Einstellen von Unterhaltszahlung

26. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Unkelei
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Einstellen von Unterhaltszahlung

Hallo,

ich habe mal eine Frage.
Meine Mutter und mein Vater leben getrennt. Ich wohne noch bei meinem Vater, bin noch nicht volljährig, schulpflichtig, habe aber nebenbei einen Job auf 400€ Basis.
Davon hat meine Mutter mitbekommen und möchte jetzt die Unterhaltszahlung einstellen.
Ist das rechtens??

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Unkelei,

nein, das ist nicht rechtens.
Da du noch zur Schule gehst, wird m.E. dein Einkommen als überobligatorisch angesehen und berechtigt deine Mutter nicht, ihre Zahlungen einzustellen.

Gibts einen Titel?

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
Unkelei
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antwort. Das beruhigt mich und meinen Vater ja schon mal ungemein:)
Was meinst du mit "Titel"? Wovon?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Unkelei,

über die Höhe des Kindesunterhalts, den deine Mutter für dich zahlen muss.
Das ist eine vollstreckbare Urkunde vom Jugendamt, Gericht oder Notar.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#4
 Von 
Unkelei
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja nee, weiß ich grad nicht:( Wenn das ein wenig mehr ist, kann sie das dann kürzen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Also Unkelei,

ohne Titel kann deine Mama kürzen, solange sie lustig ist...
Mit Titel kann dein Vater draus pfänden.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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