Einkommensauskunft gegenüber Jugendamt

17. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Marc200
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Einkommensauskunft gegenüber Jugendamt

Guten Tag,

ich bin Unterhaltsplichtig gegenüber meinen zwei Kindern aus erster Ehe.
Da die beiden jetzt eine Alterstufe höher gerutscht sind, bin ich vom Ju.A.
aufgefordert worden meine Einkommenssituation offenzulegen. Dazu hat man mir einen Fragebogen zugesendet.
Meine Frage:
In dem Formular wird u.a. auch nach Barvermögen, Wertpapieren, Sparguthaben usw. gefragt.
1) Der Kindesunterhalt richtet sich doch nach dem Jahreseinkommen und der Familienverhältnisse, oder? Kann ein Sparguthaben die Zahlungshöhe beeinflussen?
2) Wenn"ja", gibt es dort Freibeträge (in welcher Höhe)?
3) Wenn "nein", muss ich in dem Feld überhaupt Angaben machen?

Freue mich auf kompetente Antworten, Danke! Marc200



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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

44x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Marc200
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Camper,

danke für die schnelle Antwort.
Gibt es da Freibeträge die nicht angetastet werden dürfen? Ich habe nähmlich ein bisschen angespart.
Mangelfall liegt vor, wenn man in der DD-Tabelle in der untersten Stufe den Kontrollbetrag unterschreitet, oder?

Marc200

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Drom.edar
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 81x hilfreich)

quote:
Vermögen ist nur dann interessant, wenn Du mit Deinem regulären Einkommen zum Mangelfall wirst.

Das ist wieder mal Camperscher Quatsch.

Die aus Vermögen erzielten Einkünfte (Zinsen etc.) erhöhen selbstverständlich das unterhaltsrelevante Einkommen. Deshalb fragt das JA nach und zwar zu Recht.

Camper hat nie Unterhalt gezahlt, er hat sogar versucht, seine Urlaube den Kindern gegenüber als Ausgaben geltend zu machen. Er ist von bisher zwei Gerichten wegen Unterhaltsverpflichtverletzung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er geht in "Revision". Ob das Revisionsgericht allerdings eine fehlerhafte Rechtsanwendung des LG feststellt, ist offen. Denn nur darum geht in der Revision. Das weiß Camper aber nicht. Er glaubt immer noch, dass das Revisionsgericht seine Einwände nochmals untersucht. Das tut das Gericht aber nicht.

Dies nur, damit du weißt, wer dir da antwortet. ;)



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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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#5
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

Hallo Marc!

Ich kann Deine Bedenken bezüglich dieser Angaben nachvollziehen.
Auch wir haben sehr merkwürdige Fragebögen vom JA bekommen. Es waren dort Fragen wie von Dir erwähnt nach Bargeld, Sparguthaben, Wertpapiere, sonstige Einnahmen aus dem Vermögen...
Und noch verwunderlicher waren Fragen nach Größe der Wohnung und Höhe der Miete, vorhandenem PKW sowie Marke- Alter - Wert und noch einige andere.
Unser Anwalt riet uns damals nur Angaben über das Einkommen zzgl. des Lohnsteuerjahresausgleichs zu machen. Das reichte dann auch aus.
Genauso würde die Gegenseite auch Namen und Anschrift des aktuellen Arbeitgbers nichts angehen.

LG beijing

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"Beachten Sie auch die Rückseite dieses Postings!"

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#6
 Von 
Marc200
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank soweit für Eure Auskünfte...

Jetzt verstehe ich es ein wenig besser. Ich denke, dass sie den Arbeitgeber wissen wollen ist wegen der Fahrkosten (Entfernung).
Das sie die Vermögenswerte nachfragen macht Sinn, wenn erheblich Zinseinnahmen bestehen. Das ist bei mir aber nicht so, ich habe nur einen kleinen Puffer für kaputte Waschmaschine etc. Daher würde ein Freibetrag o.ä. interessant sein zu wissen. Ich werde dazu erstmal keine Angaben machen.

Gruß, Marc200

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#7
 Von 
beijing
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 240x hilfreich)

@Marc

Die Frage nach der genauen Anschrift des Arbeitgebers kann aber auch im Falle einer Lohnpfändung Sinn machen. Daher sagte unser Anwalt damals, wir sollten diese Angabe nicht machen. Mein Mann arbeitete ja nicht am Sitz des Arbeitgebers sondern ist ständig auf wechselnden Baustellen.

LG beijing

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"Beachten Sie auch die Rückseite dieses Postings!"

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#8
 Von 
Marc200
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

@ beijing

Das ist sicherlich richtig, aber wenn das JA den Arbeitgeber ermitteln möchte, schaffen die das auch ohne Deine Angaben. Die brauchen ja nur beim Finanzamt
nachfragen. Sind doch alle vernetzt...

Gr. Marc200

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#9
 Von 
Drom.edar
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 81x hilfreich)

Zudem steht der Arbeitgeber auf jeder Lohnabrechnung. :)

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