Elterngeld für beide, wenn beide das Kind betreuen? Ein Elternteil betreut nur zu 33%

28. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
meier19
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 50x hilfreich)
Elterngeld für beide, wenn beide das Kind betreuen? Ein Elternteil betreut nur zu 33%

Person A und B haben ein gemeinsames Kind.
A und B wohnen in 2 verschiedenen Städten. Beide Städte sind 80 Kilometer entfernt.

A betreut das Kind zu 60% der Zeit und B betreut das Kind zu 40% der Zeit.

A beantragt Elterngeld für die ersten 12 Monate.
B beantragt Elterngeld für die ersten 2 Monate.

Das würde bedeuten, dass A und B gleichzeitig Elterngeld in den ersten beiden Monaten bekommen. Geht das?

Ist es für das Elterngeld unschädlich, dass B die Kindesbetreuung nur zu 40% der Zeit übernimmt?

Soweit ich weiß, reicht es aus, wenn B die Kinderbetreuung nur zu 33,333 % der Zeit übernimmt, richtig?
B bekommt dann trotzdem Elterngeld, auch wenn er nur 1/3 der Zeit die Kinderbetreuung übernimmt, richtig?

-- Editiert von User am 28. Mai 2023 21:50

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2935 Beiträge, 954x hilfreich)

Um Elterngeld zu bekommen, muss man mit seinem Kind üblicherweise eine häusliche Gemeinschaft bilden. Das müsste man bei einem 80km entfernten Wohnsitz und einem Baby dann vermutlich sehr genau erläutern, wie diese 60/40 Betreuung in den ersten beiden Lebensmonaten aussehen soll.

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