Eltern drohen mit ernsten Konsequenzen bei Auszug

4. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
DoubleCracker
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eltern drohen mit ernsten Konsequenzen bei Auszug

Einen wunderschönen guten Abend,
Ich bin seit einem halben Jahr 18, mache Abitur und bin in der 13 und habe nun endlich vor auszuziehen und alleine zu wohnen.
Der Hauptgrund dafür ist einerseits, dass meine Eltern mich in allen Lebensbereichen kontrollieren und meine Rechte einschränken ( sie öffnen meine Post, erkundigen sich ohne mein Zustimmen bei meinen Lehren über mich, spioniern mir nach und mischein sich in gesundheitliche Fragen ein)
, weswegen ich mich jetzt von ihnen abkapseln will und mein Lebe nin ruhe Leben möchte...
Nun haben sie aber gesagt, dass sobald ich ausziehe, sie meine Schulleiterin kontaktieren würden und ihr alles mögliche von mir erzählnen würden und meine Freunde alle anrufen, um die eltern zu warnen, was für ein schlechtes kind ich doch sei (!)
In meinen Augen grenzt das an Kontrollwahn und irgendwie möchte ich mich jetzt dagegen wehren, da ich niche möchte, dass meine Eltern meine Freunde, bzw. deren Eltern anrufen, da ich sowas als sehr demütigend empfinde.
Meine Frage ist nun, wie ich mich dagegen wehren kann und wo ich mir unterstützung holen kann.
Vielen Dank im Vorraus

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

ich denke, du wärst im Forum Strafrecht besser aufgehoben.

Hier würdest du Infos zu evtl. Unterhaltsansprüchen bekommen.

Interessehalber: Wovon willst du leben?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119633 Beiträge, 39758x hilfreich)

Als erstes besorg dir mal ein Postfach beim örtlichen Postamt, damit die Post nicht bei den Eltern landet.


Zum einen würden sich Unterlassungsansprüche aus solchen Äußerungen herleiten lassen, zum anderen müsste man die Eltern auf angemessenen Unterhalt verklagen (Miete, Strom, Gas, Essen muss alles bezahlt werden).

Beides Aufgaben für einen Anwalt.

Einen Beratungsgutschein gibt es beim Amtsgericht, beantragen ist kostenlos.
Nicht mit der Post schicken lassen, solange du kien Postfach hast.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#3
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Zum einen würden sich Unterlassungsansprüche aus solchen Äußerungen herleiten lassen, zum anderen müsste man die Eltern auf angemessenen Unterhalt verklagen (Miete, Strom, Gas, Essen muss alles bezahlt werden).



Mal langsam...

Wenn es denn mit einem Auszug klappt, hat der junge Mann nicht unendliche Geldmengen zur Verfügung, sondern einen Unterhaltsanspruch von 640,- pro Monat. Angerechnet wird das Kindergeld in Höhe von 164,-. Bleiben also 476,- die er bekommen kann, wenn a) Leistungsfähigkeit besteht und b) keine weiteren Unterhaltspflichtigen vorrangig sind.

Wobei mich schon interessieren würde, ob es einen konkreten Grund für dieses Kontrollverhalten der Eltern gibt. Einfach so aus blauem Dunst heraus - das glaub ich nämlich nicht.

gruß azrael



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#4
 Von 
guest-12316.11.2009 09:23:59
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 43x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119633 Beiträge, 39758x hilfreich)

Ziehen wir mal 250 EUR für ein WG-Zimmer 'mit allem' (also Strom, Heizung, Wasser, Betriebskosten, DSL) ab, bleiben noch satte 390 EUR/Monat über.
Das dürfte für einen 18-jährigen in der Erstausbildung reichen.

Mit angemessen meinte ich nicht die Miete für ein 4-Zimmer-Loft mit Whirlpool und Dachterasse plus angepasste 'Nebenkosten', das war etwas missverständlich formuliert.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#6
 Von 
guest-12316.11.2009 09:23:59
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 43x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Lara-Jolie
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 22x hilfreich)

Anspruch auf Unterhalt von den Eltern haben sie nur, wenn sie eine Ausbildung machen oder Studieren (man kann beim Bafög Amt einen Antrag auf Vorausleistungen stellen, wenn die Eltern zahlen müssten bzw. können, aber nicht wollen).
Unter genannten Umständen würde ich persönlich auch sofort ausziehen wollen ihre Eltern brauchen psychologische Hilfe.

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-- Editiert am 05.11.2009 20:19

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#8
 Von 
guest-12316.11.2009 09:23:59
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 43x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

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