Einstweilige Anordnung von Amtsgericht

12. Oktober 2008 Thema abonnieren
 Von 
Maxisdad
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
Einstweilige Anordnung von Amtsgericht

Hallo all,

kurz zu mir 33 Jahre
1 kind 1 jahr , bin leiblicher Vatter.
Sie hat das eilingie Sorgerecht
nicht verheiratet
wohne bei ihr seit ca 1 jahr, mietvertrag läuft auf sie.


folgendes Problem hab ich.

Seit etwa 3 Monaten läuft unsere Beziehung gegen null so das ich ende des Jahres Ausziehen wollte.

Nun hab ich am Donnerstag dem 9.10. einen Benachritigung vom Amtsgericht in meinem Briefkasten gefunden das ein Schriftstück nieder gelegt wurde für mich dort.

Das hab ich am Freitag früh auch abgeholt und siehe da es ist eine Einstweilige Anonrdnung vom Amtsgericht das ich sofort die Wohnung ihr zu alleinigen Nutzung zu überlassen habe.

Termin vor dem Familien gericht zu Anhörung ist am Mittwoch den 15.10.

Grund ich wäre Aggresiv und würde das im Streit gegen Möbel und Wände richten und Sie hätte Angst um ihr Leben und des des Kindes. Das hat sie beim Antrag (Rechtspfleger am Amtsgericht) an eides stat angeführt als Grund des Antrages.

Das ist aber komplett gelogen. Bin weder Agressiv noch Vorbestraftv wegen Gewalt und verachte sie auch.
Liebe meinen Sohn über alles.

Sie weiss allerdings nicht das ich den Brief schon abgeholt habe !!!

Meine frage jetzt...

Muss ich die Wohnung sofort verlassen weil Sie alleinige Mieterin ist und in ein Motel bis zum gerichtstermin ??

Kann Sie so einfach solche Behauptungen in den raum stellen und ihr wird geglaubt ??

Bleibt sowas in der Akte .. weil was ist wenn ich mal über das Wochenede mit meinem Sohn was Unternehemn will... blabla war da mal was mit Gewalt ... heisst das ich darf meinen Sohn nicht mehr sehen..

So zu guter Letzt sagt sie immer das ist IHR Kind und ich hab null chancen ihn übers Wochenende zu bekommen. Hat Sie mir sogar Schriftlich gegeben das Sie mir das Kind nicht alleine gint ohne das Sie dabei ist.

Sie nutz unseren Sohn nur noch als Druckmittel gegen mich und ich weiss nicht was ich machen soll.

Habe trotz alledem heimlich meine Sachen gepackt und werd Di früh soweit sein und bei einem Bekannten unterkomemn.

DANKE an alle im voraus für Hilfe



Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Maxisdad
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich hab gehört ich kann das Umgangsrecht gelich dort vor Gericht ( weil ja eh schonmal da) gleich Regeln lassne also jedes 2 wochenende z.b bei mir und ab und an unter der woche besuchen für stunden.

Sie ist aber der meinung ich würde den kleine NIEMALS alleine über Nacht bekommen.

Anwalt würde angeblich ca. 3500 euro kosten weil der Streitwert die Wohung mit einer Warmmiete von 700 euro umgerechnet auf ein Jahr wäre. /-: soviel hab ich zur Zeit nicht.

Muss ich auch ne Eidesstatliche Versicherung abgebe das das was Sie sagt unwahr ist oder kann ich das am Mittwoch vor Gericht mündlich ?
und wenn ich am Montag ausszieh und Sie drauf

anspreche .. kann Sie es noch zurückziehen bzw bleibt die Akte dran trotzdem ??

Irgendwie ist das alles ganz schön unfair.
ichts gemacht und muss jetzt geld ausgebenund von der arbeit frei nehmen zu dem Termin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2096
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 89x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo Maxisdad,

herzlich Wilkommen in der Realität des deutschen Familien(un)rechts.

Der Hinweis von @D.romedar, einen Anwalt zu konsultieren hat oberste Priorität.

