Einkommen der Ehefrau bei Unterhalt and Kind????

14. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
schimmel18
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 31x hilfreich)
Einkommen der Ehefrau bei Unterhalt and Kind????

A ist verheiratet hat drei Kinder und einen Sohn aus einer außerehelichen Beziehung.

Die Ehefrau von A betreibt ein Gewerbe. Nun möchte das Jugendamt das Einkommen der Ehefrau von A heranziehen A teilweise zuordnen und dadurch eine neue Unterhaltszahlung berechnen. Das kann doch gar nicht sein das As Frau mit ihrem Gewerbe das außereheliche Kind von A unterstützt mit dem sie überhaupt nichts zu tun hat. Rechtslage?

-----------------
" "

-- Editiert von Moderator am 14.04.2014 14:02

-- Thema wurde verschoben am 14.04.2014 14:02




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

wird der Mindest-Kindesunterhalt geleistet?

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
schimmel18
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 31x hilfreich)

Nein da A nur ein geringes Einkommen hat. Das Kind ist in Vollzeitpflege in einer Pflegefamilie wohnt auch nicht bei der Mutter. A hat mit seiner jetzigen Frau kinder.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

A ist verpflichtet, den Mindest-KU zu leisten.
Tut er das nicht, kann das Einkommen der Ehefrau herangezogen werden, insofern, dass sie damit den Ehemann ganz oder teilweise unterhalten und er sein komplettes Einkommen für KU einsetzen kann.

Grüßle


-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
schimmel18
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 31x hilfreich)

Die Ehefrau von A droht aufgrund dieser Tatsache nun mit Scheidung. Ich dachte immer Familie Steht unter dem besonderen Schutz des Staates.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3870 Beiträge, 471x hilfreich)

Als Partner einer unterhaltspflichtigen Person sollte man sich dieser Verpflichtung aber vor Eheschließung bewusst sein.

Schutz der Familie?? Auch das Kind ist deine Familie!

Ob eine Scheidung kostengünstiger ausfällt, als die Zahlung des Mindestunterhalts...

-----------------
"Viele Grüße mikkian"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1414x hilfreich)

Hallo,
immer wieder schön zu hören, was Ehen so für "Belastungen" aushalten oder nicht. Unterhaltsrelevant ist die Drohung jedenfalls nicht. Kommt es zur Trennung erhält A ja zumindest Trennungsunterhalt, vielleicht ist er dann ja leistungsfähig.
Gruß
Andreas

-----------------
"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 305.812 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.