau kinder.
-----------------
" "
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
A ist verpflichtet, den Mindest-KU zu leisten.
Tut er das nicht, kann das Einkommen der Ehefrau herangezogen werden, insofern, dass sie damit den Ehemann ganz oder teilweise unterhalten und er sein komplettes Einkommen für KU einsetzen kann.
Grüßle
-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Die Ehefrau von A droht aufgrund dieser Tatsache nun mit Scheidung. Ich dachte immer Familie Steht unter dem besonderen Schutz des Staates.
-----------------
" "
Als Partner einer unterhaltspflichtigen Person sollte man sich dieser Verpflichtung aber vor Eheschließung bewusst sein.
Schutz der Familie?? Auch das Kind ist deine Familie!
Ob eine Scheidung kostengünstiger ausfällt, als die Zahlung des Mindestunterhalts...
-----------------
"Viele Grüße mikkian"
Hallo,
immer wieder schön zu hören, was Ehen so für "Belastungen" aushalten oder nicht. Unterhaltsrelevant ist die Drohung jedenfalls nicht. Kommt es zur Trennung erhält A ja zumindest Trennungsunterhalt, vielleicht ist er dann ja leistungsfähig.
Gruß
Andreas
-----------------
"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
22 Antworten
-
30 Antworten
-
8 Antworten
-
12 Antworten
-
9 Antworten
-
43 Antworten