Streitwert Wohnung?
Ich dachte das wäre geregelt?
Ihre Wohnung und du gehst da raus, was sollte da streitig sein?

Deine Aussage kannst du bei der Anhörung machen.

Ansprechen würde ich sie jetzt auf garnichts, denn egal was du von dir gibst, es birgt die Gefahr neuen Streit aufkommen zu lassen.

Den Kurzen nochmal ausgiebig knuddeln, ein Foto knipsen und hoffen, dass du ihn bald wieder sehen kannst.
Umgang sollte zwischen den Eltern geregelt werden, ist dies nicht möglich - und so sieht das im Moment aus, eine gerichliche Vereinbarung anstreben.
Das JA wird dem Verfahren vorgeschaltet und die schreiben, nach einer möglicherweise dir fragwürdig vorkommenden Sitzung eine Empfehlung an das Gericht.
Informiere dich vorab über deine Möglichkeiten zum sinnvollen Umgang mit MitarbeiterInnen dieser Behörde ohne Aufsicht.
Ob ein Umgang mit Übernachtung derzeit angemessen ist, kann ich nicht abschließend beurteilen, aber der Umgang zwischen dem Kind und dir ist aufrecht zu erhalten und zu fördern.
Was das bedeutet, müssen wir hoffentlich nicht im Detail diskutieren.

Gute Nacht



-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Maxisdad
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

update:

heute war der Tag der Anhörung.
Natürlich bin ich mit Rechtsanwalt hin.

Ergebniss:
Ich bin aus der Wohnung erstmal zu einem Freund gezogen bis ich wa seigenes hab.

Darf Kind min (wurde gleich geregelt als Übergangsregelung bis wir Termin beim JUgenamt haben) Mi 3h und Sa 3h bei ihr Besuchen.

meine meinung zu dem ganzen Theama...

Ok ausziehen seh ich ein ist Selbstverständlich, nur jetzut Hals über Kopf zu einem Freund und da zwischen Tür und angel wohen *Naja* hätte mir zumindest 4 wochen gästezimmer geben können noch.

Zu Thema unserem Sohn... warum muss ich betteln udn was Schriftlich festahlten wann und wo ich meinen Sohn sehen kann !??
Wieso darf Sie mir es verbieten das Kind öffters zu sehen ?? zumindest jetzt bis das Jugendamt usn beide anhört... find es unmöglich das ich mich einschränken muss nur weil Sie es nicht will das er Wochenende z.b mal bei mir ist.

Zu aller letzt möchte ich noch einen Gedanken in Raum stellen...

Wieso Unterschreibt man auf dem Amt die Vatterschaftsanerkennung und bekommt dann nicht Automatisch das halbe Sorgerecht ???

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2096
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 89x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo Maxisdad,

Zitat:
Wieso Unterschreibt man auf dem Amt die Vatterschaftsanerkennung und bekommt dann nicht Automatisch das halbe Sorgerecht ???


damit hast du in meinen Augen den Wesenskern und Keim aller Ungleichbehandlung in Sachen Umgangsrecht-und wirklichkeit in Deutschland schon klar umrissen.

Es gibt in meinen Augen KEINE irgendwie geartete rationale Erklärung dafür, dass JEDE Frau, die ein Kind geboren hat, damit einem *Naturgesetz* ähnlich automatisch das Sorgerecht erhält.

Und zeitgleich der andere, zweifelsfrei auch zu fünfzig Prozent am Kind beteiligte Elternteil, von Rechts wegen verheiratet sein muss mit der KM, um in den Genuss des *Privilegs* Sorgerecht zu kommen und im anderen Falle auf den *Goodwill* der KM angewiesen ist, ihm dieses Recht *zuzubilligen*.

Diese gesetzliche Regelung allein sorgt schon für eine nicht wieder gut zu machende Schieflage auf der Elternebene.

