Einstweilige Verfügung trotz Vaterschaftsklage

10. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Inso
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 4x hilfreich)
Einstweilige Verfügung trotz Vaterschaftsklage

Hallo,

habe soeben Post bekommen und errreiche meine Anwältin jetzt nicht (Samstag).
Ich war mit einer Frau verheiratet welche mich zum Zeugungszeitpunkt des Kindes über 4 Jahre betrogen hat, auch eine Spermiogramm zeigt das ich viel zu wenig und verformte Samen habe und nur bedingt bis gar nicht Zeugungsfähig bin.
Nun bin ich geschieden und es läuft eine Vaterschaftsanfechtung vor Gericht.
Vor 7 Wochen war ich, am vom Gericht Beauftragten Gesundheitsamt wegen der Speichelprobe.
Ich habe bis vor 2 Monaten immer schön brav Unterhält in voller Höhe bezahlt, vor 2 Monaten riet mir meine Anwältinn den Unterhalt einzustellen da ich ihn nicht zurück bekommen würde!!! Jetzt habe ich eine Manung direkt vom Gegenanwalt (ohne meine Anwältin anzuschreiben) bekommen mit der Drohung auf einstweilige Verfügung!
Nun meine Fragen: Bekommt der Anwalt diese Verfügung?-wie lange dauert es bis zur Pfänding?-wieviel können die Pfänden? ( der zurückbehaltene Unterhalt liegt hier bei mir auf einem Sparkonto). Vor 7 Wochen war der Test wann erfahre ich über meine Anwältin das Ergebniss?
Meine Ex ist vor zwei Wochen verzogen, neue Zuständigkeit vom Gericht, bleibt das am alten Gericht oder wird das Verlagert?

Danke für jede Hilfe

Gruß

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

besteht ein Unterhaltstitel?

edy

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#2
 Von 
Inso
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 4x hilfreich)

Nein besteht nicht

-- Editiert von Inso am 10.03.2018 12:21

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Da kein Unterhaltstitel besteht, kann die Gegenseite nicht pfänden und versucht es so über die EA.

Lass sie machen, Du bietetst dann an, den geforderten Betrag bei der Hinterlegungsstelle zu hinterlegen. Dem Antrag müsste stattfgegeben werden.

Die Hinterlegung ist das Mittel der Wahl um den Rechtsfrieden zu sichern und die berechtigten Belange beider bis zum Ausgang des Vaterschaftsanfechtungsverfahrens zu wahren.

Du kommst dann in der Zeit nicht an das Geld ran, die Gegenseite auch nicht.
Ausgekehrt wird erst wenn das Urteil rechtskräftig ist.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ich frag mich, warum die medizinische Aufarbeitung so lange dauert. 8 Wochen, da sollte jetzt ein Ergebnis da sein. Vielleicht hat die Gegenseite das Ergebnis schon, Du nur noch nicht wegen des Urlaubs der RA. Wirklich nichts zahlen, sondern ansparen, gegebenenfalls hinterlegen. Und dann abwarten, bis die Anwätin wieder da ist.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
8 Wochen, da sollte jetzt ein Ergebnis da sein.
Aber bisher waren es doch nur 7 Wochen.

Zitat:
Vielleicht hat die Gegenseite das Ergebnis schon
Vielleicht auch nicht. Wenn sie es hätte, dann sollte man doch vermuten, dass sie in ihren Schriftsätzen auch irgendwo Bezug dazu nimmt. Oder dass Sie sich erinnern sollte, dass der Vater nur wegen (zunächst) berechtigter Zweifel an der Vaterschaft nicht gezahlt hatte, nach dem Ausräumen dieser Zweifel dann aber wohl zahlen wird. Warum sollte die Gegenseite sich ohne Not in ein gerichtliches Verfahren stürzen wollen?

Zitat:
Du nur noch nicht wegen des Urlaubs der RA
Ist die RAin denn überhaupt im Urlaub?

Zitat:
Wirklich nichts zahlen
Dieser Rat ist doch sehr gewagt, wo doch eine gesetzliche Zahlungspflicht besteht.

Zitat:
sondern ansparen
Das macht er doch bereits.

Zitat:
Und dann abwarten, bis die Anwätin wieder da ist.
Auch das macht er doch bereits. Die von der Gegenseite gesetzte Frist wird doch wohl kaum weniger als 48 Stunden betragen. Die Vorstellung, dass er hier vor der Erreichbarkeit der Anwältin (vermutlich doch am Montag) eine Überweisung tätigt, scheint realitätsfremd zu sein.


Zitat:
Da kein Unterhaltstitel besteht, kann die Gegenseite nicht pfänden
Allerdings versucht die Gegenseite zur Zeit (oder gibt dieses zumindest vor), sich genau diesen Titel zu beschaffen.

Zitat:
Du bietetst dann an, den geforderten Betrag bei der Hinterlegungsstelle zu hinterlegen. Dem Antrag müsste stattfgegeben werden.
Von wem? Von dem Familiengericht wohl nicht. Dieses folgt nur Anträgen, die gesetzlich vorgesehen sind. Gesetzlich vorgesehen ist aber nunmal, dass der rechtliche Vater dem Kind Unterhalt zu zahlen hat. Nicht irgendeiner Hinterlegungsstelle.

Zitat:
Die Hinterlegung ist das Mittel der Wahl um den Rechtsfrieden zu sichern und die berechtigten Belange beider bis zum Ausgang des Vaterschaftsanfechtungsverfahrens zu wahren
Gegenwärtig hat das Kind das berechtigte Belang, nicht verhungern zu müssen. Dafür sind Unterhaltszahlungen an das Kind das Mittel der Wahl.


Zitat:
bleibt das am alten Gericht oder wird das Verlagert?
Ja, das bleibt beim alten Gericht, wenn die Vaterschaftsanfechtung dort schon läuft.

Zitat:
Jetzt habe ich eine Manung direkt vom Gegenanwalt (ohne meine Anwältin anzuschreiben) bekommen mit der Drohung auf einstweilige Verfügung!
Das klingt etwas unseriös. Die Frage, ob das mit § 12 BORA zu vereinbaren ist, muss zumindest gestellt werden.

Ganz allgemein vermte ich, dass die Gegenseite hier ein unseriöses Ziel verfolgt (das aber möglicherweise mit dem Gesetz auf ihrer Seite.

2x Hilfreiche Antwort

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