Einsitzrecht bei Hauskauf

1. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
goggel32
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Einsitzrecht bei Hauskauf

Hallo,

ich hoffe das ich hier im richtigen Forum bin.

Es geht um folgendes:

Wir wollen unser Haus verkaufen, wo meine Mutter und mein Vater lebenslanges Einsitzrecht haben.

Sie willigen dem Hausverkauf voll und ganz zu und würden dadurch ja das Einsitzrecht verlieren.

Muss ich jetzt wenn wir verkaufen, dafür sorgen das meine Eltern eine Bleibe haben oder sie ausbezahlen obwohl sie dem Verkauf zugestimmt haben?
Muss ich irgendwelche Verpflichtungen übernehmen oder ist mit der Zustimmung des Verkaufs auch die Verpflichtungen auf Bleibe verfallen?


-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo goggel32 ,

Haben die Eltern genügend Einkommen ?

Können sie ohne staatliche Leistungen auskommen?

M.E. sollte man das Nießbrauchrecht der Eltern

notariell zurück nehmen.

lg
edy

-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
goggel32
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja sie haben genug Einkommen um auszukommen.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Ob die Eltern dem Verkauf zustimmen, ist vollkommen irrelevant. Wichtig ist nur, dass sie der Löschung "Einsitzrecht" im Grundbuch zustimmen. Am besten bevor verkauft wird, ggf. als Klausel im Kaufvertrag (wird nur gültig, wenn gelöscht usw.).

Abgeltung: Die Frage ist doch, was ihr vereinbart und warum sie das Einsitzrecht erhalten haben. Haben sie damals mitfinanziert und sollten abgesichert werden? Wünschen sie eine Abgeltung usw. Das ist ganz allein euch überlassen und ist nicht gesetzlich geregelt.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.685 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen