Eltern getrennt - Ferienregelung

26. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
Schnecke1987
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Eltern getrennt - Ferienregelung

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage und hoffe es kann mir jemand weiterhelfen.

Vorab ein paar Infos:
Mein Freund hat eine 6-Jährige Tochter, welche bei der Mutter lebt und am Wochenende und Teil der Ferien bei uns ist. Er zahlt ganz normal gem. Tabelle Unterhalt.
In den vergangenen Jahren (bevor sie erneut von ihrem jetzigen Mann schwanger wurde) "mussten" wir die Tochter in den Pfingstferien des Kindergartens nehmen, da sie da anscheinend keinen Urlaub bekam. Haben wir auch gemacht. Als "Ausgleich" haben wir den Zeitraum für die Sommerferien ausgesucht (sie hatte den ersten Teil der Kindergartenferien und wir die 3. Woche sowie noch 1-2 Wochen hintendran gehängt).
Nun kam es eigentlich aufgrund eines anderen Themas zum Streit mit ihr (kaputte Kleidung sowie zu kleine/große Schuhe der Tochter, aber das ist ein anderes Thema) und nun meint sie den Urlaub zukünftig festlegen zu müssen und wir müssen uns nach ihrem Plan richten. Sie hat nun die kompletten Schulferien (die Tochter ist nun in der 1. Klasse) hälftig aufgeteilt und möchte nun jährlich wechseln. 1 Jahr haben wir die 1. Woche Ostern, im Jahr drauf die 2. Woche. Das gleiche mit Pfingsten, den Sommerferien, Herbstferien, Fasnach etc. Wir möchten aber keinen fixen Plan für die nächsten zig Jahre, weil wir (also mein Freund und ich) unseren Urlaub zusammen nehmen möchten und ich jetzt noch nicht sagen kann, wie ich in 2 Jahren Urlaub bekomme. Man muss sich ja logischerweise mit den Kollegen etc im Betrieb absprechen. Mein Freund ist selbständig, da ist es etwas einfacher. Wie seht ihr das? Kann sie das uns vorschreiben? Von einem Freund haben wir mitbekommen, dass das so nicht geht. Hat da jemand Erfahren gemacht oder kennt sich aus? Und muss er komplett die Hälfte der Ferien übernehmen? Versteht mich nicht falsch, wir lieben sie und nehmen haben sie sehr gerne bei uns. Aber der Urlaub reicht nicht für die ganze Ferienzeit aus und er ist nun mal der Unterhaltszahler und sie für die Betreuung zuständig. Ich hoffe ich drücke mich richtig aus.

Danke euch schon mal.

Viele Grüße

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 42x hilfreich)

Wie wir das sehen ist leider völlig unerheblich.
Ihr müsst euch einigen.
Vorschreiben kann keiner von euch etwas.

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

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#2
 Von 
Schnecke1987
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir/er wollten es vernünftig mit ihr klären und uns einigen. Allerdings lässt sie 0 mit sich reden und besteht darauf, dass ihr festgelegter Plan die nächsten Jahre so gilt und fertig. Absolut nicht kompromissbereit. Denn unsere letzte Möglichkeit ist das Thema dann halt bei der Schlichtungsstelle beim Jugendamt zu klären, obwohl wir da eigentlich nicht hin wollten. Und bevor wir da hingehen dachte ich, ich frage mal hier, falls schon mal jemand ein ähnlichen Fall hatte.

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#3
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1388 Beiträge, 522x hilfreich)

Zitat (von Schnecke1987):
Denn unsere letzte Möglichkeit ist das Thema dann halt bei der Schlichtungsstelle beim Jugendamt zu klären, obwohl wir da eigentlich nicht hin wollten.


Ich weiss, dass du olgendes nicht hören willst.
Das muss ER klären. Auch beim JA wird er alleine stehen, du darfst nicht mit um Gespräch, wenn nicht alle Beteiligten damit einverstanden sind.

Nun zu deiner Frage:
Zitat (von Schnecke1987):
ich frage mal hier, falls schon mal jemand ein ähnlichen Fall hatte.


Vor Gericht ist es bei Umgangs- und Ferienregelungen durchaus inzwischen üblich, dass sie sehr konkret fomuliert sind. Und da ist es durchaus häufig so, dass gerade die Ferien und hohen Feiertage im jährlichen Wechsel festgeschrieben werden. Also Sommerferien 1. Hälfte Mama, 2. Hälfte Papa in gerade Jahren, umgekehrt in den ungerade Jahren. Pfingsterien in gerade Jahren bei Papa, Herbst bei Mama und in ungeraden Jahren umgekehrt. Ostersonntag, 2 Feiertag und Silverster in Jahr 1 bei Mama dafür Ostermontag, Heiligabend und 1, Feiertag bei Papa, in Jahr 2 umgekehrt. Ebenso verhält es sich mit den Wochenenden.

