Elektro-Firmenwagen in der Unterhaltsberechnung

12. Mai 2026 Thema abonnieren
 Von 
Ansgar4711
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)
Elektro-Firmenwagen in der Unterhaltsberechnung

Hallo in die Runde,

aktuell liegen meine Unterlagen zur Berechnung des Kindesunterhalts (2 Kinder) beim Jugendamt, meine Exfrau hat eine Beistandschaft für die Kinder beantragt.

Heute habe ich Post erhalten, der Mitarbeiter vom JA möchte zur Ermittlung des geldwerten Vorteils den Dienstwagenüberlassungsvertrag meines Firmenfahrzeugs haben und die geschätzten privat gefahrenen Kilometer.

Dieses Vorgehen konnte ich so nirgendwo lesen. Bisher war ich ausgegangen, dass der relevante geldwerte Vorteil ja aus den Gehaltsbescheiden ersichtlich ist.

Folgendes interessiert mich dazu, vielleicht könnt Ihr helfen:

1. Ist dieses Vorgehen (Dienstwagenüberlassungsvertrag) üblich? Bin ich verpflichtet, die geforderten Unterlagen zur Verfügung zu stellen? Oder verweise auf die Gehaltsbescheide, aus denen der geldwert Vorteil hervorgeht?
2. Auf welche Weise wird der Vorteil denn dann mittels des Dienstwagenüberlassungsvetrags gerechnet? Ist das Ergebnis ggf. sogar geringer als mit der 1% Regelung?
3. Wie wird generell mit Elektrofahrzeugen (so eins habe ich) umgegangen, die ja nur mit 0,25% statt 1% steuerlich angesetzt werden? Der erscheinende geldwerte Vorteil ist ja entsprechende nur ein Viertel des "normalen" Wertes.
4. Werden km zur Arbeit (die ja auch angesetzt werden) nicht berücksichtigt in der herkömmlichen Berechnungsmethode?

Vielen Dank für Eure Hilfe, das Schreiben irritiert mich etwas.

Ansgar




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3413 Beiträge, 1146x hilfreich)

Zitat (von Ansgar4711):
Bin ich verpflichtet, die geforderten Unterlagen zur Verfügung zu stellen?
Man kann diese Frage immer anders angehen. Alles, was man nicht vorlegt, wird halt von der Gegenseite zum Nachteil ausgelegt. Ohne Ü-Vertrag darf der Gläubiger davon ausgehen, dass der Dienstwagen vollumfänglich privat genutzt werden darf.

Zitat (von Ansgar4711):
Ist das Ergebnis ggf. sogar geringer als mit der 1% Regelung?
Das wäre z.B. möglich, wenn der Ü-Vertrag gar keine Privatnutzung vorsieht. Genau dann wäre es aus Schuldnersicht dumm, den Vertrag nicht vorzulegen.

Zitat (von Ansgar4711):
Wie wird generell mit Elektrofahrzeugen (so eins habe ich) umgegangen, die ja nur mit 0,25% statt 1% steuerlich angesetzt werden?
Dazu gibt es bisher keine mir bekannte Rechtsprechung.

Zitat (von Ansgar4711):
Werden km zur Arbeit (die ja auch angesetzt werden) nicht berücksichtigt in der herkömmlichen Berechnungsmethode?
Sinnvoll ist es diese Hausnummer komplett vom Einkommen abzuziehen und dann aber keine berufsbedingten Aufwendungen zu berücksichtigen. Die andere Variante wäre es im Einkommen zu belassen, dafür aber berufsbedingte Aufwendungen für Fahrtkosten abzuziehen.

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13463 Beiträge, 4809x hilfreich)

Zitat (von Ansgar4711):
...aktuell liegen meine Unterlagen zur Berechnung des Kindesunterhalts (2 Kinder) beim Jugendamt,

Wenn Du Dein bereinigtes Netto nicht selbst "recht genau" ermitteln kannst, kann ich Dir nur den Rat geben, Deine Unterlagen unter den Arm zu klemmen und die Berechnung von Deinem Anwalt durchführen zu lassen, bzw. die kommende Berechnung des Jugendamtes von diesem prüfen zu lassen.

Auf die Berechnungen durch das Jugendamt, würde ich mich genauso viel verlassen, wie auf eine der Gegenseite.

-- Editiert von User am 12. Mai 2026 14:30

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ansgar4711
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

Danke erstmal für Eure Antworten.

Ich habe ferner gelesen, dass man es darlegen kann, wenn man privat ein solches teures Fahrzeug wie den Dienstwagen nicht fahren würde (wäre bei mir so).
Aktueller Listenpreis Dienstwagen knapp 60.000 Euro. Vor deder Beförderung für ich einen Golf Variant für 17.000 Euro.
Macht es Sinn, das direkt anzugeben oder nicht?

Danke nochmals und einen schönen Abend Euch!

Ansgar

PS: Nach dem Listenpreis fragt das JA übrigens nicht, wie die Berechnung erfolgt, ist mir immer noch nicht klar...lediglich privat gefahrene km sind erfragt.

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#4
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3413 Beiträge, 1146x hilfreich)

Wenn das Jugendamt beispielsweise die 150 € aus diesem Fahrzeug direkt als geldwerten Vorteil ansetzt, würde ich ganz sicher nicht mitteilen, dass es sich um ein 60T € E-Auto handelt.

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