Hallo,
Ich hoffe jemand kennt die Antwort...
Zählt ein Geldgeschenk als Einkommen bei der Berechnung für den Elternbeitrag der Kita?
Mein Partner soll von seiner Tante 5000 Euro geschenkt bekommen um damit seine Verbindlichkeiten zu bezahlen. Nun fragen wir uns, ob das vielleicht nach hinten losgeht und dadurch wir am Ende noch drauf zahlen müssen. Weis das jemand?
Lieben Gruß
Elternbeitrag Kita und Geldgeschenke
26. Januar 2020
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Frage vom 26. Januar 2020 | 09:55
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Elternbeitrag Kita und Geldgeschenke
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#1
Antwort vom 26. Januar 2020 | 11:22
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo,
Man wird von euch vielleicht ein Einkommensnachweis fordern,aber keine Kontoauszüge.
Nein es ist kein Einkommen.
edy
#2
Antwort vom 27. Januar 2020 | 08:54
Von
Status: Student (2775 Beiträge, 913x hilfreich)
Alle Zuflüsse in Geld stellen Einkommen dar, auch Schenkungen.
Rechtsgrundlagen: § 90 SGB VIII i.V.m. §§ 82 ff. SGB XII inkl. der Verordnung zur Durchführung des § 82 SGB XII
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