Hallo!
Ich will mich kurz fassen, mein Stiefvater hat im Haus meiner Mutter ein Einsitzrecht, jetzt ist er aber mir, meiner Frau und meiner Mutter gegenüber gewalttätig geworden (Faustschläge in´s Gesicht und Morddrohungen) kann man den Mann rauswerfen?
Er ist auch Alkoholiker und geistig auch nicht zurechnungsfähig (allerdings nicht offiziell).
MFG
Steffen Beil
Einsitzrecht bei Gewalt kündigen?
30. November 2004
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Frage vom 30. November 2004 | 21:16
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Einsitzrecht bei Gewalt kündigen?
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#1
Antwort vom 30. November 2004 | 21:44
Von
Status: Praktikant (513 Beiträge, 21x hilfreich)
Nach deiner aussage müsstest du 55 kg wiegen und dein stiefvater gutdurchtrainierte 90 kg haben.
Hallo...ich würde mich nicht schlagen lassen, und wenn, dann nur einmal.
Echo kommt!
Aber,.... du (ihr) könntet ihn anzeigen, aber rausschmeißen meiner meinung nach so einfach nicht.
Gruss.
rogitec
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