Einkommensauskunft

18. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Jpeter
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 64x hilfreich)
Einkommensauskunft

Ich bitte um Hilfe aus dem Forum.

Mein volljähriger Sohn hat seine Einkünfte angegeben. Jetzt habe ich den Verdacht das er angaben zum BAFÖG verheimlicht hat.

Mein Sohn geht noch zwei Jahre auf ein Berufskolleg und holt seinen Realabschluß nach.
Hierfür zahlen Arbeitsämter oder BAFÖG Ämter im Schnitt 250€.
In seiner Auflistung steht aber nichts davon.

Wie kann ich jetzt überprüfen ob er nicht doch Geld erhält?
Bekomme ich hier bei den Ämtern Auskunft?
Vielen Dank
Peter

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Da wär ich mir nicht sicher ,Camper .
Ich habe auch BAFÖG bekommen ,obwohl ich bei meinen Eltern lebte und der Weg zur Ausbildung war 20Min. zu Fuß !

Das ist jetzt 5 Jahre her ,hat sich in der Zeit was geändert ?

LG

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#3
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Jpeter,

wenn Sohnemann ein Berufskolleg besucht, käme Bafög in Frage. Der Satz liegt, meine ich, bei 192€, auch wenn er bei Muttern wohnt.

Frag ihn einfach nach dem Bafög-Bescheid, ganz einfach.

Der Besuch einer Berufsfachschule würde anderweitig gefördert.

Grüßle


-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#4
 Von 
Jpeter
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 64x hilfreich)

Viele Dank für eure Informationen.


Hallo Schwesterchen
_________________________________________
Frag ihn einfach nach dem Bafög-Bescheid, ganz einfach.
_________________________________________

is nicht so einfach mit dem fragen.
Du kennst die Thematik.
Was meinste was ich alles schon versucht habe.
Ich schreibe Dir später mehr.

Ich wünsche euch ein schönes Wochenende
Gruß
Jpeter

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#5
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Ok, Jpeter,

dann fordere den Bafög-Bescheid an. Darauf hast du ein Recht.
Schriftlich, per Einschreiben.

Grüßle und auch ein schönes Wochenende

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#6
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jpeter
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 64x hilfreich)

Hallo Chavah,

ich bin von meiner Frau schon 15 Jahre geschieden und mein Sohn lebt bei meiner Ex.
Ich denke da werde ich nicht aufgefordert einen BAFÖG Bescheid zu unterschreiben.

Da reicht es das eingetragen wird, geschieden und Kind lebt bei der Mutter.

Aber vielen Dank für Deine Antwort
Gruß
Jpeter

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#8
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Jpeter,

dein Sohn ist verpflichtet, Bafög zu beantragen. Das Bafög-Amt braucht dazu die Einkommensverhältnisse beider Elternteile. Also auch dein Einkommen.
Wurdest du nicht augefordert, das offenzulegen, hat Sohnemann auch nix beantragt. Schlingel:)

Aber... das muss er!

Grüßle




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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#9
 Von 
Jpeter
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 64x hilfreich)

Hallo Schwesterchen,

sorry hatte ich keine Ahnung.

:cheers: :party: :dance:
Gruß
Peter

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Ich auch nicht, Jpeter... :neck:

Ich geh mal davon aus, dass es so sein könnte.
Und gleich kommt azrael und haut mir eine auf die Mütze. :fight:

Prösterchen

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#11
 Von 
Jpeter
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 64x hilfreich)

:smoke:
mal warten ob er kommt :wipp:

:cheers: :crazy:

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#12
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Jetzt ist er beleidigt...:)

Pssst... azrael ist ein Mädchen :cool:

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#13
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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