Eltern können und wollen keinen Unterhalt an volljährige Tochter zahlen

10. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
anonym111
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Eltern können und wollen keinen Unterhalt an volljährige Tochter zahlen

Ich bin 18 Jahre alt und lebe momentan noch bei meinen Eltern.

Ich werde allerdings sobald wie möglich von zuhause ausziehen, dies ist alternativlos. Zusammengefasst ergeben sich hierzu die folgenden Gründe:
1. Auf Grund einer seit über 2 Jahren bestehenden (aber bisher undiagnostizierten) Krankheit, die mich seitdem massiv in meinem Leben einschränkt (diesen Sommer alternativloser Schulabbruch, gravierende Einbußen in persönlichem Leben) bin ich auf verschiedene medizinische Therapien angewiesen; da mein Elternhaus äußerst peripher gelegen ist kann ich diese, wenn überhaupt, nur mit einem massiven Zeitaufwand (3h plus) erreichen; [ich bin angewiesen auf ÖPNV und dies ist das nahegelegenste Angebot]
2. Das familiäre Zusammenleben ist nicht ansatzweise harmonisch; emotionale Vernachlässigung seit der Kindheit: das was ich in meiner Psychotherapie aufarbeitete, erfahre ich zeitgleich auf ein Neues
3. Um eine Ausbildung/Studium/Arbeitsstelle zu finden müsste ich ohnehin umziehen; einen Führerschein + Auto kann ich mir nicht leisten, da meine Eltern mich auch hier nicht finanziell unterstützen
4. Selbst wenn ich gesund und damit aktiv sein könnte, wäre keine Nähe zu Freizeitaktivitäten/Freunden etc. gegeben
5. Nach Schüler-Bafög-Gesetz wäre auch mein damaliger Schulweg „unzumutbar" gewesen; jetzt könnte ich trotz Fernlehrgang keine Nachhilfe etc. erreichen

Der Umzug soll in die nächste Großstadt (Entfernung 20km) erfolgen, hier soll eine gemeinsame Wohnung mit meinem festen Freund bezogen werden. Es ergeben sich anteilige Kosten von höchstens 350€ für Miete inkl. Nebenkosten (inkl. Strom, GEZ etc.). Um die Geringhaltung jeglicher Kosten wird sich nach bestem Gewissen bemüht, so haben wir bereits einen Wohnberechtigungsschein.
Die Stadt ist auch meine spätere Studienstadt.

Mit zwangsweisem Abbruch der gymnasialen Oberstufe einer Regelschule mit der Fachhochschulreife, habe ich zeitgleich einen Fernlehrgang zum Abitur begonnen.
Um dies selbstständig finanzieren zu können habe ich einen 450€-Job angenommen.

Aus den zuvor genannten Gründen muss ich sobald wie möglich aus meinem Elternhaus ausziehen. Hierzu benötige ich finanzielle Mittel.
Meine Eltern haben allerdings wortwörtlich gesagt, dass sie mir keinen Unterhalt zahlen -wollen-, dies ebenfalls nicht wenn sie es ohne Probleme könnten.
Auch momentan fallen die Kosten die sie für mich an Naturalleistungen aufwenden kaum über die ca. 200€ Kindergeld.
Meine Eltern sind beide berufstätig und kommen auf ein gemeinsames Nettoeinkommen von mtl. ca. 4500€.
Theoretisch würde hier abzüglich der Selbstbehalte nach Düsseldorfer-Tabelle also reichlich Geld übrig bleiben um den Unterhalt für meinen minderjährigen Bruder und mich zu zahlen.
Praktisch zahlen meine Eltern allerdings so viel Geld an Krediten (Eigenheim, Auto etc.) ab, dass deren Konto selten im Positiven ist.
So einfach -können- sie mir also vermutlich auch keinen Unterhalt zahlen.

Ich befinde mich also in einer äußerst prekären Situation.

Hinzu kommt, dass meine Psychotherapeutin eine starke Notwendigkeit darin sieht, dass ich eine lange „Pause von allem" mache. D.h. von meinem Fernlehrgang, sowie von meinem forderndem Job. Die einzig denkbare Tätigkeit wäre hierbei noch ein neuer, stupider Job mit einem Gehalt von nicht mehr als 200-400€.
Ich befinde mich mittlerweile physisch und psychisch in einem Zustand absoluter Erschöpfung (Burnout), der scheinbar nur noch hierdurch aufgelöst werden könnte.
Jede andere denkbare Therapie wurde bereits erfolglos versucht.

Ich befinde mich jetzt in einem Zwiespalt zwischen Unterhaltsklage, ALG II und Sozialhilfe.

1. Ich weiß nicht, welche dieser Möglichkeiten sich am besten auf meine Situation anwenden lässt. Sind diese überhaupt anwendbar? Gibt es evtl. noch weitere?

2. Sind meine Eltern weiterhin unterhaltspflichtig, auch wenn ich meine schulische Ausbildung wegen Krankheit pausieren muss? Wird in dem Fall weiterhin Kindergeld gezahlt?

3. Würde sich das Arbeitsamt/Sozialamt die an mich gezahlten Leistungen bei meinen unterhaltspflichtigen Eltern in voller Höhe bzw. teilweise zurückholen?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Du bist nicht mehr priviligiert, wenn Du volljährig nicht mehr zu Hause lebst und wegen einer nicht diagnostizierten Krankheit (?) nichts tust.

Ein Unterhaltsanspruch besteht nur dann, wenn Du entweder in einer Ausbildung bist oder aber so schwer erkrankt, dass faktisch nichts mehr möglich ist. "Burn- out" ist nicht nur eine "Krankheit," die es nicht gibt, sondern schließt letztlich eine Ausbildung/Schulbesuch nicht aus. Damit sind die Eltern aus dem Spiel unterhaltstechnisch raus. Kindergeld könnte es (ganz vorsichtig formuliert) dann noch geben, wenn man ausbildungssuchend gemeldet ist, das wäre mit der Familienkasse zu klären.

Einen Anspruch auf ALG II sehe ich im Augenblick auch nicht. Bis 25 ist es Kindern zuzumuten, zu Hause zu leben. So Gesetz/Rechtsprechung. Es sei denn, das Jugendamt befürwortet einen Auszug von zu Hause. Diese Programme gibt es inzwischen wohl flächendeckend.

Also zunächst einmal schauen, wie bei Euch das Ganze durchorganisiert ist. Aber mach Dich von dem Gedanken frei, dass irgendjemand schon irgendwie für Dich zahlen muss. Dem ist nicht so.

wirdwerden

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#2
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Dein richtiger Ansprechpartner für die weitere Lebensperspektive ist der Sozialdienst des Jugendamtes. Wenn es zuhause unüberbückbare Probleme gibt, dann haben diese verschiedene ambulante und (teil-)stationäre Hilfeangebote, die dir ggf. eine Mischung aus notwendiger Behandlung und Wiedereinstieg in Schule/Ausbildung/Beruf ermöglichen können. Außerdem bräuchtest du vermutlich ohnehin deren Einschätzung, solltest du ALG II beantragen wollen, siehe Antwort #1.

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#3
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)

Spätestens vor Gericht würde ein Gutachten erstellt um zu prüfen ob du tatsächlich nicht in der Lage bist deine Ausbildung zielgerichtet fortzuführen.
solange du aber jetzt noch zur Schule gehst, sind deine Eltern dir unterhaltsverpflichtet. Zur Zeit kommen sie dem nach, indem sie dir Kost und Logis bieten...
Wenn du ausziehst, dann hast du Anspruch auf 735,- Euro im Monat. Da ist bereits das Kindergeld enthalten. Wenn du aufgrund der Entfernung zur Schule von Zuhause ausziehen musst, dann kannst du prüfen ob die gewählte Schulform Schülerbafög - würdig ist.
Wenn du allerdings ohne Diagnose die Schule abbrichst, dann werden deine Eltern die Unterhaltszahlungen einstellen, da dir kein Unterhalt zusteht!
Du solltest also erst einmal prüfen was nun genau deine Krankheit ist und was du dazu beitragen kannst um wieder gesund zu werden. Und auch wenn deine häusliche Situation schwierig ist, so steht es doch deinen Eltern frei dir weiterhin Kost und Logis zu bieten. Sie müssen also keineswegs deine Wohnung und dich finanzieren, wenn du unbedingt ausziehen willst, sie aber sagen: wir haben ein Zimmer für dich!
Vielleicht ist die häusliche Situation auch deswegen nur so schlecht, weil es dir gesundheitlich nicht gut geht?!
Bevor du also überstürzt ausziehst und keine finanziellen Mittel zur Verfügung hast (auch Kindergeld gibt es nur während der Ausbildung und wenn du dich ausbildungssuchend meldest).
vielleicht wäre vorläufig eine stationäre Aufnahme zu empfehlen? Sprich mit deiner Therapeutin darüber! Dann bist du erstmal raus aus dem Elternhaus und hast di Chance danach dein Leben wieder in den Griff zu bekommen...
https://www.anwalt.de/rechtstipps/ausbildungsunterhalt-fuer-krankes-kind_076182.html
https://www.frag-einen-anwalt.de/Unterhalt-fuer-volljaehriges-Kind-bei-scheinbarer-Arbeitsunfaehigkeit--f278183.html

