Einsicht in die Unterhaltsberechnung

15. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
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Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Einsicht in die Unterhaltsberechnung

Hallo erstmal,
ich bin ganz neu hier.

Folgender Fall:
Der Kindesvater will Einsicht in die Unterhaltsberechnung nehmen, da er bei der mit der Zahlung von Kindesunterhalt unter seinem Selbstbehalt (ihm bleiben nur noch 700,- Euro übrig; er ist aber berufstätig)ist.

Die Berechnung erfolgte durch die Jugendbeistandschaft.

Angeblich hat nur die Kindesmutter das Recht, in die Berechnung Einsicht zu nehmen, aber der Vater darf laut Sachbearbeiter nicht!!

Unter welchen Voraussetzungen darf der KV Einsicht in die Berechnungen nehmen? Und gibt es einen §, auf die er sich beziehen kann??? Kann das Informationsgesetz helfen?

Dann noch etwas, kann man einen Unterhaltstitel widerrufen? Und von welcher Seite aus?

Ich danke schon mal,

viele Grüße
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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ostseeperle
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 24x hilfreich)

hallo follow ..........über einen anwalt wird das bestimmt gehen

ich sehe keinen grund warum der vater kein recht dazu hat

mfg ostseeperle;)

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#2
 Von 
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Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo ostseeperle,

danke für deine Auskunft.

Eigentlich will der KV Einsicht in die Berechnung nehmen, um zu sehen, ob es lohnt sich einen Anwalt zu nehmen. Er kann sich im Moment leider keinen Anwalt leisten.

Viele Grüße
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#3
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 390x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Wenn er sich keinen Anwalt leisten kann soll er zum Amtsgericht gehen und einen Beratungsschein beantragen. Das dürften etwa 10 Euro sein die dut angelegt sind. Wenn es dann hart auf hart kommt und der KV wirklich kein Geld hat gibt es ja noch Prozesskostenbeihilfe.

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