Einkommensauskunft / Unterhalt

7. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
FAQ
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 11x hilfreich)
Einkommensauskunft / Unterhalt

Nun muß ich dieses Forum leider schon wieder bemühen, aber die Odysse scheint kein Ende zu nehmen. :(

Folgender Fall, ich bin seit August 04 geschieden und zahle regelmäßig meinen Unterhalt für 2 Kinder (11/13) und meine EX.
Da die Zahlen der letzten Unterhaltsberechnung aus Mai04 stammen und die Kinder zwischenzeitlich in der Einstufung gestiegen sind, hätte ich gerne den Unterhalt neu berechnet.
Meine Ex verweigert mir aber (schon mehrmalig)die Auskunft über Ihre Einkünfte.
Habe ich ein Recht auf diese Auskunft?
Was soll ich nun tun, bzw. an wen kann ich mich wenden um die Auskunft zu erhalten? Habe schon an einen Anwalt gedacht doch das belastet ja nur wieder menen Geldbeutel.
Gibt es andere Möglichkeiten?
Bin für jede Auskunft dankbar.

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jbd
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,
da wirst Du um einen Anwalt nicht herum kommen. Sie ist auskunftspflichtig! Aber auch wenn Du die Auskunft bekommen solltest und Du den Unterhalt richtig berechnen könntest, denkst Du Deine Ex würde das so akzeptieren???
In den saueren Apfel beissen, zum Anwalt und berechnen lassen. Vielleicht "sparst" Du Dir ja im Endeffekt was. ;)
Das selbe hab ich auch gerade.
Viel Glück und Gruß

-- Editiert von jbd am 07.02.2006 06:54:55

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#2
 Von 
FAQ
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 11x hilfreich)

Das ist ja wieder fein geregelt !!

Zahl ich zuviel Unterhalt gilt er als verbraucht, will ich den Betrag berichtigen zahl ich einen Anwalt. :(

Sieht so aus als würde ich immer zahlen. ;-)

-- Editiert von faq am 07.02.2006 07:03:13

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#3
 Von 
FAQ
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 11x hilfreich)

Es muß doch noch einen Weg ohne Anwalt geben?
zumal Sie ja im Unrecht ist wie Du schreibst wenn Sie "auskunftspflichtig" ist.
Würde ja bedeuten ich muß für mein Recht auch noch die Anwaltskosten zahlen. :( :(

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#4
 Von 
FAQ
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 11x hilfreich)

Habe gerade noch etwas über eine 2 Jahresfrist für die Unterhaltsberechnug gefunden, ist die bindend ??

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#5
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo,

bei dieser ganzen Geschichte verstehe ich nicht, dass deine Ex nicht arbeiten geht. Schließlich sind die Kinder keine Babys mehr.

Und sie hat auf alle Fälle eine Auskunftspflicht!! Was ist wenn sie jetz in einer eheähnlichen Partnerschaft lebt??

Weise sie darauf hin, dass wenn es zu einem gerichtl. Prozess kommt und sie verliert- auch sie die Kosten trägt!Warum gibt sie keine Auskunft?Hat sie was zu verbergen?- dass würde mich schon stutzig machen! Auch sie muss sich um Arbeit bemühen!!
Ich weiß ja nicht was du verdienst, aber abzgl. deiner Unterhaltsbelastung bekommst du ja vielleicht PKH (oder einen Zuschuss)solltest du nur deinen Selbstbahlt von 890€ haben??

Mein Sohn war erst 7 Jahre und von einem nachehelichen Unterhalt hätte ich nur träumen können. Habe damals (leider)nur einen Halbtagsjob gehabt.
Es blieb mir nichts anderes übrig Wohngeld zu beantragen.

Nehme dir, wenn deine Ex stur bleibt, einen Anwalt und es bedarf meistens nur 1-2 Briefe und dann wird sie Auskunft geben müssen!!

Gruß Thessa

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#6
 Von 
FAQ
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 11x hilfreich)

@Thessa
Meine Ex arbeitet Halbtags.

Stutzig hat mich das auch gemacht, daß Sie mir die Auskunft nicht geben will, nun suche ich hald einen Weg dies durchzusetzen.
Scheint aber so als müsste ich einen Anwalt bemühen, da ich sonst keine Möglichkeit habe dies zu erreichen. :(

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#7
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo FAQ,

Ja na klar, wenn mein Ex mein Leben mit ein bißchen Unterhalt versüßt;-) würde ich mich auch nicht um einen ganztags-Job bemühen. Nur sie ist Volljährig!!! und muss sich bemühen für ihren eigen Unterhalt aufzukommen.
Natürlich weiß ich auch, dass der heutige Arbeitsmarkt nicht überschwemm von Jobs ist. Aber wenn sie es nachweisen kann, dass sie sich bemüht aber leider immer noch zu wenig verdient, dann könnte sie das doch auch offen sagen- schließlich ist sie die Fordernde und muss für diese Forderung von Deiner Person auch eine Auskunft über Ihre Person erteilen.

Teile ihr das noch einmal unverzüglich mit Terminsetzung mit und gehe dann ggf.zu einem Anwalt. Es bleibt dir nichts anderes übrig, denn gezahlt ist gezahlt.

Können dir deine Kinder keine Auskunft geben? Ich halte zwar nicht viel davon(vom aushorchen)aber wenn ich in dieser Lage wäre und bevor ich einen Anwalt aufsuche, würde ich vorerst die etwas einfacheren Wege gehen.
Umgedreht würde deine Ex sicherlich auch versuchen über die Kinder etwas über dich rauszukriegen oder?
Ehe sich wieder alle hier aufregen, aber diese Methode:-( ist heute leider Normalität.
Habe da schon einiges erlebt.Manchmal spart es viele Kosten und Nerven!!!

