Eltern verklagen?

20. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
CarrieMaus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Eltern verklagen?

Hallo, mein Name ist Caro und ich bin 22 Jahre alt. Ich wohne bei meinen Eltern, aber wenn ich könnte würde ich das schnellstmöglich änderen.
Ich befinde mich zur Zeit in einer Lehre (2. Lehrjahr) und bekomme eine Vergütung von 317 € ausgezahlt.
Die häusliche Lage hier ist erdrückend. Mein Zimmer wird kontrolliert, für die nötigsten dinge muss ich betteln und ich werde fast tatgtäglich von meinen Eltern des Diebstahls beschuldigt. Naja nur um mal einen kleinen Einblick in meine aussichtlose Lage zu bekommen, sollte das oben geschriebene reichen.

Wie gesagt, die häusliche situation verschlimmert sich von tag zu tag mehr. Meine frage ist wie und wo kann ich meine Eltern auf Unterhalt verklagen?

Wenn mir jemand helfen kann wäre ich wirklich sehr dankbar.


P.s. ich weiß das es der aller letzte Weg sein sollte seine eigenen Eltern zu verklagen, für ich ist es der letzte weg, ich habe schoin versucht andere wege einzuschlagen, leider erfolgslos.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Um Unterhalt zu kriegen ,müsstest du erstmal ausziehen .
Das heißt dann ALLEIN kochen ,waschen ,putzen ,saugen ,wischen ,einkaufen ,aufräumen .......... du verstehst worauf ich hinaus will ??

Wenn du noch Hotel-Mama genießt ,kriegst du keinen Cent ,du könntest höchstens aufgefordert werden Kostgeld abzugeben .

Also hast du wenn nur eine Wahl ,nimm dein Leben in die Hand ,wenn du *frei und unabhängig* sein willst.

Viel Glück

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#2
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

War zu schnell mit dem abschicken :grins:
Sorry ,wollt natürlich noch anhängen ,dass du bei eigener Wohnung einen Anspruch von 640€ hast , minus KG ,minus Gehalt .
Beim Rest muss geprüft werden ,ob deine Eltern zahlungsfähig sind ,denn sie haben dir gegenüber einen SB von 1000€ pro Person ,das heißt 2000€ für deine Eltern zusammen .Des weiteren muss geprüft werden ,ob noch weitere Personen einen Unterhaltsanspruch haben ,in der Rangfolge VOR dir .

LG

-- Editiert von dori23 am 20.12.2007 23:01:44

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#3
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

@Dori23:

Liegt der SB der Eltern nicht bei 1100€ pro Nase?

LG

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#4
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

@ARTiger
Verzeih meine Unachtsamkeit :grins:
Werd nachlässig .........
Du hast recht !

Gut´s Nächtle

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#5
 Von 
hansi88
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 38x hilfreich)

22 Jahre, im 2. Lehrjahr und dann die Eltern vor den Kadi ziehen wollen und das kurz vor Weihnachten? manchen Menschen wünsche ich, daß Sie in echter Armut einmal eine Zeit leben sollten....

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

@Dori und ARTiger,

darf ich mitraten? :neck:
2000, 2200....???
Mein Tipp:
1900€! (1100 + 800), die Eltern leben zusammen, wie sich das liest.

@Caro,

wenn es wirklich unzumutbar für dich ist, zu Hause weiter zu wohnen, steht dir natürlich Unterhalt seitens deiner Eltern zu.
Die Unzumutbarkeit wird wohl ein Richter feststellen müssen. Wenn nicht, dürfen deine Eltern ihrer Verpflichtung natural nachkommen.
Allerdings bist du die Letzte in der Rangfolge Unterhaltsberechtigter, evtl. Geschwister gehen vor.

Geh zum Amtsgericht, nimm deine Einkommenbescheinigungen mit und beantrage einen Beratungsschein. Mit dem gehst du zu einem Fachanwalt für Familienrecht und lässt dich beraten.

Beantrage BAB.

Grüßle


-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#7
 Von 
CarrieMaus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen vielen Dank.

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