Einstweilige Anordnung Aufentahltsrecht

23. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
etp
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Einstweilige Anordnung Aufentahltsrecht

Hallo zusammen,
hab da mal eine Frage:-)
ich lebe seit 2 Jahren von meiner Frau getrennt und unsere 8Jährige Tochter lebt bei Ihr.
Ich mußte schon die Wochenenden (jedes 2. WE hab ich sie nun) die Ferien sollten geregelt werden und hatten 2x einen Termin beim Jugendamt bei dem sie nicht erschienen ist. auch eine Termin bei Ihr vom Jugendamt nahm sie nicht war.
Nun muss ich sagen, das die kleine immer ein "Papa" kind war und ich quasi die Mutter für sie war(zeitlich gesehen)
Nun, kann ich meine Ex oder Sarah nie telefonisch erreichen, da sie nicht ans telefon geht und jeglichen Kontakt mit mir vermeidet, soll heißen, das ich mit meiner Tochter diese 2 Wochen keinerlei Kontakt habe.
Jetzt ist es aber auch so, das ich mir um die kleine SEHR GROßE sorgen mache, wenn sie am WE bei mir ist, will sie nicht nach Hause bzw. zur Kindesmutter und ich sehe das so, das die kleine total vernachlässigt wird, auch vom Hygienischen standpunkt her.Finanziell ist meine Ex eigentlich gut versorgt (geht selbst arbeiten), dennoch kommt sie Ihren Verpflichtungen nicht nach und kümmert sich um nix.
könnte noch stundenlang weiter schreiben, aber darum geht es jetzt erstmal nicht.
habe heute bei Gericht angerufen, und mich mit der Sachbearbeiterrin etwas unterhalten, sie darf mir natürlich keine Auskunft geben, fakt ist, das ich nun eine einstweilige Anordnung stellen soll, ich aber morgen am besten komme, da die Richterin heute nicht da ist.
Wie lange, dauert es, bis das Gericht dann sagen würde, das ich die kleine zu mir holen kann?Ich sehe es als "eilig" an und möchte eigentlich nicht so lange warten, da ich mir wie gesagt recht große sorgen um die kleine mache............

Danke im vorraus........
Thomas

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hallo Thomas,

liegt eine objektive Gefährdung des Kindeswohls vor? Oder ist das, was dich stört Ansichtssache bzw. unterschiedlicher Erziehungsstil?

Wenn das Kind objektiv nicht gefährdet ist, sehe ich kaum Chancen, dass du das ABR erhältst. Schließlich lebt die Kleine schon zwei Jahre bei Mama - offenbar mit deinem Einverständnis.

Wie so oft scheint es mir bei euch eher um einen nachpartnerschaftlichen Machtkampf zu gehen, der über das Kind bzw. die Umgangsregelung ausgetragen wird. Da solltest du allerdings wirklich auch am Ball bleiben und den Umgang notfalls gerichtlich regeln lassen.

Wie lange eine einstweilige Anordnung - oder wie auch immer so etwas korrekt heißt - dauert, weiß ich leider nicht.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
etp
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
nein, mit Machtkampf hat das nichts zu tun, dachte mir schon, dass es so rüber kommen könnte.

Also nochmals kurz zur Sachlage:
Das Kind ist in einem sehr ungepflegten Zustand, die Kindsmutter hat kaum Zeit für sie (die kleine ist spät. Um 20.00Uhr im Bett), da sie erst gegen 18:30 von der Arbeit kommt. Die kleine ist „noch“ im offenen Ganztag, die Betonung liegt auf noch, da sie wohl ausgeschlossen wird, da die Beiträge wohl nicht bezahlt werden.
In der zeit von 16- 18:30 Uhr wird sie von der Oma betreut, was mir auch nicht so passt, da sie viel Alkohol konsumiert(nett beschrieben)
Es werden so einige Rechnungen nicht bezahlt, gibt aber eigentlich Finanziell gesehen keinen Grund, da sie sehr gut verdient.
Dann gibt es wohl morgens richtig Schreierei (Aussage Nachbarn) und ich weis, das meine EX auch schnell sehr aggressiv wird und auch mir gegenüber des öfteren Ausrastet( im bei sein der kleinen), legt einfach ein asoziales verhalten an den Tag.
Dazu kommt, das die kleine richtig Theater macht, wenn ich sie wieder nach Hause bringe und sie nicht bei Ihr bleiben will.
Denke das für meine EX alles zu viel wird und sie mit der ganzen Situation nicht mehr klar kommt, bin nicht alleine der Meinung, mein ganzes Umfeld sieht es genauso!