Thessa

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#8
 Von 
FAQ
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 11x hilfreich)

@Thessa
Also meine Kinder würde ich in solchen Angelegenheiten sicher nicht aushorchen.

Ich habe den begründeten Verdacht daß, das Jahresinkommen meiner Ex nicht unerheblich gestiegen ist.
Nur das Wissen alleine hilft nicht, ich muß es irgendwie erreichen das der Untehalt neu berechnet wird.
Versuche hald nun auf diesen Weg heraus zu bekommen wie ich das bewerkställige.
Ein einfacher Antrag beim Familiengericht scheint meines Erachtens nicht möglich zu sein.

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#9
 Von 
FAQ
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 11x hilfreich)

Na ja viel geholfen hat mir das jetzt nicht wircklich.

Gibt es noch jemand der einen Rat hat ??

Bin für jede Hilfe dankbar. :) :)

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#10
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
FAQ
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 11x hilfreich)

Danke !

Im BGB § 1605 Abs 2 steht noch etwas anderes is hald wie so oft auslegungsache.

Das würde aber dann heißen ich Überzahle Sie und kann es nicht ändern, aber sobald ich 2 Euro weniger Unterhalt zahle hab ich übertriebenermasen die Pfändung !!!

Hallo!!! das kann es doch nicht sein.



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#12
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
FAQ
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 11x hilfreich)

Glaubhaft nachweisen ??

Was ich sicher weiß ist:
Die Betreuungskosten für 1 Kind sind weggefallen.
Es gab für 2005 in der Firma meiner Ex eine Gewinnbeteiligung so um die 160%.

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#14
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Zunächst einmal ist es so, dass Unterhaltsberechtigte die Pflicht haben, Änderungen in ihrer Bedürftigkeit umgehend mitzuteilen, und zwar auch vor Ablauf von 2 Jahren seit der letzten Berechnung.

Weiterhin ergeben sich aus dem Ausgangsposting einige Fragen.
So wurde geschrieben, dass die Kinder seit der letzten Berechnung bereits in die nächste Altersstufe aufgerückt sind.

Frage: zahlst Du jetzt bereits mehr KU?
Falls nicht, führt natürlich eine Neuberechnung zu höherem Kindesunterhalt.

Solltest du aber bereits den erhöhten KU zahlen, so wäre bereits ab dem Zeitpunkt der KU-Erhöhung eine Neuberechnung angesagt gewesen. Grund: Zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts wird zunächst der zu zahlende KU + KG-Anteil abgezogen. Schon dadurch sinkt der nacheheliche Unterhalt.

Ich empfehle, je nach Lage, zunächst alle weiteren Unterhaltszahlungen für die Ex-Gattin unter Vorbehalt zu stellen.
Du hast eine Neuberechnung sowie ihre Abrechnungen gefordert (schriftlich?).
Auch wenn die Entscheidung über die neue Höhe erst später fällt, so gilt dies rückwirkend ab dem Zeitpunkt Deiner Anforderung.

Nachtrag: wann wird denn das 2. Kind 12? Vielleicht solltest Du bei einer Neuberechnung auch gleich fordern, dass der Unterhalt auch ab diesem Zeitpunkt gleich mit-neuberechnet wird.

Gruß

-- Editiert von Mami 05 am 07.02.2006 13:29:55

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#15
 Von 
FAQ
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 11x hilfreich)

@Mami
Danke das ist mal eine brauchbare Antwort.

Der Kindesunterhalt wurde nicht neu angesetz. Das will ich ja zudem erreichen ich will mir da nichts nachsagen lassen.

Schriftform?
Reicht ein Ausdruck von Email´s
woraus Ihre Weigerung hervorgeht, oder mal wieder Einschreiben/Rückschein.

Wie stelle ich die Zahlungen unter Vorbehalt?



-- Editiert von faq am 07.02.2006 13:43:44

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#16
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ FAQ

Also, der KU wird sich unweigerlich erhöhen, aber dessen bist Du dir ja bewusst. Gut.

Vielleicht solltest du Deiner Ex mal erzählen, dass es für die Kinder um MEHR Geld geht....

Selbstverständlich reichen Emails nicht aus.
Brieflich mindestens per Einschreiben.
Die Abholung inklusive Unterschrift des Empfängers kannst Du Dir heutzutage schon im Track & Trace System der Deutschen Post ausdrucken!

Bei Überweisung des Unterhalts stets unter Zweck 'Zahlung unter Vorbehalt' schreiben.

Speziell im Falle der Höhe nach nicht geklärter Unterhaltszahlungen würde ich auch KU und nachehelichen Unterhalt getrennt überweisen, damit es hinterher keinen Disput darüber gibt, welcher Betrag denn nun für wen vorgesehen war.


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#17
 Von 
FAQ
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 11x hilfreich)

@Mami
Vielen Dank !!! :) :)
Werde also mal ein Schreiben aufsetzen.

Das mit der Zahlung ist auch ein Suuuper Tipp. werde meinen Dauerauftrag gleich ändern. ;)

Wünsche noch einen schönen Tag.
*verneig*

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ Groellheimer

Das kann ich jetzt ad hoc leider nicht genau sagen.
Ich würde es mal indirekt aus BGB 1602 folgern:
§ 1602
Bedürftigkeit
(1) Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.


Es gibt darüberhinaus auch Urteile, die besagen, dass der Berechtigte verpflichtet ist, Veränderungen mitzuteilen, sogar unabhängig davon, ob die Veränderung aus Sicht des Berechtigten unterhaltsverändernd ist oder nicht.

Aber da müsste mal intensiv gegooglet werden.

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