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

@ kikijk: sie geht doch nicht mehr zur Schule, und die Fernschule (was immer das ist) will sie schmeißen.

wirdwerden

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#5
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)

Fernschule... Ist doch auch irgendwie eine Schule...?!

Zitat:
...habe ich zeitgleich einen Fernlehrgang zum Abitur begonnen...


Wenn man die Schule schmeißt (ohne "wirklich" krank zu sein), dann gibt es keinen Unterhalt mehr...
Wenn man das Abi über Fernstudium macht, dann kann man auch Bafög beantragen: https://abiturfernstudium.net/bafoeg/

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#6
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Zitat (von kikijk):
Fernschule... Ist doch auch irgendwie eine Schule...?!


Ja. Und genau an dem Irgendwie hängt es dann.

Ist es keine Vollzeitschule kann verlangt werden, dass eben neben der Schule gejobbt wird. Auf jeden Fall scheint es ja keine allgemeinbildende Schule zu sein.

Wobe ies auch sinnvoller sein kann, wenn man durch den Abgang aus der Oberstufe die Fachhochschulreife hat (je nach Bundesland) eben ein FSJ oder Jahrespraktikum zu machen, um das Fachabi zu haben. Wenn man nicht gerade Mediziner, Jurist oder so werden will, reicht das ja völlig aus

-- Editiert von ratlose mama am 10.12.2018 20:24

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#7
 Von 
anonym111
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten!

Mein Fernlergang ist ein staatlich zertifizierter Lehrgang, der auf das externe Abitur vorbereitet.
Hier bekomme ich regelmäßig Materialien zugeschickt, mit denen ich selbstständig lerne und bearbeitete Tests bzw. Klausuren einschicke, welche benotet werden.
Dieser Lehrgang ist normalerweise für berufstätige Erwachsene gedacht, die ihr Abitur nachholen wollen. Er ist also eigl. eine Teilzeittätigkeit.
Nur ich selbst nutze ihn als „Homeschooling-Alternative", also als Vollzeittätigkeit.
„Hausunterricht für Kranke" durch mein altes Gymansium wurde nicht genehmigt, da meine Krankheit noch nicht benannt wurde und deshalb keine Aussage über deren Verlauf gemacht werden kann.

Ob ich Anspruch auf Schüler-Bafög habe, habe ich bereits vor Fernlehrgangs-Beginn geprüft, dies ist nicht der Fall.
Auch bei meinem späteren Studium werde ich wegen des hohen Einkommens meiner Eltern keinen Anspruch auf Bafög haben.

Lediglich in den letzten 6 Monaten meines Fernlergangs habe ich Anspruch auf elternunabhängiges Schüler-Bafög. Dies ist allerdings, bestenfalls, in 2 Jahren soweit.

Ich habe selbstständig alles getan um eine Diagnose für meine Krankheit zu finden, und ich habe jede denkbare Therapiemöglichkeit ausprobiert.
Mein Krankheitsverlauf ist ärztlich dokumentiert, meine Ärzte müssen mir allerdings kommunizieren, dass sie nichts mehr für mich tun können.

Ich selbst bin gewillt ein gutes Abitur abzulegen, am liebsten ganz gewöhnlich an der Regelschule, aber hierfür ging es mir schlussendlich einfach gesundheitlich zu schlecht.
Ich bin genauso gewillt arbeiten zu gehen und für mich selbst zu sorgen, aber das ist in meiner jetzigen Lebenslage einfach nicht so möglich, wie ich es mir wünsche.

