Elterngeld: Steuerklasse zu spät gewechselt?

1. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
DFHW
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Elterngeld: Steuerklasse zu spät gewechselt?

Hallo zusammen,

meine Frau und ich haben im Oktober 2022 geheiratet und zum selben Monat den Wechsel der Steuerklasse von 1 auf drei (meine Frau) und fünf (auf mich) durchgeführt. Meine Frau geht am 7. März in den Mutterschutz, die Geburt ist für den 18. April geplant. Wir haben keine Chance, dass das Elterngeld mit SK 3 berechnet wird, oder? Tatbestände zur Ausklammerung (Corona, Krankheit, etc.) werden nicht erfüllt..

Viele Grüße
DFHW




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50141 Beiträge, 17563x hilfreich)

Zitat (von DFHW):
Wir haben keine Chance, dass das Elterngeld mit SK 3 berechnet wird, oder?


Richtig, denn die Steuerklasse 3 hätte mindestens 6 Monate vor Beginn des Mutterschutzes bestehen müssen, sie bestand aber nur 5 Monate vorher.

Das Mutterschaftsgeld müsste aber nach Steuerklasse 3 berechnet werden.

-- Editiert von User am 1. März 2023 15:44

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 302.916 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
122.661 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.