Hallo, ich habe mal wieder ein Anliegen. Heute kam von meiner Rechtsanwältin der Beschluss vom Amtsgericht wegen einstweiliger Anordnung Kindesunterhalt. Es wurde genehmigt, der Kindsvater muss 225€ Mindestunterhalt ab 1. Feb. 14 zahlen. Es wurde auch noch geschrieben das der Antragsgegner zum Antrag gehört wurde, sich aber nicht geäußert hat. Heißt das er wurde persönlich eingeladen? Zudem hatte er ja kurz nach dem Antrag (da wusste er noch nichts von dem Verfahren) meiner Rechtsanwältin zum 2. mal versprochen den Unterhalt zu überweisen, das Geld ist bis heute nicht drauf.
So was passiert nun wenn er jetzt trotz allem nicht zahlt? Wie wird dann vollstreckt? Kann er sein Gehalt einfach verstecken?
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Einstweilige Anordnung Unterhalt
Hallo,
Die Einstweilige Anordnung fürfte Gültikeit haben, bis das Verfahren
abgeschlossen ist ( bis der tatsächliche Unterhalt festgesezt ist)
Sollte er nun nicht zahlen, kann eine Gehaltspfändung vorgenommen
werden.
So lange er genug verdient, wird er nichts verstecken können.
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
bin nur etwas verunsichert, das er es soweit kommen lassen hat... meine Vermutung ist ja das er bei seinem Kumpel arbeitet, dessen Eltern haben eine eigene Firma und ob die ihm da vllt. helfen beim schwarz arbeiten... aber ob er tatsächlich dort beschäftigt ist werd ich wahrscheinlich erst bei der Gerichtsverhandlung erfahren. Bis jetzt hatte er noch keine Nachweise geschickt, weder an meine RAin noch an das Jugendamt (für das ungeborene Kind)
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Wenn er tatsächlich ein Gehalt hat, kann dieses auch gepfändet werden. Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Pfändungsbetrag an den Gläubiger abzuführen.
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