Meinen Eltern ist bewusst, dass ich leistungsorientiert bin und mich nicht auf einer vorgetäuschten Krankheit ausruhe. Auch während meiner Regelschulzeit habe ich in den Klausuren noch sehr gute Noten geschrieben, aber meine sporadische Anwesenheit war mit diesem System nicht vereinbar. Verantwortliche in der Schule nannten meine Situation „bedauerlich".

Der einzige mögliche Ausweg aus meiner Krankheit ist aus jetziger Perspektive der Auszug, denn momentan kann nur von einer somatoformen Störung ausgegangen werden.
Schon allein um die hierfür nötigen ambulanten Therapien erreichen zu können, benötige ich einen anderen Wohnort.
Meine Eltern zahlen mir derzeit nicht mals die Fahrkarte die ich brauche, um diese Maßnahmen zu erreichen. Mit meinen 18€ Taschengeld komme ich da auch nicht weiter.


Zusammengefasst befinde ich mich mit meinem Fernlehrgang in einer Vollzeittätigkeit, die ich alternativlos wählen musste. Das ist eine Schulausbildung, wie jede andere.
Das Problem ist, dass diese Tätigkeit normalerweise als Teilzeit- bezeichnet wird.
Mit meiner Krankheit bin ich (seit 2 Jahren) nicht dazu im Stande ein normales Leben zu führen. Mein Fernlehrgang und meine 10h-Arbeitswoche übersteigen meine Möglichkeiten. Meine Schmerzen lassen sich nicht mals vorübergehend für die Arbeitszeit medikamentös stillen.
Genau so wie ich meine Hoffnung auf unzählige Untersuchungen, Medikamente, Ernährunsumstellungen und Therapien gesetzt habe, muss ich meine Hoffnung jetzt auf den Ansatz meiner Psychotherapeutin setzen:
Eine Mischung aus ambulanten Therapien und dem Durchsetzen von Ruhe in meinem Leben.
Und damit bin ich darauf angewiesen diesen Ansatz auszuprobieren.

Meine Situation ist ungewöhnlich und nicht einfach zu durchblicken; aber letztendlich habe ich zumindestens das Recht auf den Versuch, aus dieser prekären Lage so unbeschadet wie möglich heraus zu kommen, sei es ideell, wie finanziell.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

All das, was Du jetzt hier noch geschrieben hast, ändert doch nichts an der juristischen Einschätzung. Ob die Fernschule anerkannt ist oder nicht, was an Deinen Eltern so unzumutbar ist, all das ist kein Freibrief für ein Leben auf Kosten des Steuerzahlers. Der Weg, auf dem Du es versuchen kannst, ist aufgezeigt.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
anonym111
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
All das, was Du jetzt hier noch geschrieben hast, ändert doch nichts an der juristischen Einschätzung. Ob die Fernschule anerkannt ist oder nicht, was an Deinen Eltern so unzumutbar ist, all das ist kein Freibrief für ein Leben auf Kosten des Steuerzahlers. Der Weg, auf dem Du es versuchen kannst, ist aufgezeigt.

wirdwerden


Nie war die Rede von einem „Leben auf Kosten des Steuerzahlers".
Da wo Andere in ähnlichen Situationen wie meiner Krankengeld, ALG, BAFÖG oder Sozialhilfe erhalten, frage ich, ob mir eine dieser oder eine ähnliche Hilfe vorübergehend zustehen könnte.
Und das immer mit dem Verweis auf meine eigentlich unterhaltspflichtigen Eltern.

Womöglich könnte ich mir den Bezug von, anteiligen, staatlichen Leistungen für 1 Jahr vorstellen. Aber das selbstverständlich mit dem Ziel dem Arbeitsmarkt in Zukunft so bald wie möglich frei zu stehen.

Dabei ist es selbstredend, dass ich so viel selbst verdiene, wie es in meinen Möglichkeiten steht.

Ja, ich verstehe:
Juristisch gesehen werde ich mich auf meine Einzelfallprüfung (Gutachten etc.) beziehen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von anonym111):
Lediglich in den letzten 6 Monaten meines Fernlergangs habe ich Anspruch auf elternunabhängiges Schüler-Bafög. Dies ist allerdings, bestenfalls, in 2 Jahren soweit.


