Einstufung DDT - Bedarfskontrollbetrag

18. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Matze07
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Einstufung DDT - Bedarfskontrollbetrag

Hallo allerseits,
vielleicht kann jemand helfen.
Folgendes: KV lebt seit 1 1/2 Jahren getrennt und alleine, Scheidung noch nicht durch.
2 Kids 14 und 18 leben bei der KM. UH nach Wechsel in Steuerklasse 1 nur noch für die Kids. Berechnet wurde der Unterhalt am Anfang durch den AW der KM. Es bestehen keine Titel.

Die KM arbeitet offizell nicht. KV zahlt für Kind 18 alleine, ist wahrscheinlich bis zum Sommer priviligiert, dann mal sehen.
KV hat keinen Kontakt zur KM.

Nun meine Frage zur Einstufung in der DDT.

Bereinigtes Netto: 1600 Euro, also Stufe 2.
UH für beide Kids 356+329=685. SB=915.
Dann liegt man aber unter dem Bedarfskontrollbetrag von 1000.

Kann man sich dann in Stufe 1 runterstufen?
Die neue DDT ist ja nur noch vor 2 Berechtigte ausgelegt.

Bisher in Stufe 2, das EK hat sich aber auch verringert.

Matze

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Morgen Matze07,

wird nach Abzug der Zahlbeträge der Besdarfskontrollsatz der gewählten Stufe unterschritten, ist die nächstniedrige Stufe zu stufen, in der der Bedarfskontrollsatz gewahrt ist.

Leitlinien OLG Hamm Punkt 11.2.2

quote:
Der Kindesunterhalt muss in einem angemessenen Verhältnis zu dem Betrag stehen, der dem Pflichtigen nach Abzug des Kindesunterhalts (Zahlbetrag) und des Ehegattenunterhaltes für den eigenen Bedarf verbleibt (Bedarfskontrollbetrag). Wird der Bedarfskontrollbetrag unterschritten, ist der Unterhalt der nächst niedrigeren Einkommensgruppe, deren Bedarfskontrollbetrag gewahrt wird, zu entnehmen.


Warum zahlt der KV für den 18jährigen alleine?

LG Nero

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#2
 Von 
Drom.edar
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 81x hilfreich)

Der Bedarfskontrollbetrag ist nur dann zu beachten, wenn bei der Unterhaltsberechnung einer Höherstufung wegen Abweichung vom Regelfall erfolgen soll.

Für den vorliegenden Fall ist damit keine Runterstufung wegen Überschreitung des Bedarfskontrollbetrages vorzunehmen. Der TE zahlt für 2 Kinder, danach ist die DT auch ausgelegt.

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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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