Der Vater meiner Tochter möchte jetzt nach 11 Jahren in die Geburtsurkunde eingetragen werden - zum Zeitpunkt der Geburt waren wir nicht zusammen und als ich ihn damals fragte, ob er eingetragen werden wolle, hat er sich geweigert - 11 Jahre her -; Hat es einen Nachteil für meine Tochter, wenn ich ihn jetzt eintragen lasse (Die Vaterschaft wurde eh durch das Jugendamt festgestellt)
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Eintragung Geburtsurkunde
18. Oktober 2008
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Frage vom 18. Oktober 2008 | 11:40
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Eintragung Geburtsurkunde
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#1
Antwort vom 18. Oktober 2008 | 13:50
Von
Status: Schüler (269 Beiträge, 89x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 18. Oktober 2008 | 17:36
Von
Status: Schüler (186 Beiträge, 107x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 22. Oktober 2008 | 20:10
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
In der Geburtsurkunde steht "Vater unbekannt"... hab ich jetzt Nachteile, kann er mir da das Sorgerecht wegnehmen??
Wäre lieb von Euch bald zu hören .)
#4
Antwort vom 22. Oktober 2008 | 20:15
Von
Status: Junior-Partner (5207 Beiträge, 920x hilfreich)
Nein Manu,
dein Sorgerecht kann dadurch nicht gefährdet werden.
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
#5
Antwort vom 23. Oktober 2008 | 21:45
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für eure prompte Antwort.. Hat mir schon was weitergeholfen. Muss beim Eintragen dann der Vater dabei sein oder genügt dass, wenn ich es alleine mache..
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