Einstweilige Verfügung anfechten

5. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
weissnix05
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Einstweilige Verfügung anfechten

Hallo,

wie schon aus dem Betreff zu erahnen geht es bei mir um eine Einstweilige Verfügung bzgl. Kontaktaufnahme zu einem Mädel.

Leider hatte ihre Anwältin den geringeren Skrupel dem Gericht zu ihren Gunsten geschönte Dinge vorzulegen. So wurde mir Anfang 2003 eine Einstweilige Verfügung nebst den zugehörigen Rechnungen über meinen Anwalt zugestellt. Insgesamt musste ich um 1.000 € bezahlen (Streitwert: 6.000 €).

Nun zu den Problemen:

1) es wurden dem Gericht wichtige Details (u. a. erhielt ich von der Dame etliche schritlichte Danksagungen für Geschenke usw.) vorenthalten. Es gab keinerlei Anlass für mich daran zu zweifeln, dass sie meine Geschenke nicht mehr wolle.

2) war es mir aus finanziellen Gründen damals nicht möglich das Prozessrisiko zu tragen. Dies ist zwar immer noch ein Problem, aber wegen 3) leider nicht mehr abwendbar.

3) ist mein Leben seither im A***h, da ich mich aufgrund dieser üblen Erfahrung nicht mehr traue mit anderen Menschen Kontakt aufzunehmen. Ganz zu schweigen davon, dass ich durch diese Dame massiven Ärger und Probleme gehabt habe mein Studium zu beenden.

Daher ergeben sich folgende Fragen:

- Welcher Fachanwalt (oder besser Anwältin???) wäre hier richtig?
- Werden die Kosten der EV mit den Kosten des Hauptverfahren verrechnet?

-> Gibt es überhaupt noch eine Chance aus der Sache heil und ohne finanziellen Schaden rauszukommen??? Vorallem hätte ich gerne mein bisher schon gezahltes Geld zurück.

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35 Antworten
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#1
 Von 
guest123-103
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 50x hilfreich)
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#2
 Von 
weissnix05
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Den anderen Topic habe ich gelesen.

Das Problem in diesem Fall ist, dass wir (sprich die werte Damen und ich) zusammen riesen Bockmist gebaut haben. Beide haben wir über die Stränge geschlagen.

Dabei ist halt nur ein Unterschied: durch einen abwertenden Brief an ihren damaligen Freund hat sie vielleicht Streit mit diesem gehabt, aber mich hat sie bei der Hochschule angeschwärzt, so dass ich ne Vorladung vom Rektor, der Frauenbeauftragten usw. usw. bekam. Mir wurde sogar mit Rauswurf gedroht, bei den Professoren war ich seither unten durch..... und ich durfte auch noch nen Kredit aufnehmen um die Kosten der EV zu bezahlen.

Mein damaliger Anwalt, welcher auch einiges verbockt hatte, hat auch noch versucht meine Geschenke wenigstens von ihr zu bekommen - Fehlanzeige.

Daher bräuchte ich ja auch einen Tip welcher Anwalt bzw. Anwältin hier besser wäre.

EDIT: Das es im Prinzip nur um das Zufügen von Schaden ging sieht man auch daran, dass der Streitwert von vorneherein auf 6.000 € und das Ordnungsgeld bei Zuwiderhandlung auf 50.000 € festgelegt wurde (gefordert waren sogar 250.000 €).

-- Editiert von weissnix05 am 05.02.2005 16:48:48

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#3
 Von 
guest123-103
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 50x hilfreich)

weissnix,

was willst Du in puncto welcher Anwalt denn hören? Max Mustermann aus Leipzig ist echt klasse. Reicht das?

Es bedarf keines speziellen Fachanwaltes bei einer EV.

Das festgesetzte Ordnungsgeld ist gängig und üblich. Es soll ja wehtun. Es ist also weder von der Gegenseite noch vom Gericht eine außergewöhnliche Boshaftigkeit. Alles völlig im Rahmen.

Und wieso um Gottes Willen kommst Du JETZT erst auf die Idee, die EV ist schlecht für Dich? Warum hast Du nicht gleich damals die Gegenseite aufgefordert, die Hauptsache zu beantragen?

Ich mein 2003 ist ne Weile her, oder?

Und wenn Dein Leben seither im A.... ist, dann frage ich Dich nochmal, warum hast Du nicht damals gleich was unternommen?

Und außerdem ist eine Anwältin nun nicht gleich skrupellos, nur weil sie die Schilderung ihrer Mandantin dem Gericht überreicht. Oder war die Anwältin bei Eurem Bockmist dabei und kennt den Hergang genau?

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#4
 Von 
weissnix05
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Es war damals sofort für jeden klar, dass beim Antrag der EV wichtige Details von der Antragstellerin nicht genannt worden sind.

Mein damaliger Anwalt wollte die Sache ja so klären, war dabei aber nicht so ganz bei der Sache und deswegen gab's die EV. Der meinte dann nur salopp Pech gehabt. Dazu kam dann die Gefahr von ernsthaften Konsequenzen mit der Hochschule - angedrohter Rauswurf, obwohl es die Hochschule ja nix angeht/anging. Also habe ich mich dort dünne gemacht, bin nur zu den Prüfungen erschienen und halt mittlerweile fertig.

Und dazu halt das Problem mit den Kosten. Die werte Dame hat Prozesskostenhilfe bekommen und ich nicht. Es war ja schon ein Problem die 1.000 € aufzutreiben, was letztlich nur über Kredit ging. Wie hätte ich da die veranschlagten 3.000 € bei Niederlage aufbringen sollen???

Mittlerweile lebe ich wegen psychischen Problemen (= Ergebnis von oben weil ich Angst habe nochmals in eine solche Situation zu kommen und daher jedweden Kontakt zu Mitmenschen meide) vereinsamt und gehe halt nicht mehr weg. Ergo wäre das Geld nun nicht mehr das große Problem.

Normalerweise wollte ich bereits letztes Jahr, sprich nach meinem Abschluß, dagegen vorgehen. Allerdings wurde damals ja angegeben, dass wir beide studieren und sie war letztes Jahr mitten in den letzten Prüfungen und ich wollte vermeiden, dass man mir dann einen Strick daraus dreht, dass ich ausgerechnet jetzt dagegen vorgehe um sie am Abschluß zu hindern - war halt schön blöd von mir!

Jetzt ist natürlich das Problem, dass bald 2 Jahre vergangen sind. An den Beweisen hat sich allerdings nichts geändert, da ich ja nur ihre Briefe und keine lebenden Personen als Zeugen habe.

Eingereicht bei Gericht wurden damals von der Gegenseite: eidesstattliche Versicherung Antragstellerin, Bruchstücke eines vertraulichen Gespräches von mir mit der Frauenbeauftragten (Verletzung der Schweigepflicht), eine Kopie "des" Briefes an den damaligen Freund und eine weitere eidesstattliche Versicherung einer angeblich auch von mir belästigten Frau (es ging um fünf Emails!). Zum Zeitpunkt der EV war diese zweite angeblich belästigte Dame schon lange Exmatrikuliert - daher auch sehr komisch wie man diese aufgetrieben hat um den Ausdruck zu unterschreiben???

Mein Anliegen ist es halt wieder ein normales Leben mit ruhigem Gewissen führen zu können - sprich ne Bestätigung, dass ich nix falsch gemacht habe, da die Briefchen von ihr eindeutig was anderes aussagen wie die eidesstattliche Erklärung und wenn es geht wieder mein Geld zurück.

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#5
 Von 
guest123-103
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 50x hilfreich)

weissnix,

sei mir nicht böse. Aber Deine Geschichte klingt mir -ich will es vorsichtig sagen- zu wirr konstruiert, als daß ich auch nur ein Quentchen davon glauben mag.

Ein Anwalt, der sagt Pech gehabt? Ja und warum hast Du Dir dann keinen anderen genommen, wenn doch alles so falsch war? Wenn nämlich alles so falsch war, hättest Du die HV gewinnen können und müssen und keine Kosten gehabt. Also, wo ist das Problem?

Sorry und nimm es mir nicht übel, aber diese Kiste stinkt.

Ich hoffe, es ging "nur" um Belästigung und nicht um das, was meist noch danach folgt...

<I>Es war damals sofort für jeden klar, dass beim Antrag der EV wichtige Details von der Antragstellerin nicht genannt worden sind.</I>

Wem bitte schön soll das klar gewesen sein? Dem Gericht? War der Richter/die Richterin dabei? Deinem Anwalt? War der dabei? Ihre Anwältin? War die dabei?

Also wirklich ....Ich glaube, Du solltest das alles artig auf sich beruhen lassen. Befolge die EV, laß die Frau(en) in Ruhe und gut isses. Die EV gilt ja nun schließlich nicht für jede Person, die auf der Welt ist.

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#6
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

"...weil ich Angst habe nochmals in eine solche Situation zu kommen und daher jedweden Kontakt zu Mitmenschen meide..."

Hast du Angst vor dir selber bzw. deinem unkontrollierbaren Verhalten?
Dann mach mal ne Therapie!

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#7
 Von 
weissnix05
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Hast du Angst vor dir selber bzw. deinem unkontrollierbaren Verhalten?
Dann mach mal ne Therapie!


Ich habe darauf vertraut, dass die Briefchen bzw. eher das Geschriebene so gemeint war wie es da stand und dabei wurde ich nur schamlos ausgenutzt.

Seither habe ich Angst, dass es mir wieder so passieren könnte, dass sich Andere einen Spaß mit mir erlauben, ich dies aus "Verliebtheit" nicht mitbekomme und es nochmal soweit kommt.

Wie soll ich das beschreiben? Es war nicht so wie beim Ausgeben eines Drink in der Disco, wo es um's Geldsparen geht, sondern man hat an der Reaktion und den Briefchen gemerkt, dass ihr meine Geschenke etwas bedeutet haben.

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#8
 Von 
weissnix05
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Ein Anwalt, der sagt Pech gehabt? Ja und warum hast Du Dir dann keinen anderen genommen, wenn doch alles so falsch war? Wenn nämlich alles so falsch war, hättest Du die HV gewinnen können und müssen und keine Kosten gehabt. Also, wo ist das Problem?


Das Problem nennt sich Hochschule! Noch vor dem Anwaltsschreiben hatte ich eine Privataudience beim Rektor, der mir zu verstehen gab, dass er mich rauswerfen will.

quote:
Ich hoffe, es ging "nur" um Belästigung und nicht um das, was meist noch danach folgt...


Ich habe ihr Geschenke gemacht, Gedichte geschrieben und nicht mehr. Es war auch keine Überhäufung, sondern immer so, dass sie jederzeit hätte NEIN sagen/schreiben können. Ich bin ihr auch nicht auf die Pelle gerückt (also nicht wie manche unterstellen würden extra Kurse besuchen nur weil sie dort ist), Telefonnummer hatte und habe ich nicht - also auch hier Fehlanzeige.

quote:
Wem bitte schön soll das klar gewesen sein? Dem Gericht? War der Richter/die Richterin dabei? Deinem Anwalt? War der dabei? Ihre Anwältin? War die dabei?


Mehrere Mitstudenten und auch Mitstudentinnen wußten davon und sahen auch wie sie mit den Geschenken umging und, dass sie Briefchen hinterlies. Keiner von denen konnte das Unheil nachvollziehen.

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#9
 Von 
weissnix05
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

So, habe jetzt mal den Ordner rausgekramt und gebe ein Beispiel:

Beispiel einer Begründung im Antrag zur EV:
Zitat: "In regelmäßigen Abständen legte der Antragsgegner der Antragstellerin ..... Trotz mehrerer expliziter Hinweise der Antragsstellerin ..... hielt der Antragsgegner an seiner Vorgehensweise fest."

Mir gegenüber schrieb die nette Antragsstellerin allerdings:
Ein Zitat von vielen möglichen: Ich bin immer froh, wenn ich ..... Sie sind sehr schön....."

In der eidesstattlichen Versicherung sieht die Auslassung dieser Tatsache dann so aus: "Die darin enthaltenen tatsächlichen Angaben sind zutreffend und vollständig dargestellt. Es ist nichts ausgelassen oder hinzugesetzt, was mit der Sache zu tun haben und von Bedeutung sein könnte." und "Der Wahrheit entspricht es auch, dass ich Herrn ..... mehrfach ausdrücklich aufforderte, Schenkungen und Zuneigungsbekundungen mir gegenüber zu unterlassen."

Aha, die Danksagung und Bestätigung wie schön meine Geschenke sind also für die Sache nicht von Bedeutung??? Und wo bitte steht da was von Unterlassung??? Zur Erinnerung: "Ich bin immer ....." -> also auch nicht einmal Danke und dann bitte nie wieder!

Oder z. B. "Seit Herbst 2002 schickt der Antragsgegner der Antragsstellerin - Auflistung diverser Güter - nach Hause....." Der Witz dabei: es war genau ein Weihnachtsgeschenk, nicht mehr und nicht weniger und die Adresse habe ich erst kurz vor Weihnachten erfahren......

So zieht sich das durch den ganzen Antrag der EV.

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#10
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Sodele.... und die dumme Teufelin weiß nu gar nicht, was du eigentlich willst......
Du gehst der Tante auf die Nerven und hast die entsprechenden "Beweismittel" nicht eingereicht. Oder von wem wurden diese "vorenthalten" ? Vom Anwalt? Dann hätte man ihn darauf ansprechen können, bzw. bei der Anhörung selbst darlegen können.
Wieso willst du das Geld für die Geschenke zurückhaben? Viele Beziehungen ( oder Nicht-Beziehungen ) zerbrechen - und wenn sich da jeder die Kohle für seine Geschenke zurückholen wollte, wären die Gerichte überlastet. In welcher Zeitspanne hast du denn dem Mädel diese Geschenke im Wert von 6000 EU gemacht. Wenn ich mal so zurückdenke, habe ich in den letzten 20 Jahren nicht solch hochwertige Artikel geschenkt bekommen, um auf diese Summe zu kommen. Ich bin da zwar kein Maßstab aber vielleicht sollte man dies unter "Dummheit" verbuchen und den Mund halten, bevor noch weitere Kosten und Ärger auf einen zukommen?
Iss ja schön, dass sämtliche Studenten und Studentinnen von den "Dankessagungen" wussten - aber dann muss man diese auch gegebenfalls VORLADEN lassen!!!
So hat der Richter eben deiner Exfreundin ( war er überhaupt deine Freundin? ) geglaubt und fertig! Ich - an deiner Stelle - würde es dabei belassen, um nicht noch mehr Kosten zu verursachen. Zumal man auch die Zeitspanne zwischen 2003 und heute sehen sollte ( der Richter tuts bestimmt )! Deine löbliche Ausrede, du hättest sie "verschonen" wollen, weil sie mitten in den Prüfungen stand, wird dir da wohl wenig weiterhelfen. Eher wird sie der Belustigung aller Beteiligten dienen, denk ich.
Und wegen deiner gravierenden psychischen Krankheit, die aus dieser Sache resultierte, solltest du wirklich einen Therapheuten aufsuchen. Wer so schnell das " Vertrauen an die Menschheit " verliert, braucht m.E. dringend professionelle Hilfe.

Lieber weissnix,
bei der nächsten Frau einfach nicht gleich mit zu exclusiven Geschenken anrücken - dann klappts auch! Ein Diamantring im Wert von 2000 EU tuts doch auch erstmal oder?

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#11
 Von 
weissnix05
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Du gehst der Tante auf die Nerven und hast die entsprechenden "Beweismittel" nicht eingereicht. Oder von wem wurden diese "vorenthalten" ? Vom Anwalt? Dann hätte man ihn darauf ansprechen können, bzw. bei der Anhörung selbst darlegen können.


Es gab keine Anhörung. Die Antragstellering hat drei Seiten Text und zwei Eidesstattliche Versicherungen beim LG eingereicht und mehr nicht. Noch am gleichen Tag erging die EV und am Tag drauf hatte ich diese im Briefkasten.

Bei den Geschenken handelte es sich vornehmlich um verderbliche Ware und Stofftier. Wenn sie von diesen wirklich genervt war hat sie diese garantiert nicht aufgehoben.

quote:
Wieso willst du das Geld für die Geschenke zurückhaben? Viele Beziehungen ( oder Nicht-Beziehungen ) zerbrechen - und wenn sich da jeder die Kohle für seine Geschenke zurückholen wollte, wären die Gerichte überlastet. In welcher Zeitspanne hast du denn dem Mädel diese Geschenke im Wert von 6000 EU gemacht.


Es geht nicht um die Geschenke, sondern um die mir auferlegten Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von ca. 1.000 €. 6.000 € betrug der beantragte Streitwert vor Gericht.

quote:
So hat der Richter eben deiner Exfreundin ( war er überhaupt deine Freundin? ) geglaubt und fertig! Ich - an deiner Stelle - würde es dabei belassen, um nicht noch mehr Kosten zu verursachen. Zumal man auch die Zeitspanne zwischen 2003 und heute sehen sollte ( der Richter tuts bestimmt )! Deine löbliche Ausrede, du hättest sie "verschonen" wollen, weil sie mitten in den Prüfungen stand, wird dir da wohl wenig weiterhelfen.


Es waren jeweils "Sie's". Mein Anwalt schrieb der gegnerischen Anwältin, dass die Begründungen nicht nachvollziehbar seien, weil dies nicht den schriftlichen Beweisen entspricht und viele Aussagen der Eidesstattlichen Versicherung daher nicht zutreffen und sogar widersprüchlich sind. => ohne kostspielige Hauptverhandlung war damals nichts zu machen. Und ohne Geld geht das halt nunmal nicht.

Des Weiteren habe ich bereits oben geschrieben, dass die Antragsstellerin durch die Zurückhaltung wichtiger Fakten viele Sympathisanten gefunden hat. Es bestand das große Risiko, dass sich trotz der Beweislage einige wichtige Personen weiterhin auf die Seite der Antragsstellerin stellen und ich Zwangsexmatrikuliert würde wegen angeblicher Gefahr für Studenten/innen. Und bei nur noch zwei offenen Prüfungen sicher ne super Sache???

PS: Auf meine Fragen weiß ich leider immer noch keine Antwort:

- werden die Kosten der EV auf die Kosten der Hauptverhandlung angerechnet?

- Anwalt (diesmal ein engagierter) oder Anwältin (versteht vielleicht eher die Psyche der Antragsstellerin)?

- Fachanwalt für Familienrecht oder Strafrecht?

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#12
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

Alos ich versteh die ganze Sachlage irgendwie nicht ganz?! Ich versuch mal, das, was ich herausgelesen habe, zu filtern:

Es existiert eine einstweilige Verfügung gegen einen ehem. Studenten und zwar seit 2003. Diese EV wurde wg. Belästigung erlassen. Es ging um einen Streitwert von € 6000.-- ?! Gerichtskosten in Höhe von € 1000.-- sind entstanden und mußten vom Beklagten getragen werden. Der Beklagte will nun nach geraumer Zeit eine Wiederaufnahme erreichen, da er der Ansicht ist, das wichtige Beweismittel unterdrückt wurden und sein damaliger Anwalt nicht korrekt gearbeitet hat. Der Sinn und Zweck dieser Aktion hat sich mir allerdings noch nicht erschlossen?!
Weissnix - was willst du erreichen?! Um was bitte gehts dir eigentlich? Irgendwie krieg ich deine Beweggründe nicht mit?! Willst du die
€ 1000.-- Gerichtkosten zurückhaben? Was soll das für ein Streitwert von € 6000.-- gewesen sein? Hat die Klägerin Schmerzensgeld haben wollen oder was? Dann bist du m.E. mit den Gerichtskosten und der EV ganz gut weggekommen. Uns wieso redest du von : Vertrauen verloren?! Wenn ich die Geschichte richtig verstanden habe, hast du Aufmerksamkeiten und geschenke einer Angebeteten zukommen lassen, die dies hingenommen hat bis zu dem Zeitpunkt, als du ihre Wohnadresse harausgefunden hast. Sie hat dir also weder ihre Adresse noch ihre Tel.Nr. gegeben und du hast dir eingebildet, sie will was von dir?! Ihr wurds zuviel als auch noch bei ihr daheim "Geschenke" von dir auftauchten und sie hat sich mit der EV gewehrt. Finde ich an und für sich völlig normal. Inwiefern hast du "Vertrauen verloren"?! Ich bin mir ehrlich gesagt nicht ganz sicher ob du nur einen leichten Knacks hast oder schon unter erweiterten Wahnvorstellungen leidest?!

SIE wollte nichts von dir und hatte Angst, nachdem du ihre Adresse herausgefunden und sie auch daheim belästigt hast. Für dich mag das ja vielleicht harmlos gewesen sein - für die junge Frau wohl eher weniger?! Inwiefern hat sie Beweismittel unterschlagen?! Inwiefern hat sie dein "Vertrauen" missbraucht?!

Sorry - ich möchte mich anschliessen un dir raten: vergiss die Sache und lass dich psychologisch betreuen.

lg
Julchen

-----------------
"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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#13
 Von 
weissnix05
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Alos ich versteh die ganze Sachlage irgendwie nicht ganz?! Ich versuch mal, das, was ich herausgelesen habe, zu filtern:


Habe die Beweggründe doch schon angegeben?!?

Seh es mal so: mir wird zur Last gelegt eine weibliche Person massiv belästigt zu haben. Wie das bei Menschen halt so ist wird gerne und viel getratscht und so habe ich ein unsichtbares Schild auf dem Rücken "belästigt Frauen". Was denkst Du denken Firmen über einen die davon Wind bekommen??? Die haben doch Angst, dass ich ein gestörtes Verhältnis zu Frauen habe und daher geht die Angst um, dass sich solche Vorfälle dort wiederholen werden. Auch bringen selbst 1000 Unschuldsbegundungen von mir nichts, denn jeder sagt "ja wenn Sie unschuldig sind, warum haben sie dann das alles einfach so hingenommen?". Sprich auch wenn die EV aufgrund falscher eidesstattlicher Versicherungen erfolgt ist wird die EV als glaubwürdiger gehalten wie meine ehrlichen Aussagen und Beweise.

Alleine schon die Rufschädigung durch die Verbreitung von einseitig geschönten Geschichten durch den Umkreis der Antragsstellerin und der darauf bereits resultierende Schaden auf meiner Seite ist imens.

Oben wurde mir ja ein Link zu einem anderen Thread mit ähnlichen Thema gezeigt. Dort hieß es "Amtsgericht" (= niedriger Streitwert = niedrige Kosten) - in meinem Fall hat man sich gleich an's LG gewandt um einen hohen Streitwert anzuführen und damit die Chance, dass es zum Hauptverfahren mit Offenlegung der ganzen Beweise kommt sehr gering ist. Sprich die Antragsstellerin weiß ganz genau das sie auch eine hohe Mitschuld an der Endsituation hatte. Nur mal als Randbemerkung, könnte ja z. B. der Richter fragen?: "Wenn sie die Adresse des Beschuldigten kannten und sie seine Schenkungen nicht mehr ertragen wollten -> warum haben Sie ihm dies nicht schriftlich als Einschreiben mitgeteilt???" - Und spätestens an dem Punkt scheiden sich die Geister a) Angst b) pure Rachegelüste c) war sie etwa Mittel zum Zweck für Leute, die mich schädigen wollten???

Es weiß wohl nur sie selbst, aber darum geht es nicht. Damit ich wieder ein normales Leben führen kann muss diese Anschuldigung und die dadurch entstandene Rußschädigung weg. Und zusätzlich hätte ich gerne den mir entstandenen finanziellen Schaden ersetzt.

Spinnt das Teil doch mal weiter und ihr könnt erahnen wie es mir geht..... was kommt als nächstes von einer anderen Person??? Es wird immer so sein, dass diese EV im Raum steht und damit wird jeder versuchen mich in eine Schublade zu stecken und den Rest kann sich ja jeder denken. Oder nach dem alten Reim: "wer einmal lügt, der lügt immer" usw. usw.

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#14
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

na ja - wenn du meinst. Dann such dir einen Anwalt und roll die Geschichte wieder auf. Ich persönlich bin allerdings der Ansicht, dass man das Ganze unter Jugendfehltritt abhaken sollte und gut is. Ich glaub auch nicht, dass die Sache dir ewig nachhängen wird - es sei denn, du trittst sie selbst immer wieder breit. Wenn du nie wieder in diesem Sinne auffällig warst, wirst du auch in keine "Schublade" gesteckt.

lg
Julchen

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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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#15
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Ich kann zwar deine Fragen nicht beantworten,habe aber den Verdacht,dass deine eigentliche Frage lautet:
Wie kann ich wieder "normal" leben?
Und ob die mit einem juristischen Sieg und 1000 Euro beantwortet sein würde,möchte ich bezweifeln...
Manchmal ist es besser,den juristischen Aspekt einer Sache loszulassen und sich dem psychologischen Hintergrund zuzuwenden!
Fragen:
Warum ist MIR das passiert?
Was kann ich tun,damit es nicht wieder passiert?

-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12302.03.2013 22:34:54
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 0x hilfreich)

lieber ichweissvonnix05

ich glaube, du hast ein paar grundsätzliche dinge im leben nicht verstanden

geschenke, wie der name schon sagt, VERSCHENKT man, sei es, um jemanden eine freude zu machen, oder man braucht sie selbst nicht mehr oder was immer

wenn man an geschenke gegenleistungen des "beschenkten" knüpft, ist es ein deal, eine investition

du siehst deine gaben an das junge mädel wohl als investition und nicht als geschenk...du forderst entsprechende gegenleistungen (aufmerksamkeit, sex, liebe?) und als deine erwartungen nicht erfüllt wurden, verlangst du deine investitionen zurück...geschäft geplatzt, oder wie?

sei dankbar für die lektion, die dir das leben erteilt hat und entdecke die wahre magie des schenkens

lg, jake





-----------------
"was du verschenkst, bleibt immer dein eigen...was du behältst, ist für immer verloren"

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#17
 Von 
weissnix05
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
du siehst deine gaben an das junge mädel wohl als investition und nicht als geschenk...du forderst entsprechende gegenleistungen (aufmerksamkeit, sex, liebe?) und als deine erwartungen nicht erfüllt wurden, verlangst du deine investitionen zurück...geschäft geplatzt, oder wie?


Davon redet doch keiner.

Es geht darum, dass diese Geschenke gern genommen wurden und Frau sich darüber gefreut hat.

Als Dank hat sie mir dann ne EV reingewürgt, welche ich mit ca. 1.000 € bezahlen durfte. Ihre netten Briefchen hat sie beim Antrag für's Gericht netterweise, wohl weil sie wußte dass es bei Angabe selbiger nicht gehen wird, weggelassen.

Sie hat mich ja geradezu ermuntert und aufgefordert ihr Geschenke zu machen, wovon sie später nichts mehr wissen wollte - obwohl ich es schriftlich nachweisen kann.

Aber was eines wundert mich: warum versteht mich keiner???

Ich will den mir entstandenen Schaden durch die auf Falschaussagen beruhende EV zurück. Ich will endlich wieder ohne Angst später nochmals so einen Mist mitmachen zu müssen fremde Leute ansprechen können. Ich will endlich wieder unbehelligt weggehen können, ohne mit der Angst leben zu müssen, dass ich hinterher ne Vorladung bekomme weil "sie" mich gesehen und hat und deswegen einen Schreck bekam. Ist das etwa verwerflich???

