Einvernehmliche Scheidungsfolgevereinbarung bei Versorgungsausgleich?

26. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
pubai
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einvernehmliche Scheidungsfolgevereinbarung bei Versorgungsausgleich?

Hallo zusammen,
Ich habe 2 Fragen zum Thema Versorgungsausgleich. Ich bin lebe seit 3 Jahren von meiner Frau getrennt, wir sind insgesamt jetzt 8 Jahre verheiratet, 5 Jahre waren wir davon tatsächlich ein Paar.
Bis auf den Versorgungsausgleich haben wir alles außergerichtlich und freundschaftlich geklärt, somit wird es keinen Unterhalt und auch keinen Vermögensausgleich geben, da sind wir uns einig.

1. Beim Versorgungsausgleich haben wir uns zusammen geeinigt, das wir den auch nur für die 5 Jahre Partnerschaft geltend machen wollen. Das Gericht würde aber automatisch die vollen 8 Jahre anrechnen. Wie machen wir das? Brauchen wir dafür 2 Anwälte? Müssen wir das vorher notariell bestätigen lassen? Gerne würden wir die Scheidung so kostengünstig und unkompliziert abwickeln, wir verstehen uns nach wie vor super und sind uns eigentlich in allen Punkten völlig einig.

2. Kann man im Vorhinein irgendwo berechnen lassen, wie hoch der Versorgungsausgleich ausfallen wird? Optimal wäre, hier mal beide "Szenarien" durchrechnen zu lassen, was bedeutet monetär 5 Jahre und was die 8 Jahre. Gibt es hier stellen die das machen?

DANKE!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Wenn ihr euch wirklich in allem einig seid, dann könnt ihr natürlich einen gemeinsamen Anwalt nehmen. Allerdings kann ein Anwalt immer nur einen Mandanten vertreten. Also entweder dich oder deine Frau. Und dieser Anwalt kann dann vor Gericht die notwendigen Erklärungen für den jeweils anderen Ehepartner mit abgeben. Aber er vertritt immer nur die Interessen seines Mandanten, der ihn auch bezahlt.

Wenn also alles unproblematisch ist, dann kann man damit Kosten sparen.

Wenn ihr den Versorgungsausgleich nur für die ersten fünf Jahre der Ehe durchführen wollt und auf den Ausgleich für die restlichen drei Jahre verzichtet, dann könnt ihr das über euren Anwalt so beantragen. Das Gericht wird das berücksichtigen. Aber es wird keine Alternativrechnung durchführen.

Denn so ein Versorgungsausgleich kann - abhängig davon wie viele Rentenkassen beteiligt sind und wie viele Lebensversicherungen ihr abgeschlossen habt - recht aufwändig werden. Euer Anwalt wird das möglicherweise überschlägig und unverbindlich machen aber vermutlich nicht unentgeltlich. Fragt ihn ganz einfach.

Wenn die Anzahl der Rentenversicherungsträger überschaubar ist, dann könnt ihr die anschreiben. Die sollten euch für ihren jeweiligen Bereich die Zahlen nennen können.

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