Damit kommt für mich zum Ausdruck, weshalb so viele Frauen (durchaus vom Gesetzgeber begünstigt) der Sichtweise verfallen, es handele sich bei dem gemeinsamen Kind in aller erster Linie um IHR Eigentum und der Vater DARF vielleicht aktiv fürsorgend daran teil haben, aber nur, wenn es von *mütterlichen Gnaden* genehm und gestattet ist.

Vielleicht ist meine Sichtweise überspitzt und wird getragen von den schmerzlichen Erfahrungen vieler Väter hier, die gehindert werden, ihrem Kind ihre elterliche Liebe so selbstverständlich zum Ausdruck bringen zu dürfen, wie es für Mütter von Rechts wegen verankert ist.

Tatsächlich schafft damit eine gesetzlich irrationale Unrechtsregelung den Nährboden, auf dem unzählige Umgangsverweigerungen reiche, für das betroffene Kind oft so extrem bedauerliche, Früchte tragen.

Nein, ich sehe keinen Grund, weshalb du als Vater dieses Jungen, nun aufgrund der Trennung von der KM weniger Bedürfnis und Anspruch auf Fürsorge für euer gemeinsames Kind haben solltest.

Dass sich durch die räumliche Trennung Änderungen auch im Kontakt zum Kind ergeben, ist traurige, aber zwangsläufige Begleiterscheinung.

Dass die KM dadurch in die Rolle der *Alleinherrscherin* kommt, ist gesetzlich begünstigtes und gefördertes Unrecht.

Dass es genügend Frauen gibt, die von solch staatlich verlockend einfach gemachten Kriegsstrategien Gebrauch machen, um eigene verletzte Gefühle oder vermeintliche *Ausgleichsansprüche* an den Ex-Partner auf niedrigstem und menschenverachtendsten Niveau auszuleben, ist eine traurige zwischenmenschliche Wirklichkeit.

Deshalb halte ich den Weg, mit einer klaren, umissverstänlichen Haltung bezüglich des eigenen Umgangsrechtes mit dem gemeinsamen Kind einerseits und dem Bemühen um eine strikte Trennung von Paar-und Elternangelegenheiten andererseits, für einen wenigstens einigermaßen erfolgversprechenden in solch einem einseitig bevorteilten Konflikt zu einer tragfähigen Lösung auf Dauer zu finden.

Zumindest halte ich es für blauäugig, die Hoffnungen auf eine (dem Kind) gerechte Aufteilung des Umgangs allein auf die Unterstützung der Paragrafen zu bauen, die dem Kind, wie dem umgangsberechtigten Elternteil (de facto in erster Linie den Vätern) ein RECHT auf Umgang garantieren.

Versuche, deine verständlichen Emotionen aus der Kommunikation mit der KM heraus zu halten, selbst wenn sie sich als unfähig dazu erweist.

Nicht um des lieben Friedens Willen, sondern um der kleinen Aussicht wegen, damit deinem Kind etwas näher bleiben zu können.

Nur meine Sichtweise der Dinge.

Viel Glück!


Grüße

-- Editiert von Haselstrauch am 16.10.2008 07:50

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12322.10.2008 08:06:12
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo Maxidad,
hast du dieser 3 Stunden Regelung zugestimmt?

Warum denn? Dein Kind sieht dich von heute auf morgen nicht mehr. Aus permanenten Umgang wird eine so eingeschränkte Regelung gemacht?

Wehre dich jetzt dagegen. Dein Kind hat ein Recht auf mehr Umgang. Es ist für das Kind ein Schock dich von heute auf morgen nicht mehr zu sehen.

Das Recht des Kindes wird daurch verletzt.

Frage umgehend beim Jugendamt nach worin das Kindswohl in dieser Regelung liegt.

Falls du das vor Gericht akzeptiert hast, dann würde mich deine Begründung interessieren.

Falls du dich übertölpelt fühlst, würde ich auch sofort dieser Regelung schriftlich widersprechen. Binde unbedingt das Jugendamt ein.

Wenn man vernünftig und normal mit denen spricht, helfen die auch. Nicht alle Mitarbeiter des Jugendamtes sind schlecht. Diesen Eindruck der manchmal verbreitet wird teile ich nicht.