Sie nennen es aber Vollzeit-Ausbildung. Andere Erwachsene machen diese Schule neben ihrer Berufstätigkeit. Finde den Widerspruch. Wenn Sie die Schule mit der Fachhochschulreife verlassen haben, sollten Sie nächstes Jahr das Abitur machen können.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Krankengeld und ALG I sind Versicherungsleistungen, da hat der Betroffene vorher eingezahlt. Anspruch auf Elternunterhalt gibt es nur, wenn man in einer Ausbildung steckt, außerdem haben die Eltern das Recht, zu entscheiden, ob sie diesen Unterhalt in Naturalien bezahlt (freie Kost und Zimmer) oder eben in gebündeltem Baren. Unter welchen Voraussetzungen ALG II bewilligt wird, das habe ich schon weiter oben geschrieben, siehe auch die Antwort von @ smogman.

WEr soll um des Himmels willen welches Gutachten für was anfertigen? Das ist kein ungewöhnlicher Fall, sondern ein Fall "NATO-einfach" wie sie täglich zu Tausenden über die Schreibtische der Involvierten marschieren. Junger Mensch will mit Lover zusammen ziehen, hält es zu Hause nicht mehr aus, kann aus was für Gründen auch immer seine Ausbildung nur teilweise oder gar nicht, jedenfalls nicht zielstrebig durchziehen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Nun ja .. eine Fernschule wird man auch im Elternhaus absolvieren können, da muss mann eben id sauren Apfel beißen und die heimische Unatmosphäre ertragen bis das Abi id Tasche ist. Nach dem aufgezeigten Bild entfällt jeglicher Anspruch auf irgendwas sobald man die Klamotten hinwirft.

Über ihre (nichtdiagnostizierte) Krankheit vermag ich nichts zu sagen, aber da sie nicht diagnostiziert ist, ist da auch Ende der Fahnenstange.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

"Alternativlos" ist ein hübsches Wort.
Und was machen die fiesen Foristen? Nennen Alternativen. Also wirklich!

Man macht einen Lehrgang für Berufstätige. Da ist doch alternativlos, dass man nebenher nicht arbeiten kann!

Man findet das Zusammenleben mit den Eltern unzumutbar, will aber gleich mit jemand anderem zusammenziehen, statt erst mal erwachsen zu werden (und vielleicht einzusehen, dass 20km wirklich keine unüberbrückbare Entfernung sind).

Mädel, das wird so nichts.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von anonym111):
Da wo Andere in ähnlichen Situationen wie meiner Krankengeld, ALG, BAFÖG oder Sozialhilfe erhalten
Bitte lerne:Krankengeld gibt es von der Krankenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen. Die erfüllst du gar nicht.
ALG gibt es von der Arbeitsagentur unter best. Voraussetzungen. Die erfüllst du auch nicht.
BAfÖG gibt es unter bestimmten best. Voraussetzungen. Die erfüllst du jetzt nicht.
Sozialhilfe gibt es unter bestimmten Voraussetzungen. Die erfüllst du sowieso nicht.
Deine Eltern sind dir unterhaltspflichtig bis zum Ende der ersten Ausbildung. uU musst du deine Eltern alternativlos auf Unterhalt verklagen.
Zitat (von anonym111):
Und das immer mit dem Verweis auf meine eigentlich unterhaltspflichtigen Eltern.
Richtig. Nur, wer solche Eltern nicht hat, kann uU andere Leistungen erhalten.
Zitat (von anonym111):
Juristisch gesehen werde ich mich auf meine Einzelfallprüfung (Gutachten etc.) beziehen müssen.
Doch auch dann bleiben deine Eltern dir unterhaltspflichtig.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Dumme FRage: wieso sollen die Eltern zum Unterhalt verpflichtet sein? Sie hat die Ausbildung abgebrochen, aus was für Gründen auch immer, könnte die Fortsetzung der Ausbildung von zu Hause aus machen, will es aber nicht. Eltern haben nun mal nach BGB auch bei volljährigen Kindern das Wahlrecht, ob sie zahlen oder eben Naturalleistungen bieten.

wirdwerden

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