Ihr, eigentlich er, müssen natürlich gar nix. Er kann auch sagen, ich kann nur 3 Wochen Ferien abdecken, weil ich mit meiner Partnerin auch alleine mal Urlaub machen will. Kein Problem. Er wird sie weder jedes 2. Wochenende, noch die hälftigen Ferien nehmen müssen. Was daraus werden kann ist dann seine Sache. Beschweren ,wenn dan das Kind nicht merh so häufig kommen wird/will, ist dann auch nicht.
Realistisch gesehen werdet ihr eststellen, dass spätestens mit 13, die Papazeiten nicht mehr besonders spannend sind und immer mehr in den Hintergrund geraten. Ob es sich für 6 Jahre lohnt sich zu streiten muss jeder selber wissen.

Es gibt auch Väter, die sich die Finger danach lecken würde soviel Zeit mit ihren Kindern verbringen zu düren und denen es völlig egal wäre, wenn das nach einem starren, verlässlichen Plan stattfinden würde


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#4
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1380 Beiträge, 153x hilfreich)

Zitat (von Schnecke1987):
Und muss er komplett die Hälfte der Ferien übernehmen?


Auch wenn er es nicht muss: Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein - er ist der Vater des Kindes.

Zitat (von Schnecke1987):
Aber der Urlaub reicht nicht für die ganze Ferienzeit aus und er ist nun mal der Unterhaltszahler und sie für die Betreuung zuständig.


Lass den Unterhalt beiseite und rechne mal spaßeshalber mal aus, was die Mutter an Betreuung leistet und stell es dem gegenüber, was der Vater an Betreuung leistet.

Und dann versetz dich in die Lage der Mutter und frag dich, ob du das so toll fändest, wenn es dein Kind wäre.

Wie gesagt, ich finde es selbstverständlich, dass man sich wenigstens die Ferien teilt.

Das Mädchen ist eh schon mehr bei der Mutter, als beim Vater.

Zitat (von Schnecke1987):
Allerdings lässt sie 0 mit sich reden und besteht darauf, dass ihr festgelegter Plan die nächsten Jahre so gilt und fertig.


Irgendwas scheint vorgefallen zu sein, womit ihr sie verärgert habt...du hast da ja was angedeutet.

Wenn keine Einigung möglich ist, sollte dein Freund einen "Vermittler" einschalten.



-- Editiert von User am 27. September 2024 09:03

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39584 Beiträge, 14169x hilfreich)

Zunächst einmal solltest Du Dich völlig raus halten. Natürlich betrifft die Kinderbetreuung auch Dich. Aber zu viel Mitgerede durch den/die Next, das führt nur zu einer Verhärtung der Fronten.

So, nun zur Sache: Vater und Mutter haben offensichtlich viel Streit miteinander, über alles (Schuhe, Klamotten ...). Da funktionieren flexible Regelungen in der Regel nicht. Das wissen auch die Gerichte. Deshalb sind die eher starren Regelungen inzwischen in so Fällen Standard. Es sollte noch ein Zusatz in die Vereinbarung: was Ausnahmen sind und wie mit denen umzugehen ist. Auch etwa der Krankheitsfall.

Bitte weiter berücksichtigen, dass Umgangsregelungen immer, wirklich immer Regelungen auf Zeit sind. Die Bedürfnisse ändern sich, insbesondere auch die der Kinder. Aber, fangt doch mal an und schaut, ob es funktioniert.

wirdwerden

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17312 Beiträge, 9532x hilfreich)

Zitat (von Schnecke1987):
Kann sie das uns vorschreiben?

Nein.

Das Problem: Wenn es keine Einigung gibt, muss ein Gericht entscheiden.
Und das Gericht wird seine Entscheidung so fällen, dass es in Zukunft keinen Streit mehr gibt.
D.h. die Entscheidung des Gerichts wird mit 99% Wahrscheinlichkeit auf einen fixen Plan für die nächsten Jahre hinauslaufen, damit es keine Diskussionen mehr geben kann und die Ferien klar und eindeutig geregelt sind.
Eine flexible Regelung bietet jedes Jahr wieder Anlass für neuen Streit - das wird ein Gericht (realistisch) nicht mitmachen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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