Eltern beantragten kein Kindergeld

17. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
go581462-56
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eltern beantragten kein Kindergeld

Servus,

folgende Situation bereitet mir Probleme:
Die Mutter meiner Freundin hat von einem unbekannten Zeitpunkt (aber vor mind. 10 Jahre) an kein Kindergeld mehr für meine Freundin und ihren Bruder bekommen, da sie benötigte Unterlagen nicht nachgereicht hat. Sie hatte das Anrecht darauf und h, hat sich allerdings einfach nicht darum gekümmert. Die ganze Zeit über nahm sie immer wieder Geld von dem Konto meiner Freundin und deren Bruder, um das fehlende Kindergeld zu vertuschen. Sie hat es jahrelang niemandem erzählt, bis es vor circa einem halben Jahr mal herausgekommen ist, wobei es sie es bis heute nicht zugibt, es allerdings nachweislich belegbar ist. Tausende Euro sind meiner Freundin und ihrem Bruder im Nachhinein also verloren gegangen. Der Vater ging die Zeit über davon aus, dass alles einwandfrei funktioniert. Meine Freundin ist mittlerweile 20 Jahre alt, ihr Bruder noch 17. Unsere Fragen diesbezüglich sind:
Gibt es irgendeine Möglichkeit zumindest an einen Teil des Geldes zu kommen?
Oder ist es möglich der Mutter rechtlich entgegenzutreten?

Wir sind für jede Antwort dankbar.

LG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Die ganze Zeit über nahm sie immer wieder Geld von dem Konto meiner Freundin und deren Bruder, um das fehlende Kindergeld zu vertuschen. Und das kam jetzt woher? Denn kein Kindergeld zu beantragen ist jetzt erstmal das gute Recht eines Kindergeldberechtigten - die Leistung steht den Eltern zu, nicht den Kindern.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Wenn die Mutter fehlende finanzielle Mittel mit dem Vermögen der Kinder ausgeglichen und dabei ihre Vertretungsmacht sittenwidrig ausgenutzt hat, könnte sich durchaus ein Schadensersatzanspruch nach den §§ 1642, 1664 BGB ergeben. Das wird man mit einem Rechtsanwalt absprechen müssen.

Kindergeld kann man rückwirkend nur 6 Monate erhalten.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

.... und die Eltern sind nicht verpflichtet, welches zu beantragen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hambre
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 74x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
.... und die Eltern sind nicht verpflichtet, welches zu beantragen.


Richtig, aber wenn sie auf die Beantragung des Kindergeldes verzichten, dann dürfen sie nicht ersatzweise auf das Vermögen der Kinder zugreifen.

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