Jetzt beginnt das Entfremden durch diese Mutter.

Was ist aus den Gewaltvorwürfen geworden? Hast Du das klar gestellt?
Bitte nicht dankbar sei, wenn dieser unberechtigte Vorwurf entkräftet wurde. Es ist dein Recht und kann nicht dazu verwendet werden den Umgang so ein zu schränken.

Denk an das Kind und komm in die Pötte. Jeder Tag der jetzt weiter verstreicht ist ein verlorener Tag für euer Kind.

Über das System und das Unrecht zu lametieren bringt nichts. Das muss man akzeptieren und versuchen damit um zu gehen.
uwe

-- Editiert von uweundpapa am 16.10.2008 08:35

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

@ Haselstrauch und Uwe: Ihr habt es auf den Punkt gebracht!

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-2096
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 89x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12322.10.2008 08:06:12
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 15x hilfreich)

hallo horst,
ich schreibe dazu in einem neuen allgemeinen beitrag etwas, damit hier nicht wieder eine diskussion losgeht, die das thema verdrängt.
aber erst mal glückwunsch dass du dein kind siehst.

uwe

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Maxisdad
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo alle,

also die Gewaltvorwürfe wurden von der Richterin alle abgewiesen weil ich eine Eidesstatliche Erklärung vor Gericht abgegeben hab in Schriftform das es nicht stimmt .

Habe dann dem Auszug um die Situtaion zu entspannen und meinen Willen zu zeigen sofort erledigt.
Wohne jetzt auf dem Sofa eines Kumpels.

Der Richter hat diese Mi 3 h und Sa 3 h als übergangsregelkung 4-6 wochen festgesetzt bis das Jugendamt anders entscheidet um nen Riegel vorzuschieben das Sie mich ganz trennt von meinem Sohn.

Das sie jetzt schon versucht, hatte heute angerufen ob ich nach der Arbeit noch kurz ihm gutenacht sagen kann für 15 min. Sie verneinte und meinet Du hast deine 3 H am samstag /-:

Habe Termin für nächste Woche beim JA ausgemahct .. aber werde auf Wochenenden wohl null chancen haben erstmal da keine eigene Wohnung noch nicht.

Naja Sie weiss das ich in Hamburg nur einen Freund habe und sonst hier alleine verloren bin und das nutz Sie aus. Habe alles für Sie + Kind damals vor 1 Kahr aufgegebn und bin einmal quer durch Deutschland gezogen.

Jetzt muss ich ertsmal schnell Wohnung finden.

Eins kanns mir nicht nhemen , die liebe zu ihm und meine Gedanken tag und nacht an das kleinen süsse leächeln.

euer maxisdad


0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12322.10.2008 08:06:12
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 15x hilfreich)

..emotinal hast du noch eingies vor dir, ich wünsche dir da alle sgute.

versuch alles, um den kontakt aufrecht zu erhalten. wenn das kind dich nicht sehen darf, dann frage immer warum.

du wirst wahrscheinlich die antwort bekommen...weil es krank ist...weil es schläft und schließlich weil es nicht nach dir gefrasgt hat...mütter die nicht wollen schieben immer alles auf objektive nur durch sie zu sehende und für andere absurde gründe..es wir eigentlich nur zeimlich feige damit mitgeteilt, dass sie es nicht will und nicht erlaubt..das intersse des kindes spielt heirfür keine rolle... dann kannst du nur hoffen, dass irgendwann mal eine oma, ein therapeut oder sonst wer der mutter mitteilt, dass sie vielleicht was für sich tun muss, um das problem in den griff zu bekommen.

daher ist es sehr schwierig den richtigen weg zu finden. höre auch auf andere und überlege gut was du tust, denn letztloich willst du das kind sehen und es hat ein recht auf dich.

dieses recht wird aber all zu oft nicht respektiert.

solange dir kein psychterror unterstellt wird, versuche an zu rufen. versuche ruhig zu bleiben

gruß
uwe

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.924 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen