Hallo,
habe soeben Post bekommen und errreiche meine Anwältin jetzt nicht (Samstag).
Ich war mit einer Frau verheiratet welche mich zum Zeugungszeitpunkt des Kindes über 4 Jahre betrogen hat, auch eine Spermiogramm zeigt das ich viel zu wenig und verformte Samen habe und nur bedingt bis gar nicht Zeugungsfähig bin.
Nun bin ich geschieden und es läuft eine Vaterschaftsanfechtung vor Gericht.
Vor 7 Wochen war ich, am vom Gericht Beauftragten Gesundheitsamt wegen der Speichelprobe.
Ich habe bis vor 2 Monaten immer schön brav Unterhält in voller Höhe bezahlt, vor 2 Monaten riet mir meine Anwältinn den Unterhalt einzustellen da ich ihn nicht zurück bekommen würde!!! Jetzt habe ich eine Manung direkt vom Gegenanwalt (ohne meine Anwältin anzuschreiben) bekommen mit der Drohung auf einstweilige Verfügung!
Nun meine Fragen: Bekommt der Anwalt diese Verfügung?-wie lange dauert es bis zur Pfänding?-wieviel können die Pfänden? ( der zurückbehaltene Unterhalt liegt hier bei mir auf einem Sparkonto). Vor 7 Wochen war der Test wann erfahre ich über meine Anwältin das Ergebniss?
Meine Ex ist vor zwei Wochen verzogen, neue Zuständigkeit vom Gericht, bleibt das am alten Gericht oder wird das Verlagert?
Danke für jede Hilfe
Gruß
Einstweilige Verfügung trotz Vaterschaftsklage
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
besteht ein Unterhaltstitel?
edy
Nein besteht nicht
-- Editiert von Inso am 10.03.2018 12:21
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Da kein Unterhaltstitel besteht, kann die Gegenseite nicht pfänden und versucht es so über die EA.
Lass sie machen, Du bietetst dann an, den geforderten Betrag bei der Hinterlegungsstelle zu hinterlegen. Dem Antrag müsste stattfgegeben werden.
Die Hinterlegung ist das Mittel der Wahl um den Rechtsfrieden zu sichern und die berechtigten Belange beider bis zum Ausgang des Vaterschaftsanfechtungsverfahrens zu wahren.
Du kommst dann in der Zeit nicht an das Geld ran, die Gegenseite auch nicht.
Ausgekehrt wird erst wenn das Urteil rechtskräftig ist.
Berry
Ich frag mich, warum die medizinische Aufarbeitung so lange dauert. 8 Wochen, da sollte jetzt ein Ergebnis da sein. Vielleicht hat die Gegenseite das Ergebnis schon, Du nur noch nicht wegen des Urlaubs der RA. Wirklich nichts zahlen, sondern ansparen, gegebenenfalls hinterlegen. Und dann abwarten, bis die Anwätin wieder da ist.
wirdwerden
Aber bisher waren es doch nur 7 Wochen.Zitat:8 Wochen, da sollte jetzt ein Ergebnis da sein.
Vielleicht auch nicht. Wenn sie es hätte, dann sollte man doch vermuten, dass sie in ihren Schriftsätzen auch irgendwo Bezug dazu nimmt. Oder dass Sie sich erinnern sollte, dass der Vater nur wegen (zunächst) berechtigter Zweifel an der Vaterschaft nicht gezahlt hatte, nach dem Ausräumen dieser Zweifel dann aber wohl zahlen wird. Warum sollte die Gegenseite sich ohne Not in ein gerichtliches Verfahren stürzen wollen?Zitat:Vielleicht hat die Gegenseite das Ergebnis schon
Ist die RAin denn überhaupt im Urlaub?Zitat:Du nur noch nicht wegen des Urlaubs der RA
Dieser Rat ist doch sehr gewagt, wo doch eine gesetzliche Zahlungspflicht besteht.Zitat:Wirklich nichts zahlen
Das macht er doch bereits.Zitat:sondern ansparen
Auch das macht er doch bereits. Die von der Gegenseite gesetzte Frist wird doch wohl kaum weniger als 48 Stunden betragen. Die Vorstellung, dass er hier vor der Erreichbarkeit der Anwältin (vermutlich doch am Montag) eine Überweisung tätigt, scheint realitätsfremd zu sein.Zitat:Und dann abwarten, bis die Anwätin wieder da ist.
Allerdings versucht die Gegenseite zur Zeit (oder gibt dieses zumindest vor), sich genau diesen Titel zu beschaffen.Zitat:Da kein Unterhaltstitel besteht, kann die Gegenseite nicht pfänden
Von wem? Von dem Familiengericht wohl nicht. Dieses folgt nur Anträgen, die gesetzlich vorgesehen sind. Gesetzlich vorgesehen ist aber nunmal, dass der rechtliche Vater dem Kind Unterhalt zu zahlen hat. Nicht irgendeiner Hinterlegungsstelle.Zitat:Du bietetst dann an, den geforderten Betrag bei der Hinterlegungsstelle zu hinterlegen. Dem Antrag müsste stattfgegeben werden.
Gegenwärtig hat das Kind das berechtigte Belang, nicht verhungern zu müssen. Dafür sind Unterhaltszahlungen an das Kind das Mittel der Wahl.Zitat:Die Hinterlegung ist das Mittel der Wahl um den Rechtsfrieden zu sichern und die berechtigten Belange beider bis zum Ausgang des Vaterschaftsanfechtungsverfahrens zu wahren
Ja, das bleibt beim alten Gericht, wenn die Vaterschaftsanfechtung dort schon läuft.Zitat:bleibt das am alten Gericht oder wird das Verlagert?
Das klingt etwas unseriös. Die Frage, ob das mit § 12 BORA zu vereinbaren ist, muss zumindest gestellt werden.Zitat:Jetzt habe ich eine Manung direkt vom Gegenanwalt (ohne meine Anwältin anzuschreiben) bekommen mit der Drohung auf einstweilige Verfügung!
Ganz allgemein vermte ich, dass die Gegenseite hier ein unseriöses Ziel verfolgt (das aber möglicherweise mit dem Gesetz auf ihrer Seite.
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