Hallo erstmal,
ich bin ganz neu hier.
Folgender Fall:
Der Kindesvater will Einsicht in die Unterhaltsberechnung nehmen, da er bei der mit der Zahlung von Kindesunterhalt unter seinem Selbstbehalt (ihm bleiben nur noch 700,- Euro übrig; er ist aber berufstätig)ist.
Die Berechnung erfolgte durch die Jugendbeistandschaft.
Angeblich hat nur die Kindesmutter das Recht, in die Berechnung Einsicht zu nehmen, aber der Vater darf laut Sachbearbeiter nicht!!
Unter welchen Voraussetzungen darf der KV Einsicht in die Berechnungen nehmen? Und gibt es einen §, auf die er sich beziehen kann??? Kann das Informationsgesetz helfen?
Dann noch etwas, kann man einen Unterhaltstitel widerrufen? Und von welcher Seite aus?
Ich danke schon mal,
viele Grüße
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Einsicht in die Unterhaltsberechnung
15. Oktober 2007
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Frage vom 15. Oktober 2007 | 14:33
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Einsicht in die Unterhaltsberechnung
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#1
Antwort vom 15. Oktober 2007 | 15:30
Von
Status: Schüler (310 Beiträge, 24x hilfreich)
hallo follow ..........über einen anwalt wird das bestimmt gehen
ich sehe keinen grund warum der vater kein recht dazu hat
mfg ostseeperle;)
#2
Antwort vom 15. Oktober 2007 | 16:56
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
hallo ostseeperle,
danke für deine Auskunft.
Eigentlich will der KV Einsicht in die Berechnung nehmen, um zu sehen, ob es lohnt sich einen Anwalt zu nehmen. Er kann sich im Moment leider keinen Anwalt leisten.
Viele Grüße
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#3
Antwort vom 15. Oktober 2007 | 17:36
Von
Status: Student (2477 Beiträge, 390x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#4
Antwort vom 15. Oktober 2007 | 17:37
Von
Status: Praktikant (975 Beiträge, 109x hilfreich)
Wenn er sich keinen Anwalt leisten kann soll er zum Amtsgericht gehen und einen Beratungsschein beantragen. Das dürften etwa 10 Euro sein die dut angelegt sind. Wenn es dann hart auf hart kommt und der KV wirklich kein Geld hat gibt es ja noch Prozesskostenbeihilfe.
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