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#18
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

tjaa mein lieber weissnix...

es gibt aber nun mal keine Garantien im Leben...

und "Tote" soll man bekanntlich ruhen lassen...

was willst Du denn wirklich?

Absolution?
Rehabilitation?

sags mal der Tante Träne ;)

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#19
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

Lieber IchWeissNix,

diese Geschichte kannst du jemandem erzählen, der die Milch im Drahtkorb holt!

Bevor irgendjemand zur Polizei rennt und per Gerichtsbeschluss eine Einstweilige Verfügung erwirkt, ist ein wenig mehr vorgefallen, als eine reine "Geschenkeübergabe"! Ich glaube auch nicht, dass sie dich regelrecht ermuntert hat, ihr Geschenke zu machen. Sie hat sich lediglich nicht gewehrt und sich artig bedankt. Erst als es ihr zuviel wurde - Adresse rausgefunden, Geschenke nach Hause geschickt usw. - hat sie sich eine weitere Belästigung deinerseits verbeten. Ich glaub auch nicht, dass sie dich nie aufgefordert hat, sie in Ruhe zu lassen - du wirst es bloss nicht verstanden haben!

Wenn du die Geschichte wieder aufrollen willst - tu, was du nicht lassen kannst! Ist dein Bier!
Warum ich dich nicht verstehe? Ganz einfach: so nen Verehrer wie dich hatte ich auch schon mal - und den wünsch ich keinem! Ich konnt ihn mir allerdings noch nicht mal mit ner EV vom Hals schaffen! Er hat dann versucht, mich mit Gewalt zu "bekommen" und sitzt jetzt in der geschlossenen Psychiatrie! Erwarte von mir bloss kein Verständnis für Stalker! Ich bin eh schon recht neutral geblieben, weil du ja immerhin mitbekommen hast, dass sie nix von dir will - auch wenns dich € 1000.-- gekostet hat.

So ganz verstanden hast dus aber anscheinend trotzdem nicht?! Ist aber dein Problem. M.E. brauchst du eher einen guten Psychister als einen guten Anwalt - aber jedem das seine!

lg
Julchen

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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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#20
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

"...Ich will endlich wieder ohne Angst später nochmals so einen Mist mitmachen zu müssen fremde Leute ansprechen können...."

Natürlich verstehe ich das!Wer nicht??
Aber das erreichst du doch nicht mit juristischen Auseinandersetzungen und "Recht bekommen" (und Geld).
Für dieses Ziel ist das nebensächlich!
Das Problem ist in deinem Kopf!

-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
weissnix05
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Sie hat sich lediglich nicht gewehrt und sich artig bedankt.


Es handelt sich immer noch um einen Menschen mit gewisser geistiger Reife und nicht um einen Teeny der mitnimmt was er mitnehmen kann oder ein Hundchen.

Um das ganze mal aus einem anderen Blickwinkel zu sehen: wenn ich der Beschenkte gewesen und kein Interesse an dem "warum, weshalb, wieso" gehabt hätte, hätte ich gleich die Schnauze voll gehabt und mich der unerwünschten Gaben entledigt/liegen gelassen und sie nicht noch schön gehortet und dem Schenkenden Briefchen geschrieben. Und gerade der Punkt "nach Hause geschickt" -> dann hätte man doch einfach dem netten Überbringer sagen können "ich verweigere die Annahme" und die Sachen wären zurückgegangen.

quote:
Er hat dann versucht, mich mit Gewalt zu "bekommen"


Siehe oben: ich bin nicht blöd!!!

Der Ablauf war: Geschenk - Antwort - Geschenk - usw. Sprich: wenn keine Antwort von ihr gekommen wäre oder eine Ablehnung => Ende der Geschicht.

Es war auch immer eine Distanz da. Also nicht wie man unterstellen könnte, dass ich versucht habe bei jeder Gelegenheit in ihrer Nähe zu sein oder ähnliches. Es war nur die Geschichte mit den Geschenken. Körperliche Kontakte jeglicher Art (also auch nur schon Händeschütteln bei Empfängen) gab es ebenfalls nicht. Wenn mal ne Unterhaltung stattfand war mindestens nen Meter Abstand, meistens sogar noch andere Personen dazwischen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
weissnix05
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ach ja: ich denke wir brauchen hier jetzt aber nicht die ganze Geschichte breittreten.

Mir ging es ja nur darum was für einen Anwalt oder vielleicht besser eine Anwältin (versteht eventuell eher das Verhalten der Antragsstellerin) für meinen Fall besser wäre.