Wollte nur wissen, wie schnell dann so etwas entschieden wird, sehe es als schon eillig an, da die kleine immer mehr leidet und nachher wirklich noch Schaden nimmt. Bei Gericht liegt schon eine Akte vor, eben weil ich die Ferienreglung dort klären lassen musste

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12307.12.2020 13:33:07
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo Thomas,
Ich fasse kurz zusammen: eine Alleinerziehende Mutter von 8 Jahrigen Kind arbeitet Vollzeit bis 18.30.
Was wäre wenn sie halbtags arbeiten gehen kann und Du ihr Unterhalt bezalhst???. Dann hat sie mehr Zeit sich um Eure Tochter zu kümmern und ist nicht überlastet. Ist das nicht eine Lösung, gut für alle drei???
Ich arbeite auch Vollzeit und bin alleinerziehend. Und glaub mir, manchmal stehe ich morgen aus dem Bett und überlege, ob ich überhaupt geschlafen habe.
Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tirchara
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 10x hilfreich)

hallo thomas,

ich denke auch das die KM überfordert ist. hast du schon mal mit ihr darüber gesprochen? (wenn du nicht mit ihr alleine sprechen willst gibt es z.b. den kinderschutzbund) vielleicht gibt es andere wege als gleich über das gericht zugehen.
lebst du in der nähe? könntest du die kleine öfters nehmen? auch mal unter woche?
meine befürchtung ist das wenn die sache vor gericht kommt, es sich hinzieht und das kind darunter leidet.

falls es keinen anderen wege gibt, wünsch ich dir und dem kind das es schnell geht.

gruß
tirchara

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Guten Morgen,

soweit ich den TE verstanden habe, verhindert die Mutter des gemeinsamen Kindes den Umgang massiv.

@Alina0505,
Wenn eine Mutter sich als Alleineigentümerin der gemeinsamen Kinder gibt, den Vater ausschließt, kann man getrost davon ausgehen, dass hier einmal mehr der elterliche Konflikt missbräuchlich auf dem Rücken des Kindes ausgetragen wird.
Dieses eindeutige Fehkverhalten jetzt noch mit vermehrtem Betreuungsunterhalt - der den Namen ohnehin nur selten verdienen dürfte - zu "belohnen" wäre mehr als zynisch.

@Tirchara,
wenn die Mutter überfordert ist, stellt sich die Frage womit?
Vermutlich mehr mit dem Konflikt zum Vater als mit der Beteuung des Kindes.
Der TE beschrieb bereits, dass er da Kind zuvor deutlich mehr betreute als es ihm nun, seitens der Mutter ermöglicht wird.

@etp,
versuche ruhig dein Glück, mit einem Eilantrag oder wie auch immer, dann kann dir später niemand auch nur in einem Nebensatz einen Vorwurf machen, du hättest es nicht versucht.
Hier brauchst du die Details nicht preisgeben, gibt nur mehr Verwirrung und niemand hier kann eure Situation besser einschätzen als du.
Wenn Muttern bereits jetzt das JA ignoriert kommt dir das mit Sicherheit in einer möglichen Verhandlung zu Gute.
Solltest du in Bezug zum ABR scheitern, bleibt der Umgang - und zwar geregelt und per Umgangsbeschluss, mit allen Maßgaben nach FGG § 33 .
Dass Kind mit einem solchen Verfahren und einer eventuellen Anhörung nicht zu belasten wird gerne von Verweigerungsbefürwortern (auch Fam-RichterInnen) als "Argument" vorgetragen, sollte dich aber nicht hindern diese unsägliche Geschichte auszutragen, schließlich liegt es an den RichterInnen und der Gegenseite, ob die auf eine Anhörung des Kindes bestehen oder eben hierauf verzichten.
Leibliches Kind und nichtbetreuender Elternteil haben einen Anspruch auf Umgang nach BGB §1684 und basta!
Alle anderen Bezugspersonen haben ein Umgangsrecht nach BGB §1685.

Lasse nichts unversucht, denn auch wenn es unserer Mutter Staat nicht passt, irgendwann gilt es einige Rechnungen im hiesigen Familien(un)recht zu begleichen und dann haben wir Papis eine Menge an Quittungen auf die Tische der Verantwortlichen zu werfen - täglich werden es mehr.

Konkrete Hilfe zu eurem Problem kannst du auch über den VAfK erhalten.
Einfach mal googlen und deine regionale Anlaufstelle konsultieren.

Liebe Grüße

-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

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