Hallo!
Meine Frau und ich freuen uns über unser 1. Kind.
Sie ist aktuell im 8. Monat. Dummerweise wusste ich zu spät, dass das Elterngeld für meine Frau von ihren letzten Nettoeinkommen berechnet wird. Heisst, wir haben beide Steuerklasse 4. Bei Steuerklasse 3 (sie) würde sie ca. 150€ mehr Elterngeld erhalten. Jeden Monat ...
a) Ist es irgendwie möglich, das noch einmal zu ändern oder sieht die Rechtslange wirklich frei nach dem Motto aus: "Wers weiß profitiert, die Unwissenden bekommen halt weniger".
b) Wahrscheinlich wird sie am Ende der Elternzeit das 2. Kind bekommen.Besteht dann auch für die 2. Elternzeit keine Chance, das Elterngeld irgendwie zu erhöhen?
Schon einmal vielen Dank für die Antworten!
Elterngeld. Chance bei falscher Steuerklassenwahl?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Auf beide Fragen ein Klares: Nein.
Klasse 3 muss spätestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes gewählt werden. Aufgrund Nachweis Schwangerschaft und da ein Wechsel erst zum nächsten Monat wirksam wird, muss dies eigentlich VOR der Empfängnis passieren.
Sie arbeiten weiterhin? Die Abzüge in Steuerklasse 5 kennen Sie?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Letztlich wird in der Regel vergessen, dass die Steuerklassen keinen Einfluß auf die Höhe der zu zahlenden Steuern hat. Der Ausgleich erfolgt über die Feststezung durch das Finanzamt, also mit dem Einkommenssteuerbescheid. Es ist also eigentlich völlig einerlei wer welche Steuerklasse hat. Auch das Elterngeld ist letztlich nicht völlig steuerfrei. Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Auch das ist zu berücksichtigen. Und, die ungünstigere Steuerklasse mag zwar beim Finanzamt letztlich neutral sein, nicht jedoch beim Krankengeld oder ALG I. Und wenn dann der Haupternährer seinen Job verliert oder krank wird, dann kann es aus der Steuerklasse V heraus schon sehr ungünstig sein.
wirdwerden
ZitatEs ist also eigentlich völlig einerlei wer welche Steuerklasse hat.wirdwerden :
Da ja doch die meisten Arbeitnehmer von den monatlichen Einnahmen ihre laufenden Kosten bestreiten, halte ich die Steuerklasse doch eher für wichtig.
Nur im ersten Jahr, dann kann man das ja aus der Rückzahlung bestreiten, wenn es denn eine gibt. Nur, das Elterngeld ist eben wegen des Progressionsvorbehalts nicht völlig frei von Steuern. Und, wenn der Arbeitsplatz des Haupternährers wackelt .....dann sieht er bei Steuerklasse 5 ganz schön arm aus. Dann ist auch nix mehr mit Rückzahlungen. Oder auch im Krankheitsfall ....
wirdwerden
Vielen Dank für die Antworten!
Mein Arbeitsplatz ist - soweit es sich beurteilen lässt - sehr sicher. Natürlich müssten wir bis zum ersten Einkommenssteuerbescheid den Gürtel enger schnallen. Ist mir aber auf jeden Fall lieber, als auf mtl. 150€ komplett zu verzichten.
Naja. Habe ich wohl einfach Pech gehabt, bzw. mich zu spät informiert.
Boas, ich hab genug Fälle erlebt, in denen auch Krankheit dazwischen kam, in der Familienplanung. M.E. sollte der Alleinverdiener (und das ist ja für die nächsten xy Jahre so geplant) immer die günsigere Steuerklasse haben. Anders sehe ich es, wenn die junge Mutter nur kurzfristig aus dem Beruf ausscheidet.
wirdwerden
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
18 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
10 Antworten
-
43 Antworten