Und auf diese Frage hab ich leider immer noch keine Antwort erhalten :-(((

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

weissnix -
Sorry - aber ich glaub dir kein Wort! Aus welchem Grund sollte ein normaler Mensch einem anderen ständig Geschenke machen? Ohne weiteren Kontakt, ohne freundschaftlichen Hintergrund, ohne Hintergedanken? Sei mir nicht bös - aber das wär mir auch unheimlich gewesen. Vielleicht nicht am Anfang - auf Dauer aber mit Sicherheit! Die junge Dame musste doch mit Recht an deinem Verstand zweifeln!

Aber ok - mach, was du willst. Und die Frage nach dem besten Anwalt stellst du am besten gleich einem Anwalt. Gibt hier eine Seite mit dem Titel: Frag einen Anwalt. Vielleicht kann dir ja einer behilflich sein. Obwohl ich immer noch der Meinung bin, du solltest das Geld lieber in einen Psychiater investieren.

lg
Julchen

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"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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#24
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

mein lieber weissnix, wenn Du dat arme Mädchen nur annähernd so uneinsichtig weiter gepiesakt hast, wie Du hier auf Deiner dusseligen EV rumreitest...

dann habe ich vollstes Verständnis und hötte Dir vermutlich ein noch höheres Zwangsgeld aufgebraten

es gibt schon komische Leute und ich dachte immer nur uns begegnen die

p.s. julchen wir hatten neulich auch so eine unsterblich verliebte, obwohl sie meinem LP noch nie begegnet war *schulterzuck*

sind wohl die Zeichen der Zeit

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#25
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

nee träne - so seltsame Leute gibts überall - in jeder Gesellschaftsschicht und in jeder Altersklasse! - Und ich hab auch ein "besonderes Händchen" dafür , stets mitten in die Sch... zu langen :) Wahrscheinlich steht mir einfach "seelischer Mülleimer" auf der Stirn geschrieben. Hab wohl bei der Verteilung von Geduld einmal zu oft "HIER" geschrieen. :)

Zu den "Zeichen der Zeit" kann ich nur sagen, dass im Computerzeitalter anscheinend bei einigen die Fähigkeit zur "normalen" verbalen Kommunikation abhanden gekommen ist - ebenso wie die soziale Kompetenz.

lg
Julchen

-----------------
"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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#26
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

jaja das virtuelle Leben :-)

naja Julchen, Kopp hoch auch wenn der Hals dreckig ist, oder wie war das ? ;)

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#27
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

wie wärs mit "Augen zu und durch" ?! :)

lg
Julchen

-----------------
"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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#28
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo zusammen!
Ich durfte auch einmal so ein "Exemplar" zu meiner Bekanntschaft zählen. Der hat einfach nüscht gemerkt! Egal, was man tat!
Hätte ich es drauf angelegt, hätte der Typ mir bestimmt noch n Reihenhaus in Blankenese gekauft.
Dieser Mann hat permanent genervt. Anrufe, Besuche, Geschenke, Einladungen und Briefchen. ( SMS gab es damals noch nicht ).
Um ihn für den Moment "abzuschütteln" hab ich anfänglich auch kleinere Geschenke angenommen. Und wenn er mir UNBEDINGT beim Renovieren helfen will, nachdem ich ihm gesagt hatte, dass er das nun wirklich nicht müsse und er bloß keine "Gegenleistung" erwarten soll - OK! Er wusste schliesslich immer, was Sache ist.
Ich war zum Schluß auch kurz davor, eine EV zu veranlassen. Gott sei es gedankt, das er wenig später eine 18jährige ( er war damals 35 ) gefunden hat, die ihm aus der Hand fraß!!

@weissnix,
du hast noch keine Antwort auf deine Frage mit dem Anwalt und der Kostenverrechnung bekommen. Bzgl. des Anwalts kann dir wohl auch niemand was verbindliches sagen, da man dies nicht pauschal beantworten kann. Sollte auch dir klar sein oder? Was die Kostenverrechnung angeht - Keine Ahnung! Aber nochmals: Strebe besser keine Hauptverhandlung an! Du buddelst nur ab und hast später noch mehr Kosten an der Backe!
Die Frau wollte- und will dich nicht und wird dich wohl auch nie wollen! Die Geschenke schreib ab - ebenso wie die Gerichtskosten! Lern draus und gehe an die nächste Liebschaft vielleicht etwas anders ran.

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#29
 Von 
Julla
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 272x hilfreich)

@ teufelin

ich seh schon - wir hatten alle schon mal son Extrem-Exemplar an der Backe :)

lg
Julchen

-----------------
"... und Erstens komt es anders als man(n) Zweitens Drittens denkt "

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#30
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Scheint so, Julchen,
aber falls das noch einmal passieren sollte, würd ich sofort eine EV verhängen lassen. Den Stress mach ich nicht noch einmal mit!

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