diesen satz höre ich nur zu gerne, nur leider ist nicht bzw fast nie wirklich klar inwieweit man die eltern haftbar machen kann. die genaue rechts definition bzw ungenau eigentlich ist wie folgt:
ie Aufsichtspflicht erfüllt generell zwei Schutzzwecke:
1. Schutz der Minderjährigen vor Schäden aller Art, die ihnen durch sie selbst oder durch Dritte entstehen können,
2. Schutz außenstehender Dritter vor Schäden, die diesen von den Kindern zugefügt werden können.
nun aber was ist mit folgenden fall:
gemeinschafts miethaus.
kellertür befindet sich unmittelbar neben dem haupteingang,eine treppe führt direkt hinter der tür in den keller. vor der tür befindet sich die postkästen. selbst ein unbedachter erwachsener könnte durch zufälliges zurück tretten hinunter fallen.
diese besagte türe wird ständig offen gehalten durch einen keil.
nun da wir unseren kleinen sehr lieben und auch darauf bedacht sind das ihm nix passiert schliessen wir diese regelmässig und haben schon darauf hingewiesen. das er ständig runter laufen will.
er ist 14 monate alt.
wir denken ja nicht nur an die sicherheit für unser kind sondern auch an die eigene ein normal denkender mensch sagt normal nicht nein.
naja aber wir haben heute einen schriftstück an der tür pappen gesehen wodrauf steht eltern haften für ihre kinder.
inwieweit kann der spruch dort greifen?
und bin ich wirlklich in einen gemeinschafts miethaus alleine für solche unfälle (kind fällt runter querschnitz gelähmt im günstigsten fall) dann haftbar zu machen?
oder sind die anderen nicht auch irgendwo in der sorgfallts pflicht diese türe zu schlissen?
es ist ja auch eine potenzielle gefahr für alle irgendwo
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Eltern haften für ihre Kinder
28. März 2010
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Frage vom 28. März 2010 | 17:51
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Eltern haften für ihre Kinder
Notfall oder generelle Fragen?
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#1
Antwort vom 28. März 2010 | 22:27
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
Ein 14 Monate altes Kind muß ja so oder so ständig beaufsichtigt werden. Insofern greift hier die Aufsichtspflicht der Eltern voll.
Da es kaum einem anderen Mieter oder dem Vermieter zuzuordnen sein wird, wer die Tür denn da immer offen stehen lässt, wird die Verantwortung auch nicht zu teilen sein.
Wegen der offenstehenden Kellertür sollte der Vermieter kontaktiert werden. Dass Mieter die offen stehen lassen, dürfte auch nicht in seinem Interesse sein.
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