Eltern - Unterhalt - 26tes Lebensjahr (;

18. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
Philipp Christian Demuth
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Eltern - Unterhalt - 26tes Lebensjahr (;

Sehr geehrte Freunde,

ich habe einige Fragen und hoffe das ihr/Sie sie mir beantworten könnt.

1. Sind meine Eltern gesetzlich verpflichtet, mir Auskunft über ihre Gehälter zu geben?

2. Hat mein Vater nicht mit gespaltener Zunge gesprochen, als er sagte, dass ab dem sechsundzwanzigsten Geburtstag eines Kindes seiner Eltern, die Eltern nicht mehr unterhaltszahlungspflichtig sind?

3. Gibt es milde, gesetzesfreie Wege, meinen Eltern das mir laut Dortmunder Schriften wahrscheinlich zustehende Geld aus dem Kreuz zu leiern?

Ich bin für jede Schrift dankbar.

Philipp Ch. Demuth

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Demuth,

Fragen (1) und (2):

Ihre Eltern sind Ihnen zur Auskunft über ihre finanzielle Situation verpflichtet, wenn sie Ihnen zum Unterhalt verpflichtet sind.

Generell sind die Eltern dem Kind unterhaltsverpflichtet, wenn das Kind bis zum 27 Lebensjahr noch eine schulische Ausbildung (z.B. Universität) geniesst.

Daneben kann eine Unterhaltsverpflichtung auch aufrechterhalten werden, wenn das Kind weiterhin bedürftig ist (z.B. wegen Behinderung etc.)

Meine Fragen an Sie:

(1) Aus welchem Grund sind Ihnen Ihre Eltern denn immer noch mit 26 Jahren unterhaltspflichtig?

(2) Aus welchem Grund wollen Sie eine weitere Unterhaltsverpflichtung?

Mit freundlichen Grüßen,

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Philipp Christian Demuth
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Herr/Dame Bobo!

Ich krieg´ deswegen noch Unterhalt, weil ich eine schulische Ausbildung (!) zum Wirtschaftsassistenten mit Schwerpunkt Fremdsprachen und Korrespondenz mache.
Aha, es ist also doch nicht der sechsundZwanzigste sondern der 7undzwanzigste Geburtstag. Tja, so kann man sich irren.
Auf jeden Fall vielen Dank für Ihre Informationen.

PCD.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Gern geschehen.

Mit freundlichen Grüßen,

0x Hilfreiche Antwort

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